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IGNORED

Verkauf von EWB Waffen


onkelfelix

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo

ich habe letztens bei egun gesehn dass einer eine tingle pistole inseriert hatte.

erst stand da nur gegen alternachweis und später dann ein zusatz, dass nur an ewb personen verkauft werden darf.

wie sieht das aus, wenn der verkäufer die tingle in den 70ern gekauft hat, wo sie frei war und nun verkaufen will, ohne dass sie auf seiner wbk eingetragen ist.

ist das rechtlich erlaubt ? er gibt ja damit zu eine waffe "illegal" zu besitzen.

Geschrieben

hallo

ich habe letztens bei egun gesehn dass einer eine tingle pistole inseriert hatte.

erst stand da nur gegen alternachweis und später dann ein zusatz, dass nur an ewb personen verkauft werden darf.

wie sieht das aus, wenn der verkäufer die tingle in den 70ern gekauft hat, wo sie frei war und nun verkaufen will, ohne dass sie auf seiner wbk eingetragen ist.

ist das rechtlich erlaubt ? er gibt ja damit zu eine waffe "illegal" zu besitzen.

Das ist dann "unerlaubter Besitz" -und da würde ich als Käufer lieber die Finger von lassen.

Gruß

Michael

Geschrieben

Das ist dann "unerlaubter Besitz" -und da würde ich als Käufer lieber die Finger von lassen.

Gruß

Michael

unerlaubter besitz---das ist klar.

aber muss man als käufer nicht auch angeben wo die waffe her ist ?

also wenn ich mir nun eine zulegen möchte, muss ich dann nicht auch sagen woher die ist ???

Geschrieben
muss ich dann nicht auch sagen woher die ist ???

Ja, bei WBK-pflichtigen Waffen mit der Info wer derzeitiger Besitzer ist (Name+Anschrift). Imho findet ein Abgleich der ein- und der austragenden Behörde statt. (Zur Info: So sieht das Formular bei uns aus!)

Die Rechtslage bezüglich Tingelpistolen wird hier immer mal wieder diskutiert. Versuchs mal mit der Suchfunktion.

Geschrieben

unerlaubter besitz---das ist klar.

aber muss man als käufer nicht auch angeben wo die waffe her ist ?

also wenn ich mir nun eine zulegen möchte, muss ich dann nicht auch sagen woher die ist ???

Und genau darum würde ich auch die Finger von solch einer Waffe lassen.

Den Streß mit meiner Behörde kann ich mir so ersparen.

Gruß

Michael

Geschrieben

Und genau darum würde ich auch die Finger von solch einer Waffe lassen.

Den Streß mit meiner Behörde kann ich mir so ersparen.

Gruß

Michael

Moin,

man kann schneller in so eine Situation kommen als man denkt. Ist mir

auch schon passiert. Bei egun ein EWB-pflichtige Waffe ersteigert, nachher

stellte sich raus, das die Waffe eine nichteingetragende Erbwaffe ist. Inzwischen

steht die Waffe auf meiner Sammler-WBK.

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