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IGNORED

Deko-Waffen-Selbstbau erlaubt?


grumbern

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Geschrieben

Hallo!

Wie ihr sicher feststellt, bin ich neu hier. Sportschütze bin ich seit 1999 und schieße jetzt LP und SP .22 (gelegentlich auch anderes, wenn es sich anbietet ;) ).

Da das mit den Waffengestzen in D. ja durchaus als heikel zu bezeichnen ist und schon so mancher "tief ins Klo gelangt" hat, ohne sich einer Schuld bewusst zu sein, möchte ich folgendes lieber im Voraus erfahren:

Ist es erlaubt, Deko-Waffen (also, nicht-Funktions-fähige Waffen, ohne Innenleben oder Möglichkeit auf einfache Umrüstung) selbst zu bauen? Gibt es dafür Beschränkungen? Wie ist das da mit "Scheinwaffenverordnung" und Kriegswaffennachbildungen (Vollautomaten z.B.)?

Gibt es da Bestimmungen, die einem das Leben schwer machen könnten und wenn ja, (legale) Wege, gar nicht erst mit denen in Konflikt zu kommen (und jetzt sagt bitte nicht "Einfach bleiben lassen" ;) )?

Danke für eure hilfe schon im Voraus!

Gruß,

Andreas

Geschrieben

Hallo Grumbern

wir sind zwar im überregulierten Deutschland, aber es ist dir nicht zu nehmen, Dekowaffen aus Holz, Plastik oder Seife selbst zu schnitzen und dir damit deine Wände zu verschönern.

Der Anscheinswaffen§ (Scheinwaffenverordnung) besteht nicht mehr und würde auf selbst hergestellte Waffenmodelle nicht greifen.

Sag mal, was du genau vorhast.

Steven

Geschrieben

Du solltest trotzdem vorischtig sein in welchem Rahmen Du dann später Deine Kunststücke präsentierst. Manche Polizisten reagieren nervös, wenn sie bei einer AVK auf der Rückbank "Knarren" liegen sehen ;)

Geschrieben

... Dekowaffen aus Holz, Plastik oder Seife selbst zu schnitzen und dir damit deine Wände zu verschönern.

Hm, wie sieht es mit Metall aus? Soll halt doch schon recht nahe rankommen, von außen eben. Für alles andere fehlen eh die Mittel ;) .

Der Anscheinswaffen§ (Scheinwaffenverordnung) besteht nicht mehr und würde auf selbst hergestellte Waffenmodelle nicht greifen.

Das ist doch schon ma schön zu wissen, dass da mal was vereinfacht wurde :D

Sag mal, was du genau vorhast.

Um konkret zu werden, handelt es sich bei dem Vorhaben (mehr existiert davon noch nicht) um den Bau eines Deko-MG-42. Is halt doch schon ne Legende. Wie wir genau drauf gekommen sind, weiß ich nicht mehr, aber der Gedanke hat sich jetzt eben festgefressen.

Leider fehlen mir dazu auch noch ein paar technische Einzelheiten bezüglich der Spannhebel-Funktionsweise. Wenn dazu einer was weiß, wär ich im sehr dankbar (wie rastet der vorne ein? Was bewirkt der Fortsatz auf der Innenseite des Spannhebels? Also, die komplette Funktionsweise, ist mir alles noch recht schleierhaft, da ich nie so ein Teil in der Hand hatte), wenn er mir da weiterhelfen könnte.

Also, wie sieht das mit metallischen Dekos aus?

Gruß,

Andreas

Ist ja weder Hieb- noch Stoßwaffe (wobei das bei dem Gewicht und der größe nicht ganz abwegig ist ;) ).

Keine Angst, ich hab nicht vor, das geschultert durch die Fußgängerzone zu tragen, weiß ja wie die Damen und Herren so manchmal sind <_< .

P.S.: Das geht ja ratzfatz bei euch, da kommt man mit dem Antworten gar nicht nach :appl:

Geschrieben

Hallo

fangen wir von vorne an.

Es ist die Nachbildung einer Schußwaffe gemeint.

Waffengesetz (WaffG)

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(2) Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände

4. Die Begriffe der Waffen.......sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.

Blätter Blätter Blätter

Anlage 1

Abschnitt 1:

Unterabschnitt 1:

Schusswaffen

1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

1.1 Schusswaffen sind Gegenstände........und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Grumbern (heist das Kartoffel?) will eine optische Nachbildung eines MG42 machen. Kein Lauf, kein nix.

Also, was soll da verboten sein. Ob Holz, Plastik, Seife oder Metall ist doch Egal.

Steven

Geschrieben

fangen wir von vorne an.

Es ist die Nachbildung einer Schußwaffe gemeint.

Waffengesetz (WaffG)

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

(2) Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände

4. Die Begriffe der Waffen.......sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.

Blätter Blätter Blätter

Anlage 1

Abschnitt 1:

Unterabschnitt 1:

Schusswaffen

1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

1.1 Schusswaffen sind Gegenstände........und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Grumbern (heist das Kartoffel?) will eine optische Nachbildung eines MG42 machen. Kein Lauf, kein nix.

Also, was soll da verboten sein. Ob Holz, Plastik, Seife oder Metall ist doch Egal.

Steven

Danke!

Was eine Schusswaffe ist, ist mir durchaus bewusst,aber es ist ja nun mal so, dass es bei uns leider wirklich die komischsten Regelungen gibt, bei denen man gar nicht davon ausgeht, dass es sie gibt. Deshalb wollte ich eben noch einmal komplett auf Nummer sicher gehen. Nur weil es unsinnig ist, heißt das ja nicht, dass es so ein Gesetz nicht gibt ;) .

Ach ja, Grumbern heißt tatsächlich Kartoffel, isn kleiner Insider, aber nicht lustig, wenn man ihn erklärt :rolleyes:

Damit wäre das Thema dann ja geklärt und das Sägen, Biegen, Schweißen und Drehen kann beginnen :)

Gruß,

Andreas

Geschrieben

Hallo

viel Spaß

beim basteln.

Kannst ja mal den Fortgang dokumentieren und hier berichten.

Steven

Jo, dokumentiert wird das auf jeden Fall. Kann aber durchaus einige Monate dauern, weil ich nicht immer so viel zeit Habe und v.a. keine Digi-Knipse, es muss also immer erst ein Film voll sein, bevor es Bilder gibt :angry2: . Aber wenns was zu berichten gibt, werdet ihrs erfahren :)

Gruß,

Andreas

Geschrieben

...das ist doch mal ein interessanter Beitrag für den schmalen Geldbeutel. Ich habe auch schon mit meinem Kumpel aus der Werkzeugmacherbranche zusammengesessen und über den Nachbau eines LMG Degtjarew (Degtjarjow) DP 1928 als nicht schußfähiges Dekostück nachgedacht. Werkzeugmaschinen wären kein Problem,eher die Zeichnungen etc. . Der Grund für diese Gedankengänge war einmal der zu erwartende, sicher hohe Preis, falls so ein Teil überhaupt mal zu erwerben wäre ,ich suche schon einige Zeit ohne Erfolg danach.

Schaun mer mal wie sich das alles entwickelt.

So ein Teil müsste man doch dann auch ohne (tatsächliche) Probleme bei Ausstellungen,oder eher noch bei militärhistorischen Veranstaltungen führen können. Im Straßenverkehr auf dem Seitenwagen,würde ich Aufgrund der durchaus verständlichen zu erwartenden Nervosität unserer Gesetzeshüter, allerdings mit Sicherheit auf die Mitnahme verzichten.

Beste Grüße,

Loenni

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