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IGNORED

Handeslizenz, wer kennt sich aus?


The Brain

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Geschrieben

Hi Leutz,

kann mir jemand sagen was denn alles nötig ist wenn man nebenher ein kleines Geschäft führen möchte.

Ich spiele mit dem Gedanken nebenher einen kleinen Spezialladen für Wiederladezubehör zu betreiben. Zum einen aus Eigeninteresse, zum anderen gibt es bei uns in der Gegend einfach niemanden der darauf spezialisiert ist. Der BüMa vor Ort hat halt die "gängigsten" Sachen und auch nicht viel mehr. Da es allerdings ne Menge Wiederlader hier gibt wär die Idee vielleicht gar nicht so schlecht. Mir geht es dabei auch nicht darum damit mächtig Kohle zu verdienen, sondern eher darum einfach Ansprechpartner zu sein und den Leuten entsprechend die Sachen besorgen zu können und sich auch damit auszukennen.

Jetzt stellt sich mir nur die Frage, was muss ich alles veranlassen und wie komme ich an die Hersteller ran????

Ich möchte auch kein Pulver und keine Zünder verkaufen (dafür gibts den BüMa und das "drumrum" ist mir zu heftig), sonder eben nur Pressen und Zubehör und so. Da brauchts dann ja auch keine besondere Linzenz, zumindest geh ich mal davon aus.

Also, bitte helft mir, was ich wo beantragen muss uns so weiter!

Geschrieben

hi

sofern du nichts verkaufen wills was erlaubnispflichtig ist brachst du nur ein gewerbe anzumelden, in deinem fall einen handel, beim ordnungsamt.

kostet so 30 euro zumindest hier.

musst dann monatlich deine umsatzsterer machen, die berufsgenossenschaft meldet sich automatisch bei dir.

mehr sollte das garnicht sein.

kaufen kannst du dein zeug wo du willst, am besten mal im internet nach grosshändlern suchen

grüsse erftz

Geschrieben

Da rufst Du einfach mal die örtlich zuständige IHK an und läßt Dich dort aufklären - die machen auch immer wieder Kurse für Existenzgründer . Könnt natürlich sein, daß Du nach Erhalt der Infos jede Lust daran verlierst B)

Mouche

Geschrieben

....na ja - in einem bestimmten Alter hat man halt ne Menge schon mal selbst überlegt , nachgefragt,geprüft,getestet,durchgerechnet,geplant - und wieder verworfen :D:D:D .................

Geschrieben

sofern du nichts verkaufen wills was erlaubnispflichtig ist brachst du nur ein gewerbe anzumelden, in deinem fall einen handel, beim ordnungsamt.

Stimmt vielleicht bei Wiederladepressen, aber so pauschal kann man das nicht stehen lassen. Es gibt auch Waren, die erlaubnisfrei zu kaufen sind, die man aber nur mit Lizenz handeln darf (z.B. sogenannte "freie Waffen").

Geschrieben

Da rufst Du einfach mal die örtlich zuständige IHK an und läßt Dich dort aufklären - die machen auch immer wieder Kurse für Existenzgründer . Könnt natürlich sein, daß Du nach Erhalt der Infos jede Lust daran verlierst B)

Mouche

Und das nicht mal wegen der gesetzlichen Auflagen, sondern einfach weil es sich nicht rechnet.

Karl

Geschrieben

Moin

als erstes:

Selbstständig kommt von "selbst" und "ständig".

Wenn Du auf die schnelle Mark ausbist>> vergiss es.

Wenn Du Dich gar nicht mit dem Kaufmännischen auskennst>> geh mal zum Steuerberater und las Dich beraten. Die IHK macht auch nichts gratis.

Sei Dir im klaren darüber, das

- Du eine Lagerhaltung führen musst

- Buchführungen können musst (Umsatzsteuervoranmeldung usw.)

- Einiges an Geld vorstrecken musst

- als GbR Inhaber (Gesellschaft bürgelichen Rechts) mit Deinem Privatvermögen haftest

(als GmbH ist das nicht so, musst aber 25.000,- Einlage haben)

- Preislisten ausarbeiten/ergänzen musst (und zwar alle Nasen lang)

- evtl eine HP pflegen musst

- viel Freizeit investieren musst

- zu allen Tages- und Nachtzeiten anrufe und mails bekommst a la "Was kostet xyz bei Dir?"

- das 50% aller Anfragen und Deiner Antworten im Sande verlaufen

- alle möglichen Behörden o.ä. Dein Geld wollen (GEZ, Müllabfuhr, Ordnungsamt, IHK,...

als Gewerbetreibender ist alles teurer!!)

- das der Gewinn DEUTLICH schmaler ausfällt als sich die meisten vorstellen können.

Ich will Dich nicht entmutigen, aber als Händler zu überleben ist heutzutage etwas anderes als noch vor ein paar Jahren.

Das Internet, eBay, offene Märkte und die allg. wirtschaftliche Lage haben so einiges verändert.

Investiere einfach die Gebühr beim OAmt, mit der Anmeldung schreibst Du dann diverse Händler an und lässt Dir Preislisten und Kataloge schicken.

Dann rechne mal ein wenig und überleg es Dir.

Ach ja: rechne damit, das Du ohne Ladengeschäft nicht von jedem Großhändler beliefert wirst und fast alle

ein Mindestumsatzkontingent verlangen.

Um für´s erste eine Minimalwarenauswahl zu haben solltest Du mit ca 5000,- rechnen die Du vorstrecken musst.

Gruß

Mopper

Geschrieben

Ein Einzelunternehmen (er meldet allein ein Gewerbe an) ist keine GbR. Mit seinem Gesamtvermögen haftet er trotzdem.

Bei einer GmbH muß er kaufmännische Bücher führen (Doppelte Buchführung inkl. Bilanz und G+V - die einfache Einnahme/Überschußrechnung ist da nicht zulässig) und haftet in der Praxis trotzdem mit dem Gesamtvermögen, weil niemand ihm auch nur einen Hosenknopf leiht, ohne daß er eine selbstschuldnerische Bürgschaft (als Privatmann) unterschreibt. Die unüberschaubare Flut von Gesetzen, die er einhalten müßte führt dazu, daß er als Geschäftsführer immer mit einem Bein im Knast steht.

Mit dem Betrieb von Unternehmen "so nebenbei" hab' ich konkrete Praxiserfahrung. Entweder es rechnet sich nicht, oder es läuft so gut, daß man es zum Vollzeitjob machen muß.

Geschrieben

Moin!

Das einzige, was Du zunächst brauchst, ist die Gewerbeanmeldung. In meinem Ort kostet die 20 Euro.

Dann holst Du dir noch eine Steuernummer beim Finanzamt und beantragst auch noch eine Umsatzsteueridentnummer (die brauchst Du eigentlich nur im EU-Warenverkehr, vermittelt aber einen Hauch von Professionalität auf Deinen Rechnungen) beim beim Bundesamt für Finanzen, Außenstelle Saarlouis. Die Zuteilung dauert mehrere Monate. Ist aber nicht schlimm. Der Antrag wird durch einfaches Ankreuzen bei der Beantragung der Steuernummer beim Finanzamt auf dem Formular gestellt.

Genehmigungsfrei können gehandelt werden:

1. Geschosse auch Diabolos

2. Hülsen

3. Zündhütchen

4. Wiederladezubehör und Werkzeug

Genehmigungspflichtig nach dem Waffengesetz

1. Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Geräte

1.1. Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen

1.2. Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer

1.3. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß § 22 des Gesetzes

1.4. Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12 mm Durchmesser

1.5. Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen

1.6. Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind

1.7. Schusswaffen und ihnen gleichgestellt Geräte, die nicht unter 1.1. - 1.6. fallen.

2. Munition

2.1. Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten (1.1.)

2.2. Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2.)

2.3. Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3.)

2.4. Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12 mm

Durchmesser (1.4.)

- 5 -

2.5. Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind, und aus

sonstigen ihnen gleichgestellten Geräten (1.6. und 1.7.)

Genehmigungspflichtig nach §7 SprengG

1. Treibladungspulver NC

2. Schwarzpulver

3. Anzündmittel -Zündschnur, Brückenzünder ?

4. Einrichten eines Explosivstoff-Lagers außerhalb der Freimengenregelung TR410

Während die Waffenhandelsgenehmigung noch vergleichsweise einfach zu erhalten ist, wird es bei den sprengstoffrechtlichen Genehmigungen doch recht teuer, da diverse baulichen Auflagen einzuhalten sind.

Vorsicht beim Ablegen der Waffenhandelsprüfungen vor der zuständigen Prüfungskommission bei der IHK (die Länder deligieren die Prüfungszuständigkeit an die IHK)!

Wenn schon bei der Begrüßung zu Prüfung solche Sprüche fallen, wie "Die Prüfung ist sehr schwer und viele bestehen nicht, weil so wenig Waffen ins Volk sollen, wie möglich", so begründet dies die Besorgnis der Befangenheit der Prüfer. Es ist nur deren Aufgabe das Vorliegen der Sachkunde festzustellen, sonnst nichts.

Waffengesetz + AwaffVo + Grundzüge alte 3. WaffVo, soweit noch gültig

Beschußrecht

Waffenhandelsbuch

Genehmigungsurkunden WBK-MES-Jagschein

Waffentechnik

Munition

Sind Pflicht und werden intensiv geprüft.

Beliebtes Spielchen bei der Waffentechnik ist der Umgang mit sehr alten Waffen, die von der Bedienung her deutlich von heute gebräulichem Waffenzeugs abweichen und die man dann zB zerlegen und zusammenbauen soll. Wird hier zu intensiv geprüft, könnte das auch für eine nicht korrekte Prüfung sprechen.

Obwohl ich mich für überdurchschnittlich sachkundig halte, habe ich mal einen meiner Bümas (Mitglied der IHK Prüfungskommission) gebeten, mich prüfungsmäßig "reinzulegen" und habe dann doch mein blaues Wunder erlebt:

Waffenrecht - OK

Formulare WBK, MES, Jagdschein, Handelsbuch OK

Munition -OK

Waffentechnik - modern OK, alt - teilweises Versagen! Ich kann euch sagen da gibts richtig perverse Sachen! Daß man sowas überhaupt gebaut und verkauft bekommen hat!

Naja hinte rvorgehaltener Hand hat er mir dann doch gesagt, daß er über die Zugangshürden nicht unglücklich ist. Ist der Wettbewerb durch die vorhandenen Wohnzimmerstubenhändler und BüMa Kollegen doch hart genug.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Ach ja,

viele der Grossisten geben sich "händlertreu", will heißen, sie beliefern keine Hinterstuben- oder Internethändler.

Ein gutes Beispiel dafür ist Ruag-Ammotec. Ohne ein eingeführtes Ladengeschäft geht da garnix.

Ein Grund weswegen zB auch der Bödeker keine DN-Sachen führt.

Der Handel mit Wiederladezubehör ist recht margenarm, insbesondere seit es die Internethändler wie Spormann oder Bödeker gibt. Hier macht mans nur noch über die Masse.

Nebenbei zum Taschengeldverdienen, mag es ausreichen. inbesondere lassen sich gewisse Synergieeffekte Gewerbe-eigenes Hobby erzielen, solange man nur irgendwie in der Gewinnzone bleibt.

Auch der Handel mit gebrauchten Waffen kann sich lohnen. Einer meienr Bekannten lebt als Hinterzimmerhändler ganz gut davon. Es bindet jedoch auch einiges an Kapital. Und man muß auf der Hut sein- Es wird zuweilen versucht, einem extremen Mist anzudrehen, den man beim BüMa nicht losgeworden ist.

Gruß,

frogger

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