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IGNORED

Rechtsfrage zu 4mm M20


wolfi_w

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Geschrieben

Hallo,

ich habe rechtliche Fragen zu dem Thema Waffe und Munition 4mm M20.

Ausgangssituation: Mein Vater kaufte 1975 eine Erma 74 4mm 20. Damals hat man die so ohne irgendeinen Schein bekommen.

Damals haben wir in userem Keller auf Zielscheiben geschossen. Irgendwann hat man das halt nicht mehr gemacht und die Pistole war eingeschlossen und man dachte nicht mehr daran.

1999 starb dann mein Vater und als wir die verschlossenen Unterlagen durchsuchten tauchte auch die Pistole wieder auf.

2000 dachte ich, ich muß mal abklären, wie das mit der Pistole ist - ob das alles noch rechtsmäßig ist usw.

Also ging ich zum Landratsamt und dort stellte mir eine Waffenbesitzkarte mit dem Eintrag "Fund" aus. Soweit so gut - ich verschloß wieder das Teil und alles war jetzt legal.

Jetzt kam mir dieses Jahr in den Sinn für die Pistole Munition zu kaufen. Also rief ich beim Landratsamt an und fragte, ob ich Munition dafür erwerben darf.

Der dortige zuständige war aber sehr abweisen. Zuerst sagte er, daß bei so einem Teil, das älter ist ja u.U. das Fünfeck mit "F" nicht drauf sei und daß die Pistole schußstärker sei. Also habe ich nachgeschaut und das Fünfeck mit "F" gefunden. Also rief ich wieder an und dann sagte er mir, daß wenn ich die Waffe geerbt habe ich keine Munition dafür kaufen darf, selbst wenn die Munition frei wäre.

Danach habe ich im Internet versucht die Rechtslage zu klären, aber zu den 4mm M20 gibt es widersprüchliche Information.

Deshalb mein Hilferuf hier mit den folgenden Fragen. Und bitte nur was antworten, wenn Sie auch sicher sind.

Meine Fragen:

1) Was ist heute 2005 die Voraussetzung eine 4mm M20 zu erwerben?

2) Ich habe gelesen, daß für die Munition 4mm M20 ein Erwerbschein benötigt wird. Voraussetzung dafür sei ein "Sachkundenachweis". Danach soll man den Erwerbschein ohne "Bedürfnisnachweis" bekommen. ISt das so richtig?

3) wenn ja - wo kann ich diesen Sachkundenachweis erwerben?

4) Stimmt das, daß wen die Pistole geerbt wurde, ich dafür keine Munition erwerben darf?

5) Als möglichen Ausweg satge der Herr vom Landratsamt, daß er mir einen "Munitionserwerbschein" ausstellt, wenn ich in einem SchützenvVerein wäre.

6) Wo kann ich sonst noch gesicherte Info bekommen?

7) Ich habe gelesen, daß man mit 4mm M20 auch in einem sicheren Raum - wie z.B. Keller - geschossen werden darf. Stimmt das?

Nach dem Telefonat bin ich mir wie ein Verbrecher vorgekommen. Also - helft mir bitte.

Danke im Voraus

Wolfgang

Geschrieben

1) Was ist heute 2005 die Voraussetzung eine 4mm M20 zu erwerben?

WBK. Die wird erteilt ab 18 jahre, Sachkunde , Zuverlässigkeit

2) Ich habe gelesen, daß für die Munition 4mm M20 ein Erwerbschein benötigt wird. Voraussetzung dafür sei ein "Sachkundenachweis". Danach soll man den Erwerbschein ohne "Bedürfnisnachweis" bekommen. ISt das so richtig?

Ja

3) wenn ja - wo kann ich diesen Sachkundenachweis erwerben?

Bei einem behördlich zugelassenem Anbieter von Sachkundelehrgängen oder Sachkundeprüfung vor der zuständigen Behörde. Diese muß eine solche Prüfung bei Bedarf mindestens einmal im Jahr anbieten.

4) Stimmt das, daß wen die Pistole geerbt wurde, ich dafür keine Munition erwerben darf?

Für die Munition wird eine Munitionserwerbsberechtigung benötigt. Hat der Erbe eine MEB, darf er auch Munition erwerben.

5) Als möglichen Ausweg satge der Herr vom Landratsamt, daß er mir einen "Munitionserwerbschein" ausstellt, wenn ich in einem SchützenvVerein wäre.

Das ist Quatsch.

Wenn Sachkunde und Zuverlässigkeit und Mindestalter 18 Jahre gegeben sind, wird auch die munitionserwerbsberechtigung erteilt. Munitionserwerbsschein ist ungünstig, da auf 6 Jahre befristet. Besser ist ein MEB Eintrag zur Waffe in der WBK. Der ist unbefristet.

6) Wo kann ich sonst noch gesicherte Info bekommen?

Ansonnsten WaffG2002, AWaffVO

7) Ich habe gelesen, daß man mit 4mm M20 auch in einem sicheren Raum - wie z.B. Keller - geschossen

werden darf. Stimmt das? Ja, bis 7,5 Joule innerhalb befriedeter Besitztümer, wenn das Projektil das Grundstück nicht verlassen kann.

Gruß,

frogger

Geschrieben
Hallo,

1) Was ist heute 2005 die Voraussetzung eine 4mm M20 zu erwerben?

2) Ich habe gelesen, daß für die Munition 4mm M20 ein Erwerbschein benötigt wird. Voraussetzung dafür sei ein "Sachkundenachweis". Danach soll man den Erwerbschein ohne "Bedürfnisnachweis" bekommen. ISt das so richtig?

3) wenn ja - wo kann ich diesen Sachkundenachweis erwerben?

4) Stimmt das, daß wen die Pistole geerbt wurde, ich dafür keine Munition erwerben darf?

5) Als möglichen Ausweg satge der Herr vom Landratsamt, daß er mir einen "Munitionserwerbschein" ausstellt, wenn ich in einem SchützenvVerein wäre.

6) Wo kann ich sonst noch gesicherte Info bekommen?

7) Ich habe gelesen, daß man mit 4mm M20 auch in einem sicheren Raum - wie z.B. Keller - geschossen werden darf. Stimmt das?

Wolfgang

Zu 1: Nachgewiesene Sachkunde, sonst nix. Denn die 4 mm werden bedürfnisfrei eingetragen und somit auch ohne Wartezeit. Normalerweise muss man eine sog. Bedürfsnis nachweisen. Also der Jäger hat diese aifgrund seiner Jagdtätigkeit. Der Sportschütze tut dieses, indem er ein Jahr Training nachweist. Diese Bedürfsnis wird dann beim Sportschützen vom Verband bestätigt.

Zu 2 +3: Sachkunde - d.h. Lehrgang mit anschließender Prüfung. Du hast leider nicht geschrieben wo Dein ungefährer Wohnort ist, aber in Norddeutschland könnte man die Sachkunde z.B. http://www.waffensachkundepruefung.de/ ablegen. Kostet nicht die Welt und dauert ein Wochenende. Normalerweise wird mit dem Erwerb einer Waffe die Waffe und der Munitionserwerb eingetragen. Schau doch mal in Deiner WBK. Aufgelappt in der Mitte ist eine Spalte Munitionserwerb. Ist da ein JA mit Stempel drin? Dann alles klar.

Zu 4. Erben-WBK - wenn ich nicht irre, wird meistens kein Mun-Erwerb freigegeben.

Zu 5: Besser er soll den Mun-Erwerb in der WBK freigeben. Zum einen kostet der MES (Munitionserwerbsschein) sicherlich wieder eine Extragebühr und ist i.d.R. zeitlich befristet.

Zu 6: WaffG: http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

Zu 7: Wenn die Waffe amtlich beschossen ist und die Geschossenergie weniger als 7,5 Joule ist, darf man auf eigenen, umfriedeten Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann. Heute kennzeichnet das F im Fünfeck freie Waffen, dessen Energie < 7,5 J ist, was bei allen frei käuflichen Luftdruckwaffen zutrifft. Ob früher das F nur frei verk. Waffen gekennzeichnet hat und 7,5 J. bedeutete, weiß ich nicht. Waren vor 1975 nicht auch KK Gewehre frei (dessen Energie ja weit darüber liegt)? Nach 1975 hat sich im Waffenrecht reichlich geändert.

Wenn Du die Sachkunde absolviert hast, wärest Du im Prinzip berechtigt auch größere Kaliber zu erwerben, wenn weitere Vorraussetzungen gegeben sind. Da die 4M20 Munition sauteuer für das sportliche Schießen ist, lege das Erbstück gut geölt als Erinnerung in den Schrank und schieße im Verein etwas anderes.

Noch was. Dir ist ja anscheinend bereits eine WBK - sie sollte grün sein - ausgestellt worden. Wundert mich, da auch Erben eine Sachkunde dafür nachweisen müssen.

Geschrieben
Noch was. Dir ist ja anscheinend bereits eine WBK - sie sollte grün sein - ausgestellt worden. Wundert mich, da auch Erben eine Sachkunde dafür nachweisen müssen.

Nein, müssen sie nicht. Unter anderem darum bekommen sie auch keinen Munerwerb.

Geschrieben

...

2) Ich habe gelesen, daß für die Munition 4mm M20 ein Erwerbschein benötigt wird. Voraussetzung dafür sei ein "Sachkundenachweis". Danach soll man den Erwerbschein ohne "Bedürfnisnachweis" bekommen. ISt das so richtig?

...

Einspruch, Euer Ehren! Für die Munition 4mm M20 (und nur für die!) braucht man nur Volljährigkeit, im Gegensatz zu den 4mm long und was es da sonst noch gibt und gab in dieser Kalibergruppe. Vielleicht sind die Dinger deswegen auch so sch***-teuer... ich verwende die (höchst selten) in einem Einsteckläufchen, daher weiß ich das relativ genau. Ein Berechtigungsnachweis/Erwerbsschein für Munition 4mm M20 wäre was vollkommen Neues - außer, es hat sich in den letzten 2 Jahren was geändert, denn so lange habe ich das letzte Döschen zu Hause liegen.

Den "Erwerbsschein ohne Bedürfnisnachweis", der hier erwähnt wird, braucht man für die Waffen in 4mm M20 - da ist wohl was verwechselt worden...

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

Geschrieben

Ein Berechtigungsnachweis/Erwerbsschein für Munition 4mm M20 wäre was vollkommen Neues - außer, es hat sich in den letzten 2 Jahren was geändert, denn so lange habe ich das letzte Döschen zu Hause liegen.

Hallo,

ich habe im Internet nachgeschaut. Da habe ich gelesen, daß 2003 dieses geändert worden ist.

Gruß

Wolfgang

Geschrieben

Einspruch, Euer Ehren! Für die Munition 4mm M20 (und nur für die!) braucht man nur Volljährigkeit

dem ist seit der WaffG Neuregelung 2003 leider nichtmehr so....

Geschrieben
ich bin aus Bayern

welche Gegend? Bayern ist groß und schön.

Mein Beileid. :huh:

knapp 200 Leerzeichen gelöscht

Sorry ! :rotfl2:

und das von jemandem der aus BW kommt wo des :teufel_17: Nachfolger Oettinger heißt.

Geschrieben

welche Gegend? Bayern ist groß und schön.

und das von jemandem der aus BW kommt wo des :teufel_17: Nachfolger Oettinger heißt.

Raum Freising / München Nord

Gruß

Wolfgang

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