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IGNORED

nochmal die gelbe


Müller

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wie sieht es eigentlich in folgendem Fall aus:

Ein Schützenverein hat vor Jahren eine gelbe WBK beantragt und KK-Gewehre gekauft. Dieser Verein ist aber in keinem Verband!

Hat diese WBK weiterhin Bestandsschutz??

Wenn ja, dürften sich doch erst Probleme beim "Namenswechsel" in der WBK ergeben, da ja nun kein Bedürfnis durch einen anerkannten Schießsportverband bescheinigt werden kann?!

ODER wie sieht es aus??

Geschrieben

Die alte gelbe WBK hat Bestandschutz. Ihr könnt sogar weiterhin Einzellader-Waffen darauf kaufen. Dennoch wäre es sehr sinnvoll einem anerkannten Verband beizutreten, da ihr dann auch Repetierer darauf kaufen könnt. Aber wieso seid ihr eigentlich noch in keinem Verband? Darüber geht ja auch die Versicherung etc.

Geschrieben
[...]Dennoch wäre es sehr sinnvoll einem anerkannten Verband beizutreten, da ihr dann auch Repetierer darauf kaufen könnt. [...]

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???

nicht auf die alte! -oder was meintest du?

Geschrieben

Bullpup hat Recht! Auf die alte Gelbe gibt es nur die Waffen, für die sie ausgestellt ist, also Einzellader-Langwaffen.

Mit der NEUEN Gelben könnt Ihr dann Repetierer, Einzellader-Kurzwaffen etc. kaufen, doch dafür ist ein erneutes Bedürfnis erforderlich und für das Bedürfnis die Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverband (derzeit BdMP, DSB, BDS, DSU und VRdB)

:bb1:

Geschrieben

Natürlich nicht auf die alte Gelbe! Wenn sie einem Verband beitreten können sie eine neue Gelbe beantragen und darauf dann die Repetierer kaufen. Das hatte ich jetzt eigentlich mal so als bekannt vorausgesetzt.

Geschrieben

Ich meine nur auf die alte gelbe.

Eine Versicherung ist so abgeschlossen und der Beitrag für den Schützenbund, Kreis- und Landessportbund wird gespart!

****Das sagt der Vorstand****

(Ich bin noch in anderen Vereinen, die jeweils einem Verband angehören und möchte mich nur schlaufragen was der Vorstand so verzapft!!).

Das Problem tritt aber dann auf, wenn der WBK-Inhaber stirbt usw.

Dann gibt es kein Bedürfnis mehr!!!!!!

Geschrieben

Ja klar, wenn der WBK-Inhaber stirbt, gibts natürlich auch keine neue Waffe mehr auf die WBK. Vereine sterben aber im allgemeinen nicht, sie lösen sich höchstens auf, aber das steht bei euch ja wohl nicht bevor. Ob es sinnvoll ist, in keinem Verband zu sein, erschliesst sich mir nicht so recht. Immerhin darf in Deutschland nur noch nach einer genehmigten Sportordnung geschossen werden und die Behörde könnte euch unterstellen, dass das bei euch nicht der Fall ist, da ihr ja in keinem Verband seid. Wie bekommen eure Mitglieder überhaupt Waffen ohne Verband?

Geschrieben

sehe ich das richtig:

WBK-Inhaber ist eine Person aus dem Vorstand.

Auf ihn wurde die WBK ausgestellt.

Jetzt (oder später) soll die WBK umgeschrieben werden.

Auf wen? -Verein?

Deine Frage ist, geht das -richtig?

Da würde ich dann mal mit dem Sachbearbeiter sprechen.

Geschrieben

Die Vereins-WBK ist ja auf den Vorstandsvorsitzenden ausgestellt, wenn dieser stirbt oder den Vorstand abgibt, wird die WBK einfach auf den Nachfolger umgeschrieben. Hierfür ist keine Befürwortung eines Verbandes notwendig.

Geschrieben

Es handelt sich mehr um einen "Schützenfestfeierverein" und nicht um einen Schützenverein. Private Waffen wurden über diesen Verein nie befürwortet.

Da der Jahresbeitrag nur 15,- € beträgt, ist halt für den Verband usw. nichts mehr über. Bei einer Beitragserhöhung würden sehr viele austreten, da sie ja nicht schießen (außer 1 x pro Jahr mit dem LG zum Schützenfest).

Darum sind ja auch die "richtigen Schützen" zusätzlich noch in anderen Vereinen.

Auf dem Dorf ist halt jeder in mindestens 3 Vereinen!!!

Es sollte auch nur eine kleine Frage sein, um bei der nächsten Versammlung ein paar "dumme Fragen" zu stellen oder die passenden Antworten geben zu können!!

Geschrieben
Es handelt sich mehr um einen "Schützenfestfeierverein" und nicht um einen Schützenverein. Private Waffen wurden über diesen Verein nie befürwortet.

Es sollte auch nur eine kleine Frage sein, um bei der nächsten Versammlung ein paar "dumme Fragen" zu stellen oder die passenden Antworten geben zu können!!

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Richtig so, nur keinen unnötigen Streit vermeiden!

Geschrieben
wird die WBK einfach auf den Nachfolger umgeschrieben.

aber nicht zwingend auf den. Es kann der Behörde jeder benannt werden, der die Voraussetzungen nach § 4 erfüllt.

Gruß Gromit

Geschrieben
aber nicht zwingend auf den. Es kann der Behörde jeder benannt werden, der die Voraussetzungen nach § 4 erfüllt.

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Na gut, nicht zwingend, aber im allgemeinen schon. Hab ich jedenfalls noch nirgendwo mitbekomen, das die WBK auf jemand anderen ausgestellt wäre.

Geschrieben

Ich frage mich immer noch ob dieses umschreiben tatsächlich ein umschreiben der WBK ist, oder ob eine neue ausgestellt wird. Denn eine neue (alte) Gelbe kann ja nicht ausgestellt werden.

Naja, abwarten.

Geschrieben

Wenn die alte Gelbe voll ist bekommt man eine neue alte Gelbe. Ich nehme mal an, das das beim Umschreiben genauso sein wird. Am besten mal beim SB nachfragen. Wird wahrscheinlich auch von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt.

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