Zum Inhalt springen
IGNORED

Erste-Hilfe-Kurs für Standaufsichten


Peter K

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@gromit,

die Vorgaben das der Schützenverein genügend Ersthelfer bei Training, Wettbewerb und Veranstaltungen zu stellen hat, ist eine Vorgabe der Berufsgenossenschaft, nicht des DSB.

Für die Schützenvereine zuständig ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft.

Der Schützenverein hat gegenüber seinen Mitgliedern und den anwesenden Personen seiner Sorgfaltspflicht nach zu kommen.

Jeder Schützenverein ist zwangsweise bei der VBG versichert.

Die Beiträge bezahlt der Verein über den Mitgliedsbeitrag an den DSB.

Jeder Schütze ist dort versichert, falls es auf einer Veranstaltung, oder auf dem Weg dorthin, und wieder zurück zu einem Unfall kommen sollte.

Die Ersthelferausbildung sollte den Schiessleitern ( Standaufsichten ) und Übungsleitern vorbehalten sein, da diese ja immer beim Schiessen anwesend sind.

Zu der Frage, wieso es bei einem privaten Schützenverein diese Vorgaben gibt, kann ich nur soviel sagen:

Der Schützenverein ist ja auch Mitglied einer BG. Genauso wie eine kleine Firma, dort bist du auch bei einer BG versichert, das hat nichts mit einer Haftpflichtversicherung zu tun, es ist immer eine Unfallversicherung für die Mitglieder der Firma oder des Schützenvereines.

Auch ein Arbeitgeber muss die Vorgaben der BG erfüllen, er hat auch in seiner Firma genügend Ersthelfer vorzuweisen.

Sobald Gäste auf den Schießstand anwesend sind, ist es nicht mehr ein privates Schiessen, sondern öffentlich, oder?

Bitte wende dich falls noch irgendetwas unklar sein sollte, an die für deinen Schützenverein zuständige VBG.

Gruß

Michael

Geschrieben
Alleine Schießen darf man doch nicht - oder ?

Neue Sportordnung des DSB, gültig seit 01.01.2005.

Dort vorn eingeheftet ist die Schießstandordnung, Ausgabe November 2003.

Die letzten zwei Sätze unter Punkt 12:

"Die Aufsichtsperson darf während der Aufsichtstätigkeit selbst nicht am Schießen teilnehmen. " (Ersthelfer wäre vorhanden)

"Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, daß sie sich allein auf dem Schießstand befindet." (Ersthelfer, wo bist du ?)

Muß ich das hier jetzt verstehen ?

Geschrieben
...Wenn Du eine relevante Verletzung hast musst Du ohnehin zum Arzt um die Wunde definitiv versorgen zu lassen. Somit wird der Vorgang aktenkundig (D-Arzt)...

Aber ohne Eintrag im Verbandbuch, keine Übernahme der Behandlungskosten.

So ist das nun mal.

Geschrieben
Aber ohne Eintrag im Verbandbuch, keine Übernahme der Behandlungskosten.

So ist das nun mal.

396588[/snapback]

Nein.

Wenn mir jemand hilft (Landwirtschaft) und es passiert ihm was fahr ich ihn zum Arzt. Ich habe dann 3 Tage Zeit ihn bei der Berufsgenossenschaft zu melden. Ein "Verbandbuch" kenn ich nicht.

Das selbe gilt ZUMIDEST wenn mir jemand auf einer Baustelle hilft oder wenn einem 400 Euro-Jobber was passiert.

An der Art der Verletzung meldet entweder der Arzt einen "Unfall" oder die Krakenkasse erkennt es und lässt mich einen Fragebogen ausfüllen. Ist es dann ein Unfall wird der Vorgang von der Krankenkasse an die Berufsgenossenschaft weitergegeben.

Dann kommt die 3-Tagesfrist zur Geltung. Hab ich gemeldet wird übernommen, hab ich nicht gemeldet hab ich Pech gehabt.

Ich hab mich bisher nicht geäussert weil es mir unbekannt ist dass man jetzt plötzlich einen "Ersthelfer" beim Schiessen braucht.

Ich bin nach DSB-Qualifizierte Aufsicht (§10 Abs. 3 AWAffV) und das mit dem normalen "Führerscheinkurs".

Nur bei ÜBERÖRTLICHEN Meisterschaften (Bezirksmeisterschaften) steht der Krankenwagen vor dem Schützenheim und 2 weiss/rote sehen beim Schiessen zu.

Geschrieben

Ich kann hier nur wiedergeben was ich jedes Jahr einmal von unserem Sicherheitsbeauftragtem erzählt bekomme.

Es ist ja möglich das für die Landwirtschaft andere Regeln gelten.

Am besten lassen wir das Thema ruhen und kommen zum Ursprung des Threads zurück.

Geschrieben
Für die Schützenvereine  zuständig ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft.

Ich frage mich immer noch, womit Du dies her leitest!? Im FAQ von der VBG findet man:

Was sind Arbeitsunfälle?

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte während der Arbeit oder auf Dienstwegen erleiden. Tätigkeiten, die nicht dem Unternehmen, sondern privaten Zwecken dienen, sowie absichtlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert.

Für welches Unternehmen schießt Du? :huh:

Ein Schützenverein wird in der Regel ein e.V. sein. Und solange der e.V. keine eigenen Angestellten hat, ist auch keine BG zuständig...

Sobald Gäste auf den Schießstand anwesend sind, ist es nicht mehr ein privates Schiessen, sondern öffentlich, oder?

Falsch. Die Veranstaltung findet auf (wie auch immer--> gemietet/eigentum) privaten Grund und Boden statt... also nicht öffentlich... sonst bräuchte man ja auch einen WS... ;)

Gruß Gromit

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.