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IGNORED

Halbjährliche Zuverlässigkeitsüberprüfung


beloeff

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

habe heute durch ein Gespäch mit einem Mitarbeiter der LPV36 in Hamburg erfahren das angeblich alle 6 Monate eine Überprüfung der Zuverlässigkeit stattfindet. Ist das rechtmäßig?

Geschrieben
Hallo Gemeinde,

habe heute durch ein Gespäch mit einem Mitarbeiter der LPV36 in Hamburg erfahren das angeblich alle 6 Monate eine Überprüfung der Zuverlässigkeit stattfindet. Ist das rechtmäßig?

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wenn Du dafür zahlen musst, dann nicht.

Geschrieben
wenn Du dafür zahlen musst, dann nicht.

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Das kann man so nicht sagen. In BW sind schon Widersprüche gegen die Erhebung der Regelprüfungsgebühr zurückgewiesen worden. <_<

Zum Intervall der Überprüfungen ist § 4 Abs. 3 WaffG einschlägig. Dort steht "in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren". Alle 6 Monate ist demnach zulässig. Wenn die dortige Behörde so viel Zeit hat, sich dann wohl zu 80% nur noch mit Regelüberprüfung zu beschäftigen... B)

Geschrieben

Das Gerichtsurteil ist genau so eine nur im Einzelfall gültige Entscheidung . wie es Gerichtsurteile bei 2/6 sind :heuldoch: .

Bei gebührenpflichtiger(!!) Überprüfung alle 6 Monate würde mich dann mal eine Gerichtsentscheidung i.S. " Verhältnismäßigkeit" interessieren :ninja: .

JEDE Schikane muß man als Bürger durchaus nicht auch noch extra bezahlen :rolleyes:

Abgesehen davon - DORT wo so etwas möglich wäre - da gibt es GARANTIERT zu viel Personal - und dafür interessieren sich von der Presse angefangen bis zu verschiedenen anderen Einrichtungen eine ganze Menge Leute :D

Mouche

Geschrieben
Bei gebührenpflichtiger(!!) Überprüfung alle 6 Monate würde mich dann mal eine Gerichtsentscheidung i.S. " Verhältnismäßigkeit" interessieren  :ninja: .

JEDE Schikane muß man als Bürger durchaus nicht auch noch extra bezahlen :rolleyes:

Ist auch meine Auffassung! <_<

Geschrieben
Das kann man so nicht sagen. In BW sind schon Widersprüche gegen die Erhebung der Regelprüfungsgebühr zurückgewiesen worden.  <_<

Zum Intervall der Überprüfungen ist § 4 Abs. 3 WaffG einschlägig. Dort steht "in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren". Alle 6 Monate ist demnach zulässig. Wenn die dortige Behörde so viel Zeit hat, sich dann wohl zu 80% nur noch mit Regelüberprüfung zu beschäftigen...  B)

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Hallo Sachbearbeiter

einmal die Woche ist auch regelmäßig. Wenn der Bürger das bezahlen muß, kann man doch einige Beamten dazu einstellen. Damit wäre dem Sicherheitsbedürfnis wieder genüge getan.

Ich seh schon, obwohl du eine der Vernünftigeren bist, kannst du aus deiner Beamtenhaut nicht raus. Wir kranken an Überbürokratisierung.

Steven

Geschrieben
... Wenn der Bürger das bezahlen muß, kann man doch einige Beamten dazu einstellen. ...

390193[/snapback]

Und schon haben wir ein paar Arbeitslose weniger !!! :icon14:

... dafür aber ein noch größeres Loch im Haushalt! :icon13:

:contra:

Geschrieben
Das Gerichtsurteil ist genau so eine nur im Einzelfall gültige Entscheidung . wie es Gerichtsurteile bei 2/6 sind.

Bei gebührenpflichtiger(!!) Überprüfung alle 6 Monate würde mich dann mal eine Gerichtsentscheidung i.S. " Verhältnismäßigkeit" interessieren  :ninja: .

JEDE Schikane muß man als Bürger durchaus nicht auch noch extra bezahlen.

Abgesehen davon - DORT wo so etwas möglich wäre - da gibt es GARANTIERT zu viel Personal - und dafür interessieren sich von der Presse angefangen bis zu verschiedenen anderen Einrichtungen eine ganze Menge Leute.

Mouche

390101[/snapback]

Sind keine Gerichtsurteile, Mouche. Lediglich von Regierungspräsidien abgewiesene Widersprüche im Vorverfahren. Mag natürlich sein, dass diverse Klagen laufen. Aber da es bereits ein OVG-Urteil gibt, wird jemand einen langen Atem und vor allem viel Geld und Zeit haben müssen, wenn er dagegen angehen möchte. Weil es um sehr niedrige Gebühren im Bereich von 25 Euro geht, stellt sich die Frage, ob sich das wirklich jemand antuen möchte... <_<

Alle 6 Monate Regelprüfung halte ich persönlich auch für ganz schön vermessen und weit übertrieben. Aber das dürfte der Ausnahmefall sein. Meine Kollegen stöhnen ja schon, dass seit neuem WaffG alle drei statt zuvor alle fünf Jahre zu prüfen ist... :huh:

Geschrieben

... dafür aber ein noch größeres Loch im Haushalt!    :icon13:

:contra:

390196[/snapback]

Nicht unbedingt.

Wenn die Überprüfungsgebühr "gut gerechnet" ist bleibt vielleicht noch was übrig.

Friedrich Merz hat vorgeschlagen dass die Freistellungen der Betriebsratsmitglieder nicht mehr von den Betrieben sondern von den Gewerkschaftsmitgliedern bezahlt werden sollen. Ist doch auch so ein Beispiel WAS vom Bürger alles noch zu holen ist.

Ich muss Kehrgebühren für einen Gaskamin bezahlen.

Und und und...

Möglichkeiten der modernen Wegelagerei gibts viele.

Geschrieben
Weil es um sehr niedrige Gebühren im Bereich von 25 Euro geht, stellt sich die Frage, ob sich das wirklich jemand antuen möchte...  <_<

Für mich sind 25 EUR sehr viel Geld!!

Etwas Erspartes und keine Schulden habe ich nur, weil ich mein Geld nicht verschwende. (außer für Waffen, Waffenzeitschriften und andere Kleinigkeiten... :D )

Geschrieben
...........

Ich muss Kehrgebühren für einen Gaskamin bezahlen.

..........

390220[/snapback]

kommt der Kimikehrer wenigstens auf ein Bier vorbei, oder schick er nur die Rechnung? :o

Geschrieben
kommt der Kimikehrer wenigstens auf ein Bier vorbei, oder schick er nur die Rechnung? :o

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Er kommt schon vorbei. Gibt die Rechnung ab (die er fertig dabei hat) und geht unverrichteter Dinge wieder. Was soll er auch tun?

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