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Munitionsschrank?


Floppyk

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Ich könnte einen wunderbaren Metall(Akten-)Schrank kaufen. Der passt genau. Nur die Frage des Schlosses:

Zwei Flügeltüren, die linke hat einen Falz, der in der rechten, abschließbaren Tür eingreift. Diese Tür hat einen Drehknauf mit Zylinderschloss. Dreht man diesen um 90°, fährt je eine Stange oben und unten heraus und greift in den Rahmen oben und unten. Ich hoffe ich konnte das verständlich beschreiben.

Ist sowas zulässig? Meiner Meinung nach sogar besser als ein einfaches Schwenkriegelschloss.

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Ich könnte einen wunderbaren Metall(Akten-)Schrank kaufen. Der passt genau. Nur die Frage des Schlosses:

Zwei Flügeltüren, die linke hat einen Falz, der in der rechten, abschließbaren Tür eingreift. Diese Tür hat einen Drehknauf mit Zylinderschloss. Dreht man diesen um 90°, fährt je eine Stange oben und unten heraus und greift in den Rahmen oben und unten. Ich hoffe ich konnte das verständlich beschreiben.

Ist sowas zulässig? Meiner Meinung nach sogar besser als ein einfaches Schwenkriegelschloss.

382807[/snapback]

Hab auch so´n Teil, sollte ausreichen!

100% Sicherheit gibt aber nur ne kurze Anfrage bei deinem SB , sollte schnell und ohne Probleme zu einem Ergebnis führen.

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...und warum sollte jemand eine andere Meinung haben?

Gruß Gromit

382810[/snapback]

Ich könnte mich ja irren.

Das Teil passt so wunderbar oberhalb meines Waffenschrankes, ist groß genug, hat Einlegeböden, hat die selbe Farbe und ist mit 85 € bezahlbar.

Wäre schade wenn es nicht das richtige Schloss hätte.

Was ich fast vergessen hätte und am wichtigsten ist - meine Regierung hat zugestimmt. :rolleyes:

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Ich weiss zwar nicht wo Du wohnst, in Bayern ist so ein Schrank zulässig. Red mal mit Deinem SB.

In so einem Schrank bekommst Du die Munition wenigsten gut unter und wenn die Regalböden dann noch aus Metall sind, halten diese auch das Gewicht aus! :pro:

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Ich könnte einen wunderbaren Metall(Akten-)Schrank kaufen. Der passt genau. Nur die Frage des Schlosses:

Zwei Flügeltüren, die linke hat einen Falz, der in der rechten, abschließbaren Tür eingreift. Diese Tür hat einen Drehknauf mit Zylinderschloss. Dreht man diesen um 90°, fährt je eine Stange oben und unten heraus und greift in den Rahmen oben und unten. Ich hoffe ich konnte das verständlich beschreiben.

Ist sowas zulässig? Meiner Meinung nach sogar besser als ein einfaches Schwenkriegelschloss.

382807[/snapback]

Meiner Meinung nach :) vollkommen ausreichend :

was das Fwr uns dazu sagt ....

Hab nen IKEA-Schrank aus Stahlblech mit Schwenkriegel,Deins sollte

sogar noch stabiler sein...hört sich zumindest so an....

Gruß,Tan

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Ich könnte mich ja irren.

... Du scheinst das WaffG ja gelesen zu haben... und da ist ja nicht viel mehr zu finden...

Was ich fast vergessen hätte und am wichtigsten ist - meine Regierung hat zugestimmt. :rolleyes:

382813[/snapback]

Solche "Regierungen" darf man ja bestechen :D

Viel Glück!

Gruß Gromit

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sowas nennt sich stangenriegelschloss... und in irgendeinem entwurf war mall vorgesehen, das als mindestanforderung vorzuschreiben. dann hat man die anforderungen aber doch auf "schwenkriegelschloss" GESENKT. (*)

also ist es mehr als ausreichend.

(*) edit:

das war im april 2003: http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...st=20&p=113824&

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Diese Tür hat einen Drehknauf mit Zylinderschloss. Dreht man diesen um 90°, fährt je eine Stange oben und unten heraus und greift in den Rahmen oben und unten.

Du hast einen Schrank mit einem Stangenriegelschloss. (Deiner Beschreibung nach)

Ein entsprechender Schrank mit einem Stangenriegelschloss ist für die Munitionsaufbewahrung ausreichend.

Edit: WS war wohl schneller ...

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  • 3 Wochen später...

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Meiner Meinung nach sogar besser als ein einfaches Schwenkriegelschloss.

382807[/snapback]

Habe noch keine Vorschrift gelesen wo drin steht das so ein Schrank nicht erlaubt ist. Auch wir haben so ein schrank im Verein!Ist Robust und Diebstahlsicher,wenn jemand daran will müsste er schon das Haus mit Klauen. :bud:

Also deine Meinung ist voll in Ordnung. Und man braucht nicht soviel Geld ausgeben wenn man güstig an so einem schrank kommt. :s75:

Gruss aus Niedersachsen :bb1:

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Wenn das deine HP ist, die Du da verlinkt hast, dann ändere mal den Hintergrund.

Es könnte sonst zu Klagen kommen, weil jemand beim Lesen eine Sehfeldverschiebung bekommen hat.

Viele Grüsse,

spottie

391769[/snapback]

Vor allen Dingen könnten Klagen kommen, weil kein Impressum. Da Werbung gemacht wird, ist das kommerziell und somit impressumspflichtig.

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