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IGNORED

Neue Gelbe WBK


sandmen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich wohne in NRW / Kreis Mettmann und habe dort vor ca. 6 Wochen eine grüne WBK ( Pistole Kaliber 45 ACP ) beantragt und eine gelbe WBK ( Winchester UHR 30-30 ) sammt Munitionserwerbschein. Vor ca. 2 Wochen hatte ich einen Herren von der örtlichen Polizei bei mir, der sich meinen Safe ( Jägerschrank A/B ) angeschaut hat. Nun aber zu meiner Frage....

Ich habe nun schon soviel über die neue gelbe WBK gehört, das ich da ein wenig durcheinander bin. Wenn ich nun die (neue) gelbe WBK bekomme, kann ich dann außer der Winchester noch weitere Waffen ( sammt Muni ) OHNE Voreintrag erwerben ( Bei der alten ging das ja ). Ich möchte gerne noch ein altes k98 haben. Geht das ? Sind auf der neuen WBK noch immer die 8 freien Felder ? Wenn das so ist, muß ich nach dem Erwerb der Winchester erst wieder 1/2 Jahr warten oder kann ich das K98 direkt zusammen mit der Winchester erwerben ? Wie seiht da die aktuelle Gesetzteslage aus ?

Gruß

Sandmen

Geschrieben

In Köln funktioniert das so: Wenn Du nach DSB-Sportordnung schießt (also ein etwa beim RSB über den Verein Mitglied bist), kannst Du auf die neue Gelbe zuerst einmal nur die beantragten UHR erwerben. Für einen 98k bräuchtest Du eine neue Bedürfnisbescheinigung des Verbandes für die Disziplin "Ordonnanzgewehr" Ansonsten gibt es keine entsprechende Waffe.

Gruß

Klaus

Geschrieben

Tschuldigung, was ist das denn für eine K***e?

Wenn die WBK so beschränkt wird, ist das glatt rechtswidrig.

Wenn man vielleicht um die 2/6er Regelung noch streiten kann, ergibt sich der Genehmigungsumfang für die Waffenarten aus §14 Ab4 WaffG.

Fazit: Auf die Gelbe WBK kannste nen UHR kaufen oder auch nen K98.

Gegen irgendwelche Auflagen auf der WBK würde ich Einspruch einlegen und ggfs klagen.

Gruß,

frogger

PS

Schon FWR Mitglied mit Waffenrechtschutzversicherung?

Geschrieben

Fangen wir doch mal von vorne an: Willkommen im Forum!

hatte ich einen Herren von der örtlichen Polizei bei mir

... ich hoffe er war angemeldet und hat freundlich gefragt?! Ansonsten: Laß beim nächsten male die Tür zu... sonst meint irgendwann jemand, es ist das gute Recht der Polizei/Behörde einfach mal so vorbei zu schauen :gaga:

Ich habe nun schon soviel über die neue gelbe WBK gehört, das ich da ein wenig durcheinander bin

Kann ich gut verstehen! Das geht anderen nicht anders!

Wenn ich nun die (neue) gelbe WBK bekomme, kann ich dann außer der Winchester noch weitere Waffen ( sammt Muni ) OHNE Voreintrag erwerben ( Bei der alten ging das ja )

Ja, kannst Du.

muß ich nach dem Erwerb der Winchester erst wieder 1/2 Jahr warten oder kann ich das K98 direkt zusammen mit der Winchester erwerben ? Wie seiht da die aktuelle Gesetzteslage aus ?

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Da streitet man sich grade drüber... wenn Du hier in diesem Themenbereich mal ein bissel schaust, wird schnell klar, dass z.Z gar nichts klar ist... siehe z.B. HIER

Gruß Gromit

Geschrieben
Tschuldigung, was ist das denn für eine K***e?

Wenn die WBK so beschränkt wird, ist das glatt rechtswidrig.

Wenn man vielleicht um die 2/6er Regelung noch streiten kann, ergibt sich der Genehmigungsumfang für die Waffenarten aus §14 Ab4 WaffG.

Fazit: Auf die Gelbe WBK kannste nen UHR kaufen oder auch nen K98.

Gegen irgendwelche Auflagen auf der WBK würde ich Einspruch einlegen und ggfs klagen.

Gruß,

frogger

PS

Schon FWR Mitglied mit Waffenrechtschutzversicherung?

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Meinst Du mich?

Zum ersten Teil: Es bleibt einem von Behörde zu Behörde nichts anderes übrig als den Klageweg zu beschreiten. Je nachdem. Solange sich die Behörden nicht einig sind, was denn nun wie zu handhaben ist, macht jeder was er will.

Das ist im Moment so, ob das K***e ist oder nicht!

Zu Deinem PS:

Allerdings, und zwar mit bezahltem Beitrag!!

Gruß

Klaus

Geschrieben

Hallo,

Danke für die Willkommensgrüße :s75:

Na, da bin ich einmal gespant, was ich für eine Karte erhalte. Da ich aber seit knapp 6 Monaten Mitgleid im FWR bin, sollte es kein Problem werden.

Ich warte jetzt schon kanpp 6 Wochen auf die blöden Karten und bin froh wenn die Sache durch ist. Habe zeitgleich mit den WBK's auch mein Sprengstoffrechtliches Zeugnis beantragt ( Zum wiederladen ). das habe ich nach knapp 3 Monaten bekommen. Die schnellsetn sind das ja auf dem Amt nicht.....

Habe aber noch ein 2. Eisen im Feuer....Mit meinen persönlichen WBK's habe ich direkt eine Vereins WBK beantragt. bei uns sind außer mir noch einige andere Leute die keine eigenen Waffen besitzen.

Gruß

sandmen

Geschrieben
Hallo,

Danke für die Willkommensgrüße  :s75:

Na, da bin ich einmal gespant, was ich für eine Karte erhalte. Da ich aber seit knapp 6 Monaten Mitgleid im FWR bin, sollte es kein Problem werden.

Ich warte jetzt schon kanpp 6 Wochen auf die blöden Karten und bin froh wenn die Sache durch ist. Habe zeitgleich mit den WBK's auch mein Sprengstoffrechtliches Zeugnis beantragt ( Zum wiederladen ). das habe ich nach knapp 3 Monaten bekommen. Die schnellsetn sind das ja auf dem Amt nicht.....

Habe aber noch ein 2. Eisen im Feuer....Mit meinen persönlichen WBK's habe ich direkt eine Vereins WBK beantragt. bei uns sind außer mir noch einige andere Leute die keine eigenen Waffen besitzen.

Gruß

sandmen

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?? Du solltest die WBK(s) erhalten, die Du beatragt hast.

Das "sprengstoffrechtliche Zeugnis" kann man nicht beantragen. Ein Zeugnis wird einem nach bestandenem Wiederladelehrgang ausgehändigt. Erst dann kannst Du die "Sprengstofferwerbserlaubnis nach §27" beantragen.

Was meinst Du mit dem 2. Eisen...?

Wenn Dir Deine persönliche WBK versagt wird, bekommst Du sicherlich auch keine Vereins-WBK. Gehörst Du denn zum Vereinsvorstand? Wenn Mitglieder dann angeschaffte Vereinswaffen nutzen können, ist das natürlich klasse. Aber ich verstehe den Zusammenhang nicht mit den 2. Eisen. Prinzipiell können (und müssen teilw.) (neue) Vereinsmitglieder die Waffen anderer anwesenden Mitglieder benutzen um letztlich das vorgeschriebene einjährige Training zu absolvieren. Dazu muss der Verein keine Vereinswaffen haben.

Geschrieben

Hy,

mhhh, da habe ich mich falsch ausgedrückt....ich habe 3 Monate auf die Unbedenklichkeitserklärung nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz gewartet. Die habe ich nun Zuhause liegen und gehe Mitte September auf Lehrgang.

Mit meiner eigenen WBK mache ich mir wenig einen Kopf ( Auch nicht mit der Vereins WBK ), die bekomme ich sicherlich :) . was ich damit sagen wollte, ist das ich eigentlich kaum abwarten kann, meine eigenen Waffen in den Händen zu Halten. Wenn vor meiner WBK die Vereis WBK durchkommen sollte, kann ich halt diese Waffen so lange benutzen, bis ich meine eigenen habe. Bei mir im Verein ( ich bin dort der Vereinsvorsitzende / wir haben bisher 11 Mitglieder ) haben 3/4 der Leute ihre eigenen Waffen. Z.t. sind die aber schon ziemlich betagt ( Die Waffen :D ) und die Teile Treffen mal gut und mal weniger gut ( ich bilde mir zumindestens ein, das es an den Waffen liegt und nicht an mir :D ). Abgesehen davon, muß man immer Hoffen, das auch alle zum Training kommen, damit auch jeder eine Waffe zum üben hat - da ist das halt mir einer eigenen etwas einfacher.....

Habe überings eine Pistole 45 ACP ( Entweder wird es eine H+K oder eine 1911 Colt werden ) und eine UHR im Kal. 30-30 beantragt ( Wird eine Winchester werden ). Als Vereisnwaffen werden wir ein K98 und eine Glock / Walther 9mm anschaffen :D

Gruß

sandmen

Geschrieben

Na dann hoffe ich für Dich, daß sich die Behörde in Deinem Zuständigkeitsbereich nicht genauso verhält wie die in meinem. Dann kannst du nämlich für die Vereins-WBK ein ellenlanges Prüf-und Diskussionsprogramm durchlaufen. :angry2:

Gruß

Klaus

Geschrieben
Na dann hoffe ich für Dich, daß sich die Behörde in Deinem Zuständigkeitsbereich nicht genauso verhält wie die in meinem. Dann kannst du nämlich für die Vereins-WBK ein ellenlanges Prüf-und Diskussionsprogramm durchlaufen.  :angry2:

Gruß

Klaus

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Na ja, ich hoffe, er meint 11 Miglieder im Vorstand (1. Vorsitzender, 2. Vors. Stellvertreter, Schriftführer, Kassenwart, usw.) und mehrere Hundert (zahlende) Mitglieder.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Verein, sofern er denn überhaupt den offizellen, gesetztlichen Vereinstatus besitzt, mit einer Gesamtmitgliedsstärke von 11 eine VereinsWBK bekommt, zumal die Finanzierung des ganzen Vereines noch nicht mal auf tönernen Füßen steht. Ich denke auch, dass ein so kleiner Verein keine Förderung und Anerkennung auf gemeinnützigkeit bekommt.

Geschrieben
Hy,

mhhh, da habe ich mich falsch ausgedrückt....ich habe 3 Monate auf die Unbedenklichkeitserklärung nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz gewartet. Die habe ich nun Zuhause liegen und gehe Mitte September auf Lehrgang.

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Aha, wir kommen der Sache näher. Das ist auch kein Zeugnis, sondern nur eine Bescheinigung, dass gegen Dich nichts (gravierendes) vor liegt.

Der Lehrgang ist vom Unfang vergleichbar mit der Waffensachkunde, die Du ja bereits hinter Dir haben musst.

Ich habe gehört, dass man bei einem Freund von mir, der auch im Raum NRW wohnt, erstmal eine gründliche Begehung des Lagerortes durchgeführt hat und eine Reihe von (neuen) Auflagen gemacht hat. Neu deswegen - er sit bereits seit über 20 Jahren Wiederlader und hatte ein genehmigtes Lager. Die in NRW scheinen da besonders streng zu sein. Für die Verlängerung hat der arme Mann 100 Eur berappen müssen.

Hier (Niedersachsen) war es erheblich einfacher. Antrag mit Zeugniskopie des Lehrganges, Skitze des Lagerortes, eintragen der Wunschmenge. Nach genau 3 Wochen war die Pappe wunschgemäß fertig und hat 51 Eur gekostet. Eingetragene Menge 10 KG NC und 10 SP.

Geschrieben
Ich denke auch, dass ein so kleiner Verein keine Förderung und Anerkennung auf gemeinnützigkeit bekommt.

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was hat denn die gemeinnützigkeit mit der mitgliederzahl zu tun?

<_<

du denkst dir da ein bisschen viel... kannst du das belegen?

Geschrieben
was hat denn die gemeinnützigkeit mit der mitgliederzahl zu tun?

<_<

du denkst dir da ein bisschen viel... kannst du das belegen?

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Also,

unser Verein ist sogar noch etwas kleiner (<10) und ist sowohl gemeinnützig als auch im Besitz einer (Neu-) gelben Vereins-WBK...

Alles andere ist Spekulation...

Gruß

Klaus

Ach so, Mindestanzahl Mitglieder/Gründer aus dem Vereinsrecht 7 Mitglieder! Jeder e.V. kann falls die Voraussetzungen gegeben sind, die Gemeinnützigkeit beantragen (z.B. Förderung des Sports).

Geschrieben
Na ja, ich hoffe, er meint 11 Miglieder im Vorstand (1. Vorsitzender, 2. Vors. Stellvertreter, Schriftführer, Kassenwart, usw.) und mehrere Hundert (zahlende) Mitglieder.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Verein, sofern er denn überhaupt den offizellen, gesetztlichen Vereinstatus besitzt, mit einer Gesamtmitgliedsstärke von 11 eine VereinsWBK bekommt, zumal die Finanzierung des ganzen Vereines noch nicht mal auf tönernen Füßen steht. Ich denke auch, dass ein so kleiner Verein keine Förderung und Anerkennung auf gemeinnützigkeit bekommt.

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Ich weiss nicht wo die "Grenze" ist.

Aber mein Zweitverein hat 23 Mitglieder (mehr nehmen wir nicht wegen der Standkapazität) und wir SIND ein e.V. mit Gemeinnützigkeit.

Beitrag zahlen wir soviel dass es glatt ausgeht und unser Kassenbuch hat pro Jahr 5 Positionen :s82:

Und es läuft BESSER als im Erstverein mit 400 Mitgliedern.

Edit: Ich war leider nicht Gründungsmitglied. Aber wenn sie mich nicht angelogen haben brauchten sie damals 7 Mitglieder/Unterschriften

Nochmal edit: WIR HABEN eine Vereins-WBK.

Geschrieben

...und wie klappt das dann mit der Angliederung an einen schießsportlichen Verband, den man ja für die Bedürfsnisbescheinigungen braucht?

Wenn der meine Befürchtungen bei so kleinen Vereinen unbegründet sind, ist es ja gut. Dann sollte ich mal mit meinen Freunden reden...

Geschrieben
...und wie klappt das dann mit der Angliederung an einen schießsportlichen Verband, den man ja für die Bedürfsnisbescheinigungen braucht?

Wenn der meine Befürchtungen bei so kleinen Vereinen unbegründet sind, ist es ja gut. Dann sollte ich mal mit meinen Freunden reden...

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Hi,

einfach beim BDS anmelden. Klappt problemlos.

Macht auch Spaß mit den Freunden als "Verein" zu schiessen :D

Spenden sind absetzbar :00000733:

Gruß

Klaus

Geschrieben

Ich denke´, wenn die Vereinsgrundsätze (7 Mitglieder, Satzung, usw.) erfüllt sind, gibt es keine Probleme bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit oder dem Anschluß an einen Verband.

Wenn die Behörde ganz vernünftig ist und sich an bestehende Gesetze hät und nicht an irgendwelche Entwürfe zu irgendwelchen Vorschriften, die noch nicht einmal öffentlich sind, dann wird es auch dort keine Probleme geben.

Wenn sie allerdings so ist, wie bei uns, dann wird erstmal der Nachweis über die Schießstätte verlangt, dann die Anzahl der Mitglieder, evtl. sogar noch die Anzahl der Mitglieder, die im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen sind( :00000733: ), dann wird die Anzahl der Schießbahnen mit mit der Anzahl der vorhandenen bzw. beantragten Waffen verglichen und dann gesagt, daß die Mitglieder, die bereits waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen, nicht in die Zahl der noch in der Übungsphase befindlichen Mitglieder eingerechnet werden kann :heuldoch: . Danach darfst Du versuchen, zu erklären, daß Dich Entwürfe von irgendwelchen Verwaltungsvorschriften überhaupt nicht interessieren und Du gerne wissen möchtest, wo es denn eine Vorschrift für die Kontingentierung von Vereinswaffen gibt. Aber glaub nicht, daß Du das alles an einem Tag hinkriegst :allesgute:

Schluß mit schwarzmalerei. Muß ja nicht überall so sein.

Gruß

Klaus

Geschrieben

Ich denke´, wenn die Vereinsgrundsätze (7 Mitglieder, Satzung, usw.) erfüllt sind, gibt es keine Probleme bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit oder dem Anschluß an einen Verband.

Genau so ist es!

Wenn sie allerdings so ist, wie bei uns, dann wird erstmal der Nachweis über die Schießstätte verlangt, dann die Anzahl der Mitglieder, evtl. sogar noch die Anzahl der Mitglieder, die im Besitz von waffenrechtlichen Erlaubnissen sind( :00000733: ), dann wird die Anzahl der Schießbahnen mit mit der Anzahl der vorhandenen bzw. beantragten Waffen verglichen und dann gesagt, daß die Mitglieder, die bereits waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen, nicht in die Zahl der noch in der Übungsphase befindlichen Mitglieder eingerechnet werden kann :heuldoch: .

Soweit auch korrekt:

Nachweis über Schießstätte sollte kein Thema sein, den der Verband muss dies ebenfalls in seiner Befürwortung für Waffen prüfen. Es muß die geregelte Nutzung einer Schießstätte, die für die beantragte(n) Waffe(n) geeignet sind, nachgewiesen werden (durch Mietvertrag, etc.).

Die Anzahl der Mitglieder ist für die Beantragung von Vereinswaffen eigentlich uninteressant. Es geht doch hier nur darum, den Mitgliedern die noch keine waffenrechtlichen Erlaubnisse haben, das Schiessen zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Erlangung eigener Waffen zu ermöglichen sowie Nichtmitgliedern die Ausübung des Schießsports generell zu ermöglichen! Es kann doch niemandem (den Mitglieder mit WBKs) zugemutet werden, seine Waffen ständig an Interessierte auszuleihen, damit diese eventuell irgendwann dem Verein beitreten...

BTW: Hier kann man VwV (Entwurf) sehr gut zu eigenem Vorteil verargumentieren... Siehe die Ausführungen zur Vereins-WBK in § 8 (8.1.1 und besonders 8.1.2)

Bei Interesse gerne weitere Infos per PN...

Gruß

Klaus

Archiviert

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