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Anschaffung von Vereinswaffen in NRW


KMD

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Liebe WO-Gemeinde,

ein interessantes Thema ist mir heute erneut zu Ohren gekommen, wobei ich allerdings auf der Suche nach den rechtlichen Grundlagen nicht so richtig fündig werde. Vielleicht kann hier jemand helfen.

Nehmen wir einmal an, ein Verein in einer großen Stadt in NRW hat eine Schießanlage zur Verfügung, die über 10 Bahnen 50m für KK und 5 Bahnen für GK-Kurzwaffen verfügt, die für die DSB-Disziplinen zugelassen ist.

Dieser Verein hat, sagen wir mal ca 65 Mitglieder. Nehmen wir weiter an, dieser Verein besäße 5 Kurzwaffen im Kaliber .22lfB und eine Kurzwaffe im Kaliber .44Magn.

Dieser Verein will sich zum Training für seine Mitglieder und diejenigen, die es noch werden wollen, zwei Kurzwaffen im Kaliber sagen wir mal 9mm Luger anschaffen, da eine solche noch nicht vorhanden ist.

Das sollte eigentlich kein Problem sein, oder?

Jetzt erklärt die zuständige Behörde folgendes:

Es muß geprüft werden, ob die vorhandenen Schießbahnen im Verhältnis zu den vorhandenen Waffen passen. Also beispielsweise 5 Bahnen für Kurzwaffen und 5 Kurzwaffen = Ende der Fahnenstange. 5 Bahnen und 6 Kurzwaffen = passt nicht.

Die unterschiedlichen Disziplinen und die entsprechenden Kalibergrößen werden nicht berücksichtigt.

Weiterhin wird die Möglichkeit erwähnt, die Anzahl der Vereinswaffen an der Anzahl der Vereinsmitglieder, die sich noch in der "Trainings- und Übungsphase" befinden, also über keine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen, festzumachen.

(steht so oder so ähnlich in einem Entwurf der Verwaltungsvorschriften).

Es soll seit "ewigen Zeiten" auch eine Regelung zur Anschaffung von Vereinswaffen in NRW geben, welche ich aber bis heute nicht finden konnte.

Über Sinn und Unsinn solcher Regelungen läßst sich sicher trefflich streiten, was ich ja gar nicht will. Was mich interessiert ist einfach die rechtliche Grundlage, um herauszufinden, bzw. beurteilen zu können, wieviele Vereinswaffen ein Sportverein besitzen darf.

Folgendes ist noch anzumerken:

- Meines Wissens nach ist kein Verein verpflichtet, festzustellen, welches seiner Mitglieder eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt und welches nicht.

- Ein Entwurf einer Verwaltungsvorschrift, welcher auch noch nicht öffentlich ist, hat keine Rechtsverbindlichkeit.

Das Thema Vereinswaffen ist im aktuellen WaffG recht dünn behandelt. Wenn es irgendwelche öffentlichen Vorschriften oder Erlasse geben sollte, an denen man diese Frage bemessen kann und die auch regelmäßig angewandt werden, dann bitte ich Euch darum, mir beim Finden derselben behilflich zu sein.

Die Frage lautet kurz und knapp: Wieviele Waffen welcher Art darf ein Verein auf Grund von welcher Regelung derzeit besitzen?

Wer kann mir hier Schützenhilfe geben (ich liebe Wortspiele)?

Gruß

Klaus

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Weiterhin wird die Möglichkeit erwähnt, die Anzahl der Vereinswaffen an der Anzahl der Vereinsmitglieder, die sich noch in der "Trainings- und Übungsphase" befinden, also über keine waffenrechtliche Erlaubnis verfügen, festzumachen.

(steht so oder so ähnlich in einem Entwurf der Verwaltungsvorschriften).

Hm, so was kann ich dort nirgends finden. Das Bedürfnis zum Erwerb von Vereinswaffen ist auf jeden Fall über § 8 WaffG glaubhaft zu machen. Eine neue gelbe WBK für Vereine scheidet deshalb meines Erachtens aus. Art und Menge der Waffen sind im Einzelfall - ohne Richtlinie - festzulegen.

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Hm, so was kann ich dort nirgends finden. Das Bedürfnis zum Erwerb von Vereinswaffen ist auf jeden Fall über § 8 WaffG glaubhaft zu machen. Eine neue gelbe WBK für Vereine scheidet deshalb meines Erachtens aus. Art und Menge der Waffen sind im Einzelfall - ohne Richtlinie - festzulegen.

377055[/snapback]

Das sieht die hiesige Behörde irgendwie anders. Das Bedürfnis über den §8 WaffG ist vorhanden und durch den Verband bestätigt (wobei die Behörde sagt, daß es hierzu keineswegs einer Bedürfnisbescheinigung des Verbandes bedarf).

Wenn Art und Menge der Waffen im Einzelfall festzulegen sind, nach welchen Kriterien sollte dies denn geschehen? Die Behörde sollte doch irgendwelche Eckdaten benutzen, um alle Vereine in dieser Angelegenheit gleich beurteilen zu können. Das Vereine einen "Freibrief" in Anschaffung von Waffen haben, wäre nicht sehr sinnvoll, zugegeben. Es kann aber auch nicht von der persönlichen Neigung der Behörde (bzw. deren Mitarbeiter) abhängen, welche Waffen einem Verein zugestanden werden und welche nicht.

Gruß

Klaus

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Kleiner Trick:

Gewerbliche Verleiher tun sich vielleicht im Einzelfall etwas leichter damit, da sich die Genehmigungsbehörde dann auch noch hinsichtlich der Gewerbefreiheit etwas schwerer tun wird, den Antrag abzulehnen.

Gruß,

frogger

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Hm, so was kann ich dort nirgends finden. Das Bedürfnis zum Erwerb von Vereinswaffen ist auf jeden Fall über § 8 WaffG glaubhaft zu machen. Eine neue gelbe WBK für Vereine scheidet deshalb meines Erachtens aus. Art und Menge der Waffen sind im Einzelfall - ohne Richtlinie - festzulegen.

377055[/snapback]

Hm,

es steht nirgends im WaffG das nur ausschliesslich eine grüne WBK einem Verein ausgestellt werden soll/kann.

Ergo haben wir auch eine gelbe WBK für den Verein bekommen (Neu-Gelb!) und die ohne irgendwelche Einschränkungen (ohne 2/6-Regelung, alle Kategorien...).

Gruß

Klaus

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Hm,

es steht nirgends im WaffG das nur ausschliesslich eine grüne WBK einem Verein ausgestellt werden soll/kann.

Ergo haben wir auch eine gelbe WBK für den Verein bekommen (Neu-Gelb!) und die ohne irgendwelche Einschränkungen (ohne 2/6-Regelung, alle Kategorien...).

Gruß

Klaus

377172[/snapback]

Es geht nicht darum, eine Vereins-WBK zu erhalten, sondern (zur Zeit) eine zusätzliche Waffe zu erwerben und den dazu nötigen Voreintrag in die vorhandene WBK zu bekommen.

Gruß

Klaus

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Das sieht die hiesige Behörde irgendwie anders. Das Bedürfnis über den §8  WaffG ist vorhanden und durch den Verband bestätigt (wobei die Behörde sagt, daß es hierzu keineswegs einer Bedürfnisbescheinigung des Verbandes bedarf).

Wenn Art und Menge der Waffen im Einzelfall festzulegen sind, nach welchen Kriterien sollte dies denn geschehen? Die Behörde sollte doch irgendwelche Eckdaten benutzen, um alle Vereine in dieser Angelegenheit gleich beurteilen zu können. Das Vereine einen "Freibrief" in Anschaffung von Waffen haben, wäre nicht sehr sinnvoll, zugegeben. Es kann aber auch nicht von der persönlichen Neigung der Behörde (bzw. deren Mitarbeiter) abhängen, welche Waffen einem Verein zugestanden werden und welche nicht.

Gruß

Klaus

377140[/snapback]

Hallo Klaus,

auch ich kann Dir da nicht viel Hoffnung machen:

Das Bedürfnis über Vereinswaffen kann ausschließlich über §8 Absatz 1 geltend gemacht werden. Hier bist Du der Willkür der für Dich lokal zuständigen Behörde in vollem Umfang ausgeliefert. Wenn Du deren Auflagen nicht akzeptieren willst, kansnt du das nur im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens angehen.

Glaub mir: die Genehmigungsbehörden nutzen die gesamte Bandbreite die der Gesetzgeber durch möglichst unverbindliche und allgemein gehaltene Formulierungen nicht ohne Hintergedanken eingebaut hat. Aber: Die eine Behörde sieht im Bürger den Partner, den man dann in Folge auch auf gleciher Ebene als Partner behandelt und respektiert. Ich kenne Behörden, da wird einem sogar ein KAffee angeboten, während die WBK ausgefüllt wird... , andere Behörden wiederumsehen im Bürger den lästigen Kunden, den man möglichst klein hält, völlig entmündigt und bevormundet udn der "diszipliniert" und zu gewissem verhalten angeleitet werden muss. Von einem LAndrat habe ich solche Ansichten sogar schriftlich vorliegen....

Einzige derzeit gangbare Möglichkeit:

Ein Sportschütze sollte in Zukunft den Wohnort genauer unter die Lupe nehmen, an den er zieht. Wer als passionierter Sportschütze derzeit in den Stadtstaat Bremen zieht ist selbst schuld. Nur wenige Kilometer ausserhalb sieht das im positiven Sinn schon wieder ganz anders aus - für Sportschützen zumindest.

Es ist einfach so: genausowenig wie es Sinn macht, nach Niedersachsen zu ziehen, wenn man begeisterter Bergsteiger ist, so wenig macht es Sinn in den ein oder anderen Landkreis der gar Bundesland zu ziehen, wenn man begeisterter Sportschütze ist.

Eines meiner Mitglieder (SPI) zieht jetzt um nach Holland: Der hat die Faxen dicke, die hier - nicht nur vereinzelt - von manchen übereifrigen Genehmigungsbehörden getrieben werden. Dem ist sein Hobby einfach wichtiger als der Wohnort und für einen guten und/oder sicheren Job muss man heute ja auch schon bundesweit flexibel sein!

Ich weiß, dass ich da etwas "weit" denke - aber wenn Du mal ganz nüchtern drüber nachdenkst stellst Du fest, dass da schon was dran ist.

Also auf gehts´: entvölkert Bremen....

Gruß

Helmut

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