Zum Inhalt springen
IGNORED

Lagerung NC Pulver


Garandschütze

Empfohlene Beiträge

Das Sprengstoffgesetz ist ziemlich sperrig, es gibt da noch etliche Verordnungen und Richtlinien, die zu beachten sind. Das, was Du suchst, steht so konkret nirgendwo. Und alles, was mit "unbewohntem Nebengebäude" zu tun hat, ist sowieso mit Auflagen behaftet. Das beste ist da vielleicht die Rücksprache mit Deinem SB, denn der genehmigt Dir den Pulverschein nur, wenn die sichere Aufbewahrung aus seiner Sicht gewähleistet ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kleinmengenregelung (Lagerung ohne genehmigtes Lager)

Unbewohnter Raum in einem bewohntem Haus

1kg SP

oder

3Kg NC

Unbewohntes Nebengebäude

3kg SP

oder

5kg NC

Bei gemischter Lagerung wird die gesamte Lagermasse der höchsten Gefahrenklasse zugerechnet.

Die Art des Lagerbehältnisses spielt hinsichtlich der Kleinmengenregelung keine Rolle.

Gruß,

frogger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wichtig sind auch Auflagen in der Bauart des Raumes.

Meine Bastelwerkstatt hatte das Ordnungsamt nicht als Lagerraum ( unbewohntes Nebengebäude ) genehmigt, weil die Decke (oben ) aus Holzbretter ausgeführt waren.

Angeblich wegen Brandausbreitung.

Ein anderer Teil des Nebengebäudes wo ausgerechnet der Heuboden drüber ist, wurde genehmigt, weil massive Ziegeldecke.

Es gibt da irgendwo ebenfalls Bauwerks - Anforderungen ??

Das Ordnungsamt ( netter Mitarbeiter ) hat mit mir gemeinsam vor Ort eine regelkonforme Aufbewahrung gesucht und den Vorschlag gemacht.

Nicht alle Beamten sind blöd oder unfähig .

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kleinmengenregelung (Lagerung ohne genehmigtes Lager)

Unbewohnter Raum in einem bewohntem Haus

1kg SP

oder

3Kg NC

Unbewohntes Nebengebäude

3kg SP

oder

5kg NC

Bei gemischter Lagerung wird die gesamte Lagermasse der höchsten Gefahrenklasse zugerechnet.

Die Art des Lagerbehältnisses spielt hinsichtlich der Kleinmengenregelung keine Rolle.

Gruß,

frogger

376562[/snapback]

Ist kein Druckausgleich gewährleistet, z.B. durch ein Fenster, werden die Lagermengen nochmals halbiert! Beispiel: Unbewohnter Raum ohne Druckausgleich bei gemischter Lagerung: 0,5 kg Gesamtlagermenge!?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als ich meinen Sprengschein beantragt habe, musste ich eine Skitze vom Lagerort beilegen. Besondere Auflagen wurden bezüglich Lagerung nicht gemacht. Einzig der Transport ist mir mit max. 2 KG im geschlossenen PKW gestattet. Kann ich mit leben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist kein Druckausgleich gewährleistet, z.B. durch ein Fenster, werden die Lagermengen nochmals halbiert! Beispiel: Unbewohnter Raum ohne Druckausgleich bei gemischter Lagerung: 0,5  kg Gesamtlagermenge!?

377017[/snapback]

So ein Ärger...

Jetzt habe ich mir extra einen Mun Bunker besorgt(Bundeswehr) und darf da nix reintun....Wo bitte steht denn das genau mit dem Fenster?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So ein Ärger...

Jetzt habe ich mir extra einen Mun Bunker besorgt(Bundeswehr) und darf da nix reintun....Wo bitte steht denn das genau mit dem Fenster?

378243[/snapback]

Ein ECHTER Mun Bunker HAT eine Druckentlastungsfläche. Das ist zwar kein Fenster(muss es auch nicht explizit sein) sondern der Eingang aus Holztüre.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein ECHTER Mun Bunker HAT eine Druckentlastungsfläche. Das ist zwar kein Fenster(muss es auch nicht explizit sein) sondern der Eingang aus Holztüre.

378245[/snapback]

Nix Holztür...

Eisentür wegen Diebstahlschutz....

Heinz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein ECHTER Mun Bunker HAT eine Druckentlastungsfläche. Das ist zwar kein Fenster(muss es auch nicht explizit sein) sondern der Eingang aus Holztüre.

378245[/snapback]

Moin Smithy... ;)

Meinst Du damit, das in der Wohnung in einem Raum ohne Fenster die Holztür auch als Druckentlastungsfläche gilt?

Irgendwo habe ich mal gelesen, das dies nicht der Fall ist.

Aber man liest ja so viel.... :bb1:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin Smithy... ;)

Meinst Du damit, das in der Wohnung in einem Raum ohne Fenster die Holztür auch als Druckentlastungsfläche gilt?

Irgendwo habe ich mal gelesen, das dies nicht der Fall ist.

Aber man liest ja so viel.... :bb1:

378247[/snapback]

Nein, das mein ich nicht und kann mir auch nicht voerstellen dass das gilt. Eine ECHTE Druckentlasung sollte schon vorhanden sein.

In HM`s Fall meinte ich die Munibunker die WIR bei der BW hatten: War echt nur eine Holztüre, dann ein paar treppchen (unterirdisch) und UNTEN kam dann eine EisenGITTERtüre. Damit war wohl (denke schon dass die Bundeswehr das RICHTIG macht) durch das Gitter/Holz die Druckentlastung gegeben und durch das Gitter der Diebstahlschutz.

Ich kenn aber nur die Bunker EINER Kaserne. Vielleicht gibts da ja auch verschiedene??

Ebenso ist MEIN Gewerbeaufsichtsamt wie ich schon öfter sagte ein Verfechter der betonierten Mülltonnenhäuschen. Ein FENSTER haben die auch nicht. Trotzdem wird Druckentlastung anerkannt; und zwar durch die Blechschlitze (ähnlich einem Kugelfang). So bekommt man bei uns zumindest ein gehehmigtes Lager wo man ja mehr lagern darf als im Nebenraum.

Dasselbe ist auch bei Garagen: Die Belüftungsschlitze gelten ebenfalls als Druckentlastung WENN sie gewisse Masse, bezogen auf die Stellfläche, aufweisen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hole mein Pulver immer direkt in einem Sprengstofflager in meiner Nähe.

Das war ein ehemaliges Lager für Bergbausprengstoffe und wurde eigens dafür angelegt.Heute wird es weiter als Vertriebs-Lager für kommerzielle Sprengunternehmen genutzt, Treibladungspulver ist nur "nebenbei " im Angebot.

Teilweise schräg in einen Erdwall hinein und Türen wie von Fort Knox- stabil und tonnenschwer.

Bei einer Detonation dürften die jedoch nur dafür sorgen, daß der Druck nach oben den Erdwall wegbläst oder meilenweit durch die Gegend fliegen.

Das Lager ist in einem ansonsten dicht bebauten Gebiet relativ gut isoliert, d.H. es wurde wohl ein Bebauungsverbot um 500 m oder mehr herum erlassen, so daß es allein auf weiter Flur ist.

Ich glaube, bei einer echten Detonation ist es völlig wurscht, ob ein Druckausgleich vorhanden ist oder nicht, der Druck gleicht sich garantiert aus.

Bei Munition, die nur "verbrennt" (Treibladungspulver ) ohne zu detonieren kann es anders aussehen.

Ich habe mal Videos gesehen, wie Panzer brennen, wenn deren Munition sich entzündet ( wohl aus dem ersten Golfkrieg ).

Da kam eine meterlange Stichflamme aus der Turmluke oben heraus ( die armen Schweine da drin ) :o

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.