jimstacy Posted July 10, 2005 Share Posted July 10, 2005 Bin aus dem ausland nach Deutschland gezogen und habe meine 2 kurzwaffen erst einmal im schiessstand einlagern muessen, da ich noch keine deutsche ( nur ausländische) WBK besass. die waffen hatte ich dem besitzer des schiessstandes erst einmal überschrieben. habe nun endlich meine deutsche WBK mit den 2 voreinträgen erhalten. Folgende Spalten auf meiner WBK sind - ist klar - noch frei: Hersteller Herstellungsnummer Überlasser Behörde ( Dienstsiegel) Biem überlasser muss der Besitzer des schiesstandes eingetragen werden, korrekt? muss ich dann mit den Waffen nochmal zur Polizei um das dienstsiegel zu erhalten. or reicht es , wenn ich die ausgefüllte WBK an die Polizei schicke, die stempeln ab und schicken sie mir zurück? Herzlichen dank! Jim Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockmeister Posted July 10, 2005 Share Posted July 10, 2005 Bin aus dem ausland nach Deutschland gezogen und habemeine 2 kurzwaffen erst einmal im schiessstand einlagern muessen, da ich noch keine deutsche ( nur ausländische) WBK besass. die waffen hatte ich dem besitzer des schiessstandes erst einmal überschrieben. habe nun endlich meine deutsche WBK mit den 2 voreinträgen erhalten. Folgende Spalten auf meiner WBK sind - ist klar - noch frei: Hersteller Herstellungsnummer Überlasser Behörde ( Dienstsiegel) Biem überlasser muss der Besitzer des schiesstandes eingetragen werden, korrekt? muss ich dann mit den Waffen nochmal zur Polizei um das dienstsiegel zu erhalten. or reicht es , wenn ich die ausgefüllte WBK an die Polizei schicke, die stempeln ab und schicken sie mir zurück? Herzlichen dank! Jim 372108[/snapback] Also als überlasser muss die Person eingetragen werden, die die Waffen auf Ihrer WBK hat. Anschließend musst die WBK noch zur Behörde. Die Trägt die Daten in deine Akte ein, und stempelt den Erwerb ab. Die WBK kannst du aber zum abstemplen einschicken, also brauchst nicht selber hingehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
TRASD Posted July 10, 2005 Share Posted July 10, 2005 Nur um es ganz klar zu sagen obiges ist richtig und die Waffen wollen die nicht sehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockmeister Posted July 10, 2005 Share Posted July 10, 2005 Nur um es ganz klar zu sagen obiges ist richtig und die Waffen wollen die nicht sehen. 372129[/snapback] Klar, hatte ich vergessen zu erwähnen. Die Waffen brauchst du natürlich nicht vorzuzeigen ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted July 10, 2005 Share Posted July 10, 2005 Und imho trägt NUR der gewerbliche Überlasser etwas in die WBK ein. Wenn die Waffen von einer Privatperson überlassen werden, trägt die Behörde ein. Ein Freund von mir hatte da mal mittlere Probleme mit seinem Amt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
jimstacy Posted July 10, 2005 Author Share Posted July 10, 2005 Und imho trägt NUR der gewerbliche Überlasser etwas in die WBK ein. Wenn die Waffen von einer Privatperson überlassen werden, trägt die Behörde ein. Ein Freund von mir hatte da mal mittlere Probleme mit seinem Amt. 372165[/snapback] die waffen habe ich dem besitzer des schiessvereins überlassen. trägt er jetzt ein oder die behörde? Link to comment Share on other sites More sharing options...
The Hun Posted July 10, 2005 Share Posted July 10, 2005 die waffen habe ich dem besitzer des schiessvereinsüberlassen. trägt er jetzt ein oder die behörde? 372166[/snapback] Eintragungen macht am Besten die Behörde. Manche Ämter stellen sich tierisch an, wenn Du selbst etwas reinschreibst. Aus welchem Land bist Du denn nach Deutschland gezogen? Gruß The Hun Link to comment Share on other sites More sharing options...
jimstacy Posted July 11, 2005 Author Share Posted July 11, 2005 Eintragungen macht am Besten die Behörde. Manche Ämter stellen sich tierisch an, wenn Du selbst etwas reinschreibst. Aus welchem Land bist Du denn nach Deutschland gezogen? Gruß The Hun 372170[/snapback] Belgien. gruss, Jim Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 11, 2005 Share Posted July 11, 2005 Hallo Jim, da die Waffen auf dem Schießstand nach Deinen Schilderungen bislang wohl nur vorübergehend sicher verwahrt worden sind (das wäre der Fall, wenn die Waffen nicht in die Waffenbesitzkarte des Schützenvereins eingetragen worden sind), bist Du selbst der "Überlasser". Trotzdem musst Du Deine Waffenbesitzkarte nochmals zum vollständigen Eintrag bei Deiner Waffenbehörde vorlegen. Sie wird dann irgendwas wie "Umzugsgut aus Belgien" o.ä. im Überlasserfeld eintragen. Liebe Grüßle sendet Dir SB Link to comment Share on other sites More sharing options...
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