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umschreibung WBK aus ausland - help


jimstacy

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Bin aus dem ausland nach Deutschland gezogen und habe

meine 2 kurzwaffen erst einmal im schiessstand einlagern muessen,

da ich noch keine deutsche ( nur ausländische) WBK besass.

die waffen hatte ich dem besitzer des schiessstandes erst einmal

überschrieben.

habe nun endlich meine deutsche WBK mit den 2 voreinträgen erhalten.

Folgende Spalten auf meiner WBK sind - ist klar - noch frei:

Hersteller

Herstellungsnummer

Überlasser

Behörde ( Dienstsiegel)

Biem überlasser muss der Besitzer des schiesstandes eingetragen werden,

korrekt?

muss ich dann mit den Waffen nochmal zur Polizei um das dienstsiegel

zu erhalten. or reicht es , wenn ich die ausgefüllte WBK an die Polizei schicke, die stempeln ab und schicken sie mir zurück?

Herzlichen dank!

Jim

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Bin aus dem ausland nach Deutschland gezogen und habe

meine 2 kurzwaffen erst einmal  im schiessstand einlagern muessen,

da ich noch keine deutsche ( nur ausländische) WBK besass.

die waffen hatte ich dem besitzer des schiessstandes erst einmal

überschrieben.

habe nun endlich meine deutsche WBK mit den 2 voreinträgen erhalten.

Folgende Spalten auf meiner WBK sind - ist klar - noch frei:

Hersteller

Herstellungsnummer

Überlasser

Behörde ( Dienstsiegel)

Biem überlasser muss der Besitzer des schiesstandes eingetragen werden,

korrekt?

muss ich dann mit den Waffen nochmal zur Polizei um das dienstsiegel

zu erhalten. or reicht es , wenn ich die ausgefüllte WBK an die Polizei schicke, die stempeln ab und schicken sie mir zurück?

Herzlichen dank!

Jim

372108[/snapback]

Also als überlasser muss die Person eingetragen werden, die die Waffen auf Ihrer WBK hat.

Anschließend musst die WBK noch zur Behörde. Die Trägt die Daten in deine Akte ein, und stempelt den Erwerb ab. Die WBK kannst du aber zum abstemplen einschicken, also brauchst nicht selber hingehen. :bb1:

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Und imho trägt NUR der gewerbliche Überlasser etwas in die WBK ein. Wenn die Waffen von einer Privatperson überlassen werden, trägt die Behörde ein. Ein Freund von mir hatte da mal mittlere Probleme mit seinem Amt.

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Und imho trägt NUR der gewerbliche Überlasser etwas in die WBK ein. Wenn die Waffen von einer Privatperson überlassen werden, trägt die Behörde ein. Ein Freund von mir hatte da mal mittlere Probleme mit seinem Amt.

372165[/snapback]

die waffen habe ich dem besitzer des schiessvereins

überlassen. trägt er jetzt ein oder die behörde?

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die waffen habe ich dem besitzer des schiessvereins

überlassen. trägt er jetzt ein oder die behörde?

372166[/snapback]

Eintragungen macht am Besten die Behörde.

Manche Ämter stellen sich tierisch an, wenn Du selbst etwas reinschreibst.

Aus welchem Land bist Du denn nach Deutschland gezogen?

Gruß

The Hun

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Eintragungen macht am Besten die Behörde.

Manche Ämter stellen sich tierisch an, wenn Du selbst etwas reinschreibst.

Aus welchem Land bist Du denn nach Deutschland gezogen?

Gruß

The Hun

372170[/snapback]

Belgien.

gruss,

Jim

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Hallo Jim,

da die Waffen auf dem Schießstand nach Deinen Schilderungen bislang wohl nur vorübergehend sicher verwahrt worden sind (das wäre der Fall, wenn die Waffen nicht in die Waffenbesitzkarte des Schützenvereins eingetragen worden sind), bist Du selbst der "Überlasser".

Trotzdem musst Du Deine Waffenbesitzkarte nochmals zum vollständigen Eintrag bei Deiner Waffenbehörde vorlegen. Sie wird dann irgendwas wie "Umzugsgut aus Belgien" o.ä. im Überlasserfeld eintragen.

Liebe Grüßle sendet Dir

SB

:angel:

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