Zum Inhalt springen
IGNORED

Komischer Eintrag im Pulverschein


Garandschütze

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hoffe das mir hier mit ein paar Tips geholfen werden kann.

Ich habe seit ein paar Jahren einen Pulverschein in dem volgendes unter Beschränkungen eingetragen ist.

Pkt. 2 Die höchste zu beziehende Teilmenge darf 1 kg Treibladungsmittel nicht überschreiten.

Unter Auflagen ist folgendes zu lesen.

Pkt. 3 Die mitgeführte Menge darf 5 kg nicht übersteigen.

Nun die Fragen : komme ich an einem Pulverhändler vorbei bei dem ich 20 € pro kg pulver sparen kann, möchte ich natürlich auch gleich etwas mehr einkaufen. Denn auch ich muß für mein Geld hart arbeiten. Wie kann man die höchste zu beziehende Teilmenge auslegen?? Es ist nicht eingetragen z.B 1kg pro Tag oder pro Std. oder pro Woche.

Wie würdet ihr es sehen? Was steht bei euch so drinnen.

Meine übrigens sehr nette SB möchte oder kann mir diesen Eintrag auch nicht streichen.

Ich kenne in meinem Bekantenkreis niemanden der diesen bödsinnigen Eintrag im P.schein hat.

Wie und mirt welchen Begründungen kann man es hinbekommen ( am besten nicht auf dem Rechtsweg) das mir dieser Eintrag geändert oder gestrichen wird.

So nun warte ich auf gute Tips

Gruß Garandschütze

Geschrieben

Also ich habe solche Auflagen nicht. Deshalb verstehe ich auch nicht dass deine SB sagt sie könne den Käse nicht streichen.

Was würde ich tun?

Ich würde 3 KG kaufen (mehr darfst Du nich lagern) und in 3 Spalten je ein Kilo eintragen lassen. Auch im Pulverbuch des Händlers 3 Spalten.

WENN jemand was nachprüft habe ich 9 Uhr 1 Kilo, 12 Uhr 1 Kilo und 17 Uhr 1 Kilo gekauft.

Sind jeweils 1 Kilo pro Kauf :gaga:;)

Geschrieben
Also ich habe solche Auflagen nicht. Deshalb verstehe ich auch nicht dass deine SB sagt sie könne den Käse nicht streichen.

Was würde ich tun?

Ich würde 3 KG kaufen (mehr darfst Du nich lagern) und in 3 Spalten je ein Kilo eintragen lassen. Auch im Pulverbuch des Händlers 3 Spalten.

WENN jemand was nachprüft habe ich 9 Uhr 1 Kilo, 12 Uhr 1 Kilo und 17 Uhr 1 Kilo gekauft.

Sind jeweils 1 Kilo pro Kauf :gaga:  ;)

361976[/snapback]

Hi, genau das hatte ich versucht und da wurde mir vom Verkäufer gesagt das das nicht ginge weil die Zeiten in der Kasse gespeichert werden.

Geschrieben
Hi, genau das hatte ich versucht und da wurde mir vom Verkäufer gesagt das das nicht ginge weil die Zeiten in der Kasse gespeichert werden.

361980[/snapback]

Tja, vielleicht kommt noch was besseres. In der Schatulle MEINES Händlers wird nichts gespeichert :D

Ach, doch noch eine Idee. Mehrere Pulverscheine von Kollegen die "benutzt" werden können?

Z.b. kriegt "man" ja ab und zu einen von jemandem der einen Pulverkauf benötigt damit SEIN Schein nicht verfällt?!?! :ninja:

Geschrieben
So einen Blödsinn habe ich noch nie gehört !! (Den Eintrag im Pulverschein meine ich). Bei mir stehen 20 kg drin wie sich das gehört. Selbstverständlich kann man mehr als 3 kg kaufen, man kann ja vom Händler direkt auf den Stand gehen...

Abgepackte Ladungen gehören übrigens nicht zum gelagerten Vorrat, Du kannst also für Deine Kanone von 50 mm Kaliber schon mal 15 Ladungen zu je 135 Gramm abpacken und dann noch darüberhinaus 3 kg lagern.

Den Eintrag wirst Du wohl ohne förmlichen Antrag und nach Ablehnung desselben nicht ohne VG loswerden.

Vorteil: Eine Klage vor dem VG (da kannst Du wegen der Gleichbehandlung auf Deine Schützenkameraden verweisen) ist zunächst einmal nicht mit einem Prozeßkostenvorschuß behaftet.

Laß Dir das nicht gefallen!

Grüße

Heinrich

361984[/snapback]

Hallo, falsch verstanden?? Die Gesammtmenge die hinten drinnen steht ist 10 kg SP und 10 kg Nitro

Aber isch darf bei einem Einkauf nur 1 kg auf einmal mitnehmmen......

Geschrieben
Wie kann man die höchste zu beziehende Teilmenge auslegen??

Diese Eintragung ist überflüssig, denn max. Lagermenge und Transportmenge regelt das Gesetz und das kann sich bekanntlich ändern. Wie Du weißt, wurde erst kürzlich die max. Transportmenge wieder auf 3 kg ehöht. Mich wundert, dass Deine nette SB nicht zu Änderungen bereit ist.

Praktisch ist es so, das weiß ich von einem Cousin meiner Oma ihrem Zimmerkumel, dass der Händler die Gesemtmenge auf mehrere Einträge verteilt und ggf. rückdatiert.

Geschrieben
Praktisch ist es so, das weiß ich von einem Cousin meiner Oma ihrem Zimmerkumel, dass der Händler die Gesemtmenge auf mehrere Einträge verteilt und ggf. rückdatiert.

362004[/snapback]

den kenn ich auch, ist leicht zu erkennen

hat rechts nur ein Bein :rotfl2::rotfl2:

WHEEL-Gunner

Geschrieben

Hallo Leut ihr seit auf dem falschen "Holz"-Weg! :D

Der Eintrag mit der Teilmenge 1kg bezieht sich auf die max. Verpackungsgröße!!!! :icon14:

Hintergrund ist, dass es in anderen Ländern das Pulver auch in größeren Einzelverpackungen z.B. 3 oder 5lfb (englische Pfund) gibt und die sind in D nicht zulässig.

Der max. zulässige Erwerb regelt wie schon zuvor erwähnt das Gesetz. Hab in Bayern zuletzt erst 3x1 kg Kemira-Pulver beim Händler gekauft. Ohne Probleme.

Geschrieben
So einen Blödsinn habe ich noch nie gehört !! (Den Eintrag im Pulverschein meine ich).

Du hast Recht :icon14: - aber nicht mit dem Klammerzusatz - sondern bezogen auf diese Aussage :

Abgepackte Ladungen gehören übrigens nicht zum gelagerten Vorrat, Du kannst also für Deine Kanone von 50 mm Kaliber schon mal 15 Ladungen zu je 135 Gramm abpacken und dann noch darüberhinaus 3 kg lagern.

Grüße

Heinrich

361984[/snapback]

Das ist für die Neufassung des Sprengstoffrechts angedacht - gilt aber DERZEIT noch nicht !!!

Also - stürze hier niemand mit falschen Aussagen in Probleme :icon13::icon13: .

Einzig und allein in PATRONEN verladenes Pulver wird nach derzeitiger Rechtslage der Lagermenge nicht mehr zugerechnet.

Nur dosiert abgepackte Ladungen zählen noch zum Lagerbestand !!!

Hoffen wir, daß diese durchaus sinnvolle Idee im neuen Sprengstoffrecht eingearbeitet wird und Deine Aussage DANN stimmt :icon14:

Mouche

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.