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Problem WBK bei umzug aus belgien - Hilfe!


jimstacy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

War seit 4 jahren in Belgien Sportschuetze und habe mir dort 3 kW und 1 LW zugelegt ( nach ablegung theorie und praxis waffensachkunde). bin

vor 15 monaten nach deutschland gezogen und in den DSB eingetreten.

Waffen wurden im schiesstand eingelagert. habe 1 jahr regelmaessig trainiert,

deutsche waffensachkunde abgelegt und dann die befuerwortung fuer eine umschreibung aller

waffen vom DSB bekommen.

jetzt wurde mir heute von der polizei mitgeteilt, daszuerst nur 2 waffen

genehmigt ( WBK)werden koennen, die anderen 2 waffen erst in 6 monaten

( so gesetz). Auf meinen einwand hin, das es ich nicht um einen

erwerb , sondern eine umschreibung der waffen von belgischer WBK auf deutsche

WBK handelt, wurde nicht eingegangen.

das ist doch ein witz! bin seit 5 jahren sportschuetze.

muss ich wirklich jetzt noch ein halbes jahr warten, bis ich meine 3. und 4.

waffe genehmigt bekomme oder gibt es eventuell eine ausnahmeregelung.

wer kann helfen? THANKS!!!!

Geschrieben

Moin,

Du hast einen Fehler gemacht. Du hättest bei deimen Umzug von Belgien nach Deutschland über die deutsche Botschaft / Konsulat eine WBK für Deine Waffen beantragen können. Die hätte es dann wohl auch mehr oder weniger problemlos gegeben.

Jetzt kann die Behörde das Erwerbsstreckungsgebot anwenden, sie kann aber auch eine Ausnahme zulassen. Fazit, wenn die Behörde möchte, kann sie dich mit der 3. KW zappeln lassen und Du kannst effektiv nicht dagegen machen.

Um was für eine Langwaffe handelt es sich?

Wenn es eine Waffe aus der Aufzählung in §14 Abs4 ist, beantrage eine WBK für Sportschützen nach §14 Abs 4 WaffG. Für diese Waffen gilt kein Erwerbsstreckungsgebot! Die Waffe kann dann in jedem Fall zusätzlich zu den beiden KW erworben werden.

****

Zu den WBK Anträgen als solches: Eine teilweise Ablehnung in diesem Fall mit Hinweis auf das Erwerbsstreckungsgebot ist so rechtlich nicht korrekt. Hier könnte die Behörde die 3 KW schon jetzt genehmigen, 2 Waffen fest eintragen und eine Auflage für die 3KW machen, daß diese nicht vor Ablauf von 6 Monaten erworben werden darf. Falls die Langwaffe eine Repetierflinte mit glattem Lauf oder ein Halbautomat ist, gilt Entsprechendes. Ansonnsten Eintrag über SportschützenWBK.

Gruß,

frogger

Geschrieben

hi frogger,

danke fuer die infos.

hab es versucht damals ueber die botschaft, die haben mich stumpf abblitzen lassen.

die langwaffe ist ein unterhebelrepetierer UBERTI 1873 im ka. 44-40.

hab ich dich richtig verstanden:

hier gilt das erwerbsstreckungsverbot nicht???

hiesse das im klartext, das die polizei mir 2 meiner anderen

waffen genehmigen muss und die dritte bekomme ich

auch noch gleichzeitig uber gelbe WBK?

bitte gib mir hier genaue auskunft, damit ich den beamten mit

argumenten / paragraphen eindecken kann.

HERZLICHEN DANK!!!!

der beamte will mir alle 4 waffen auf eine wbk voreintargen mit der auflage, 2 waffen

erst in 6 monaten zu erwerben.

thanks! Jim

Geschrieben
die langwaffe ist ein unterhebelrepetierer UBERTI 1873 im ka. 44-40.

hab ich dich richtig verstanden:

hier gilt das erwerbsstreckungsverbot nicht???

361441[/snapback]

theoretisch: Nein, gilt nicht, da der UHR auf die neue gelbe WBK eingetragen werden würde. Und für die gilt das Erwerbsstreckungsgebot nicht! Dies zumindest Behaupten die meisten, die ein Gesetzt lesen können...

..leider sehen das einige Behörden anders und wenden das Streckungsgebot auch auf die neue Gelbe an. :rtfm:

Es laufen z.Z. einige Klagen vor Landesgerichten; zum Teil gibt es auch Entscheidungen. Diese sind jedoch nicht ohne weiteres auf andere Anwendbar... Es wird dir also kaum jemand nachhaltig diese Frage beantworten können.

Bleibt also nur: Versuche eine Einigung mit deinem Sachbearbeiter. Die Behörden haben die Möglichkeit vom Streckungsgebot Ausnahmen zuzulassen...

Gruß Gromit

Geschrieben

danke!

habe den beamten heute angerufen und ihm das mit der gelben wbk

(ohne erstreckungsgebot) mitgeteilt.

der hat mir am telefon geantwortet, das erstreckungsverbot gilt fuer alle

waffen, auch die auf gelber wbk.

liess sich niiht beirren, der gute.

jetzt kann ich nix mehr machen, oder?

jim

Geschrieben

Ich würde fragen ob er in deinem Fall keinen Ausnahme machen könnte.

Wenn du damit leben kannst würde ich vorschlagen, dass du dann für 1 Jahr keine weitere Waffe erwerben würdest. Immerhin sind es ja deine Waffen und du hast ja bisher auch schon, wenn auch in Belgien mit ihnen trainiert.

Geschrieben
vorschlagen, dass du dann für 1 Jahr keine weitere Waffe erwerben würdest.

361842[/snapback]

Ich glaube kaum, dass sich der Herr Sachbearbeiter auf solche Nebenabsprachen einläßt...

Bleibt also nur: Eine Instanz höher und es nochmal probieren:

§ 14 (2)

(...)

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schußwaffen erworben werden.

Müßten also Ausnahmen möglich sein...

Oder Du beschäftigst Dich mal eingehend mit dem § 12 :D

Gruß Gromit

Geschrieben

Nur zur Info: ob das Erwerbsstreckungsgebot nur für die grüne WBK gilt, ist nach wie vor umstritten. Es gibt sowohl Urteile pro als auch contra dieser Auffassung. Lesen kann (und muss man es meines Erachtens) auch so, dass es auch für WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG gilt.

Die Grundfrage ist, ob unter Sportschützen nach § 14 Absatz 2 solche gemeint sind, die unter alle Voraussetzungen des Absatz 2 fallen oder damit nur solche nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WaffG gemeint sind. Letztere Einschränkung lässt sich aus dem Gesetzestext selbst aber nicht direkt herauslesen. ;)

Diese Diskussion hatten wir aber schon ellenlang in einem anderen Thread.

Geschrieben
Nur zur Info: ob das Erwerbsstreckungsgebot nur für die grüne WBK gilt, ist nach wie vor umstritten.

362021[/snapback]

..hab nix gegenteiliges behauptet.... und zum Rest: warten wir es ab :cool3: Woll`n wir um eine Hopfenkaltschale wetten? :beach:

Gruß Gromit

Geschrieben
..hab nix gegenteiliges behauptet.... und zum Rest: warten wir es ab :cool3: Woll`n wir um eine Hopfenkaltschale wetten?  :beach:

Gruß Gromit

362061[/snapback]

Damit war ja auch frosch gemeint. Gilt die Wette auch um ein Glas Buttermilch ? :wub:

Geschrieben
Damit war ja auch frosch gemeint.

ahsoo...

Gilt die Wette auch um ein Glas Buttermilch ?  :wub:

362065[/snapback]

:huh: Pfuideibel... aber meinetwegen... der Gewinner (im Nachfolgenden Gromit genannt) spendiert dem Verlierer (im Nachfolgendem SachbearbeiterIn genannt) ein Glas reine Buttermilch (ohne Fruchtgeschmack o.ä.)...

Hand drauf?

Gruß Gromit

Geschrieben
ahsoo...

:huh: Pfuideibel... aber meinetwegen... der Gewinner (im Nachfolgenden Gromit genannt) spendiert dem Verlierer (im Nachfolgendem SachbearbeiterIn genannt) ein Glas reine Buttermilch (ohne Fruchtgeschmack o.ä.)...

Hand drauf?

Gruß Gromit

362069[/snapback]

Die von Müller schmeckt natur am besten. :s75:

Hm, wenn ich jetzt noch mit jemand anderem die gleiche Wette genau andersrum um ein Glas Buttermilch abschließe, kann ich nichts verlieren. <_<

Na ja, lassen wir das mal lieber. Du trinkst Dein Hopfenzeugs und ich meine flüssige Butter und beide sind glücklich. :pro:

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