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IGNORED

Bedürfnisprüfung w/ WBK gelb, alt


KMD

Empfohlene Beiträge

Ihr in NRW seid ja wirklich in den A...  gekniffen.

In Rhld-Pfalz haben wir aber auch eine von Stadt zu Stadt und Landkreis zu Landkreis unterschiedliche Handhabung der Regelungen zu WBK gelb neu usw.

Da hilft wirklich nur dem FWR beitreten und ..falls betroffen... Widerspruch und Klage gegen die Behördenentscheidung.

Wie bereits ausgeführt können die Sachbearbeiter vor Ort wirklich nichts für den HickHack.

Die Sesselwarmhalter in den Referaten des Ministeriums werden sich erst bewegen wenn der betroffene Bürger sich wehrt.

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Richtig. Ich empfinde es aber als eine Riesenschweinerei, daß man durch den geistigen Müll irgendeines Ministerialbeamten dazu gezwungen wird, sich seine "weiße Weste" per Anwalt und Gericht zu erhalten. Nur weil irgendjemand, der offensichtlich die Gesetze nicht kennt oder die ihn nicht interessieren, möglicherweise aus Profilierungssucht (einen sachlichen Grund, ein bestehendes gesetz auf diese Weise aushebeln zu wollen, kenne ich nicht) noch mal einen Erlaß in die Behörden wirft, der jeglicher Grundlage entbehrt.

Wenn alle so arbeiten, dann Mahlzeit!

Gruß

Klaus

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Nur weil irgendjemand, der offensichtlich die Gesetze nicht kennt oder die ihn nicht interessieren, ...

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Klaus,

ich gehe davon aus, dass diese Beamten die Gesetze sehr wohl ganz genau kennen.

Allerdings gefallen denen die Gesetze so nicht - sie sind denen nicht scharf und restriktiv genug. Also verfassen sie kreative interne Anweisungen, um ihre Vorstellungen unters Volk zu bringen.

Diese sind zwar nur für die Verwaltung bindend, aber sie haben dadurch natürlich einen dramatischen Ausfluß auf unsere Belange.

Und nun hoffen die Ministerialbeamten, dass wir Waffenbesitzer uns das so gefallen lassen.

Es liegt nun in unserer Hand, ob diese Hoffnung sich erfüllt oder nicht.

Je weniger wir uns das gefallen lassen, d.h. je mehr wir gegen diese nicht gesetzeskonformen Auflagen klagen, um so mehr können wir dem Gesetzestext und den Vorstellungen des Gesetzgebers (dokumentiert in Unterlagen wie Begründung zum Gesetz und den Bundestagsdrucksachen) Geltung verschaffen.

Also Leute, fordert schriftliche Bescheide und klagt gegen diese Bescheide!

Gruß

Michael

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Wenn man sich also ernsthaft mit der Vorgehensweise der Behörden in NRW und Thüringen befaßt, dann gelangt man beinahe zwangsläufig zu der Erkenntnis, daß es sich dabei um nicht mehr und nicht weniger handelt, als ein absurdes Konstrukt, das am besten mit dem Begriff "verwaltungstechnischer Taschenspielertrick" zu bezeichnen ist.

Ich gehe davon aus, daß man das in den Innenministerien und den nachgeordneten Behörden auch weiß. So unfähig ist man dort nicht. Es wird einfach versucht und man wartet ab, ob und gegebenenfalls wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit entscheidet. Daß man Sportschützen aber der Strafverfolgung vor einem solch konstruierten, willkürlichen und rechtlich unhaltbaren Hinergrund aussetzen will, ist mehr, als nur durchtrieben.

Sehr schöne Darstellung :icon14:

Da all das anscheinend mit Wissen und Wollen praktiziert wird - drängt sich der Verdacht auf :

Vorsätzliche Rechtsbeugung :confused:

Eigentlich sollte es in einem wirklichen(!) Rechtstaat dagegen mehr geben, als nur die Möglichkeit, sich sein Recht auf dem Wege der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erstreiten.

Hier sollte es die Möglichkeit geben,die dafür Verantwortlichen persönlich zur Rechenschaft ziehen zu können :rolleyes: .

Wie bedeutungslos erscheint die Konsequenz,einen auf Steuerzahlerskosten geführten Rechtstreit zu verlieren - im Vergleich mit der Möglichkeit ,die Konsequenzen persönlicher und politischer Verantwortung auch selbst(!) tragen zu müssen ?

Eine Beobachtung der Prozessberichterstattung über das Verhalten eines Angeklagten Kanther - der sich früher nur zu gerne im Sonnenschein des personifizierten Law- and Order Mannes sehen lies - gehört zu den Erfreulichkeiten, die ein Rechtstaat dem immer nur folgsamen,gesetzestreuen und steuerehrlichen "kleinen Manne" halt auch mal zu bieten hat :D .

So was sollte öfter vorkommen - würde dem Vertrauen in Rechtstaatlichkeit und Demokratie nur dienen :icon14:

Mouche

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Klaus,

ich gehe davon aus, dass diese Beamten die Gesetze sehr wohl ganz genau kennen.

Allerdings gefallen denen die Gesetze so nicht - sie sind denen nicht scharf und restriktiv genug. Also verfassen sie kreative interne Anweisungen, um ihre Vorstellungen unters Volk zu bringen.

Diese sind zwar nur für die Verwaltung bindend, aber sie haben dadurch natürlich einen dramatischen Ausfluß auf unsere Belange.

Und nun hoffen die Ministerialbeamten, dass wir Waffenbesitzer uns das so gefallen lassen.

Es liegt nun in unserer Hand, ob diese Hoffnung sich erfüllt oder nicht.

Je weniger wir uns das gefallen lassen, d.h. je mehr wir gegen diese nicht gesetzeskonformen Auflagen klagen, um so mehr können wir dem Gesetzestext und den Vorstellungen des Gesetzgebers (dokumentiert in Unterlagen wie Begründung zum Gesetz und den Bundestagsdrucksachen) Geltung verschaffen.

Also Leute, fordert schriftliche Bescheide und klagt gegen diese Bescheide!

Gruß

Michael

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Michael,

Deine Forderung ist die logische Konsequenz auf diese Zustände und auch die einzige Möglichkeit darauf zu reagieren. Es kostet aber unsere Zeit und unser Geld. Das ist etwas, was eigentlich nicht so hinzunehmen ist.

wie Mouche es so schön beschrieben hat, sollte man mal tatsächlich mal einen Versuch starten, solch offensichtliche Rechtsverletzungen, die ja direkte Auswirkungen auf unsere Belange haben, als missbräuchliche Amtsausnutzung durch den Verursacher anzuprangern. Eine Unterwanderung geltender Gesetze, die durch eine Amtsposition welche Erlasse harausgeben kann, erst möglich wird, sollte doch eigentlich einen vorsätzlichen Straftatbestand darstellen. Wir Schützen werden möglicherweise durch gesetzeskonformes Verhalten wegen illegalem Waffenbesitz angezeigt, aber wissentliches Unterlaufen von Gesetzen durch eine Amtsperson soll erlaubt sein? Es werden ja auch die Behördenleiter und Sachbearbeiter, die einmal genauer nachdenken, gezwungen, geltendes Recht zu ignorieren. Von dort aus wäre Widerstand gegen solche Erlasse ebenfalls wünschenswert. Aber das ist, glaube ich, Science Fiction.

Gruß

Klaus

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Wissentlich falsche Bezichtigung einer Straftat ?

356784[/snapback]

§ 164 StGB

Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

:ninja:

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