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IGNORED

Schleudern nach dem deutschen Waffengesetz


nanstein

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Geschrieben

Hallo Leute,

wer kennt sich denn mit der derzeitigen Sachlage in Bezug auf Steinschleudern aus?

Es wird z.B. bei ebay einiges in diesem Bezug angeboten.

Die Schleudern lassen sich grob in welche mit und welche ohne Armstütze unterteilen. Je nach dem kommt noch eine Zieleinrichtung dazu.

Nach dem WG Seite 28 Punkt 1.3 ist die Schleuder zunächst einmal (oh Wunder ) in die Kategorie der Tragbaren Gegenstände eingereiht.

Nachfolgend sind auf S. 31 Punkt 1.3.7 die Präzisionsschleudern als Verbotene

Waffen eingestuft. Was nun mal wieder fehlt (wie vieles in diesem Gesetz) ist die klare Definition "was ist eine Präzisionsschleuder".

Mein erster Ansatz wäre die Definition der maximalen Bewegungsenergie des Projektils von nicht mehr als 7,5 Joule zu Grunde zu legen.

Bin auf eure Aussagen hierzu gespannt.

Geschrieben

Hallo...

Da ich vor kurzem mal wieder zwangsläufig das WaffG durchforstet hab,hatte ich auch etwas von Schleudern drin gesehen..ich mein mich zu Erinnern,das die Schleudern MIT Armstütze(Präzi-Schleuder) allesamt Pfui sind und die ohne Armstütze ok...

Also Nix mit Joule Begrenzung...nur die Armstütze machts...Abgefeuert werden darf auch bis Kaliber "Pflasterstein"..also viel Spaß damit...

Gruß,Micha

Geschrieben
WaffG Anlage 2

Abschnitt 1:Verbotene WaffenDer Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

[...]

1.3

Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8

[...]

1.3.7    Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten    Gegenstände; 

WaffG Anlage 1, Abschnitt 1 Unterabschnitt 2

[...]

1.3

Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.

[...]

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