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Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

Waffen vererben ?


Pütti

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Bin gerade frisch angemeldet und habe diese Thread mit Interesse gelesen.

In meinem Fall bin ich der Enkel und soll die Waffen meines Großvaters erben.

Dazu noch ein paar Fragen:

1. Wie genau muss ein "wasserdichtes" Testament aussehen?

(handschriftlich, Datum, Unterschrift, Waffenbezeichnungen, Seriennummern, der Begriff "Letzter Wille". Und, Oder?)

2. Genügt ein einfacher Satz wie:

"Hiermit vererbe ich, Max Mustermann, geboren am 01.01.1930 meinem Enkel Mäxchen Mustermann, geb. am 01.01.1980 folgende aufgeführte Waffen:"

3. Muss dieses zwangsläufig beim Anwalt oder Notar hinterlegt werden?

Freue mich auf eure Antworten!

Gruss

Christian

Geschrieben

Oder reicht es gar, einen extra Zettel anzufertigen, auf dem vermerkt ist, dass alle Waffen dem Enkel vererbt werden sollen? Und dieser Zettel schon zu Lebzeiten des späteren Erblassers dem Enkel gegeben wird?

Oder hat dieser Zettel keine Chance gegen ein zusätzlich beim Notar hinterlegtes Testament?

Fragen über Fragen...

IMI

p.s.:

@c.feld:

Hallo Christian,

Herzlich willkommen hier im Forum!

Ist allerdings ein morbides Thema mit dem Du Dich hier als Neuling präsentierst... :starwars013:

Geschrieben

Moin,

alles was geeignet ist als Testament zu gelten und die Formvorschrift erfüllt (von Hand geschrioeben und unterzeichnet) reicht als Testament aus. Damit kann sogar eine Serviette als Testament genutzt werden. Wenn es um "kleinigkeiten" geht würde ich ein Testament von Hand schreiben, ansonsten ist ein notarilles zu empfehlen.

Ein "handschriftliches Tesatament" muß lesbar und eindeutig als Testament erkannt werden, also solche Sätze wie: Testament, Mein letzter Wille oder auch nach meinem Tod erbt mein Enkel alles ist erlaubt. Nachteil ist aber: Was passiert, wenn das Testament nicht gefunden werden will? Deswegen sollte man es nicht bei dem enterbeten Sohn aufbewahren ;-) Desweiteren können bei komplexen Rechtsverhältnisse, wie z.B. gemeinschaftliches Testament Probleme auftreten und damit langwierge Klagen auslösen.

Beim Notar erhält neben der Lösung des Aufbewahrungsproblem auch eine rechtliche Beratung und natrürlich auch eine Rechnung.

Geschrieben

Ist allerdings ein morbides Thema mit dem Du Dich hier als Neuling präsentierst... :starwars013:

352692[/snapback]

Da hast Du wohl vollkommen Recht!

Aber ich bin durch den gegebenen Anlass auf dieses stark frequenzierte Forum gestoßen. Leider muss man sich früher oder später mit dem Thema beschäftigen. Ich werde versuche, hier in Zukunft leichter verdauliche Kost beizutragen. :)

@skipper:

Dann werden wir einen Notar aufsuchen und das ganze hinterlegen. :pro:

Macht Sinn.

Danke schon mal für die Antworten.

Gruss

Christian

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ist allerdings ein morbides Thema mit dem Du Dich hier als Neuling präsentierst... :starwars013:

352692[/snapback]

Da hast Du wohl vollkommen Recht!

Aber ich bin durch den gegebenen Anlass auf dieses stark frequenzierte Forum gestoßen. Leider muss man sich früher oder später mit dem Thema beschäftigen. Ich werde versuche, hier in Zukunft leichter verdauliche Kost beizutragen. :)

@skipper:

Dann werden wir einen Notar aufsuchen und das ganze hinterlegen. :pro:

Macht Sinn.

Danke schon mal für die Antworten.

Gruss

Christian

352716[/snapback]

Etwas Wichtiges haben alle Schreiber hier vergessen:

Bittet den Großvater, rechtzeitig zu sterben, das heißt, bis 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Nach dieser Zeit fällt nämlich der Erbenparagraph automatisch weg, und keiner bekommt mehr ohne Bedürfnis die geerbte Waffe.

Andere Möglichkeiten stehen finanziell jenseits von Gut und Böse, lediglich die Fortführung einer Sammlung zieht noch.

Fritzchen

Geschrieben
Etwas Wichtiges haben alle Schreiber hier vergessen:

Bittet den Großvater, rechtzeitig zu sterben, das heißt, bis 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Nach dieser Zeit fällt nämlich der Erbenparagraph automatisch weg, und keiner bekommt mehr ohne Bedürfnis die geerbte Waffe.

356105[/snapback]

Naja, so ganz stimmt das ja nicht. Der §20 WaffG wird nach derzeitigem Ermessen durch einen anderen ersetzt, der die Art und Weise definiert, wie Erbwaffen integriert gesichert werden müssen, so daß eine Benutzung nicht mehr möglich ist.

Und ganz wichtig: Es deutet alles darauf hin, daß diese Sicherungspflicht auch für alle Alt-Erbwaffen gelten wird.

Was anders ja auch wenig zu vermitteln wäre: Warum soll eine am 1.4.08 vererbte Waffe gefährlicher sein als eine am 31.3.08 vererbte? :)

Geschrieben
...

Was anders ja auch wenig zu vermitteln wäre: Warum soll eine am 1.4.08 vererbte Waffe gefährlicher sein als eine am 31.3.08 vererbte?  :)

356433[/snapback]

Das zwar nicht; aber es gibt nunmal Stichtage, ab denen bestimmte Regelungen greifen.

Und da lässt es sich denke ich schwer begründen, wie/warum eine Regelung auch noch rückwirkend, wie Du schreibst, wirken soll!!!

IMI

Geschrieben
Und da lässt es sich denke ich schwer begründen, wie/warum eine Regelung auch noch rückwirkend, wie Du schreibst, wirken soll!!!

IMI

356435[/snapback]

Rückwirkend gilt sie ja nicht. Es gibt ab dem 1.4.08 einfach eine andere Regelung, die den Besitz bzgl. aller Erbwaffen ab diesem Stichtag regelt. Analog z.B. zu neuen Aufbewahrungsvorschriften, für die es ja auch keinen "Altbesitz" gibt. Was da genau drinsteht, wird zur Zeit intensiv zwischen BMI, den Länder-MI und den fachkundigen Behörden diskutiert und ist natürlich ein Politikum.

Da die Erben aber bisher keine Lobby haben, kann es sein, daß am Schluß eine sehr restriktive Lösung steht. So siehts aus :D

Geschrieben
...

Und ganz wichtig: Es deutet alles darauf hin, daß diese Sicherungspflicht auch für alle Alt-Erbwaffen gelten wird.

...

Da hatte ich doch oben glatt das falsche Zitat genommen.

Jetzt steht das richtige drin.

Was meinst Du damit bitte?

IMI

Geschrieben
Was meinst Du damit bitte?

IMI

356487[/snapback]

Mit Sicherungspflicht meine ich das Verfahren, das derzeit noch diskutiert wird (Welche Sicherung, Wer bringt sie an, Wer darf sie wieder entfernen, Welche Sanktionen drohen bei Mißbrauch) und mit Alt-Erbwaffen meine ich Waffen, die vor dem 1.4.08 ererbt wurden.

Ich hatte gedacht, das geht aus meinen Erläuterungen hervor...

ksail

Geschrieben

Und da kann ich mich auch nur wiederholen:

Es kann doch nicht sein, dass ein Gesetz rüchwirkend gilt!

Sprich, wenn ich bereits vor mehreren Jahren eine Waffe geerbt habe, dass ich aufeinmal Jahre später teure Sicherungen kaufen muss?!

Das sind Ausgabe, mit denen man bei Erbantritt garnicht rechnen konnte.

Oder zahlt das die Bundesregierung?

Vielleicht unser, bis dahin hoffentlich, Altbundeskanzler schröder aus seiner Pensionsbreiftasche?

IMI

Geschrieben

Es heißt im Gesetz nur, daß die betreffende Regelung wegfällt. Von Ersatzregelung isz nirgends die Sprache.

Auch nicht von Alt-Abänderung, das geistert bis jetzt nur in den Gehirnen mancher Sachbearbeiter herum.

Und hört bitte auf, im Zusammenhang mit dem Gesetz von Logik zu reden!

Übrigens: Was ich bisher an Vorschlägen zum Versperren mitbekommen habe, liegt bei etwa 200 Euro pro Lauf.

Heissa, da werden Waffen billig zu bekommen sein!

;))

Fritzchen

Geschrieben
Von Ersatzregelung isz nirgends die Sprache.

356527[/snapback]

Doch! In der Presseerklärung des BMI vom 26.4.02 heißt es:

Das so genannte Erbenprivileg bleibt zunächst bestehen, wird aber auf fünf Jahre befristet. Wie die heutige Entschließung des Bundestages zum Ausdruck bringt, geht es darum, dass in der Laufzeit der Frist die Industrie die Entwicklung von Blockiersystemen, die der Schusswaffe ohne Zerstörung die Schießfähigkeit nehmen, zum Abschluss bringt. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist wird die Bundesregierung dem Parlament bei Marktreife eines Blockiersystems die Aufhebung der Befristung und Regelungen zur Verpflichtung zum Einbau eines Blockiersystems für den nicht sachkundigen Erben ohne Bedürfnis vorschlagen; bei weiterem Zeitbedarf für den absehbaren Abschluss der Entwicklung eines derartigen Systems wäre dem gegebenenfalls durch Verlängerung der Befristung Rechnung zu tragen.

Geschrieben
Doch! In der Presseerklärung des BMI vom 26.4.02 heißt es:

Das so genannte Erbenprivileg bleibt zunächst bestehen, wird aber auf fünf Jahre befristet. Wie die heutige Entschließung des Bundestages zum Ausdruck bringt, geht es darum, dass in der Laufzeit der Frist die Industrie die Entwicklung von Blockiersystemen, die der Schusswaffe ohne Zerstörung die Schießfähigkeit nehmen, zum Abschluss bringt. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist wird die Bundesregierung dem Parlament bei Marktreife eines Blockiersystems die Aufhebung der Befristung und Regelungen zur Verpflichtung zum Einbau eines Blockiersystems für den nicht sachkundigen Erben ohne Bedürfnis vorschlagen; bei weiterem Zeitbedarf für den absehbaren Abschluss der Entwicklung eines derartigen Systems wäre dem gegebenenfalls durch Verlängerung der Befristung Rechnung zu tragen.

356530[/snapback]

Rot markierte Passage spricht vom "nicht sachkundigen Erben ohne Bedürfnis".

Was, wenn nun z.B. einer der Punkte erfüllt ist?

Wenn ich als sachkundiger Erbe Waffen erbe?

Müssen diese dann nicht "blockiert" werden?

IMI

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