chief wiggum Posted April 16, 2005 Posted April 16, 2005 Hallo Gemeinde, mein Nachbar hat vor Jahren eine KK-Selbstladebüchse geerbt ( eine Voere, genaues Modell weiß ich nicht ) und aus diesem Grund eine WBK beantragt und auch bekommen. Soweit alles paletti. Jetzt ist mir aufgefallen das in seiner WBK ein "Gewehr Cal. 22 lfb" eingetragen ist. Der Eintrag wurde wohl so aus der WBK seines Vaters übernommen. Ich dachte immer das bei Halbautomaten extra drin stehen muss das es sich um einen solchen handelt. Reicht der Eintrag "Gewehr" in der grünen aus, oder sollte er das ändern lassen um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?
cop Posted April 16, 2005 Posted April 16, 2005 wieso ändern ? wenn die behörde es so eingetragen hat, inkl. der waffennummer usw. dann kann es doch bestehen bleiben. ist ähnlich, wie mit dem HK41, wo in der WBK von 1972 noch "sturmgewehr" statt SLB drin steht. wenns die behörde eingetragen hat...solls doch recht sein
Schakal Posted April 16, 2005 Posted April 16, 2005 Hallo, was die Behörde in die WBK einträgt ist eigentlich schnuppe - hauptsache die grobe Richtung stimmt (Pistole, Gewehr, ...), die Seriennummer stimmt und ggf. der Mun-Erwerb ist abgesegnet. Oft steht auch nur "Flinte" statt Repetierflinte oder SL-Flinte. In meinem Europ. Feuerwaffenpass ist mein Mini-14 lt. Behörde ja auch Kategorie C statt B (also Repetierer!), aber zum Ausgleich wurde mir dafür damals (1993) gleich das 10-Schuß Magazin mit in die WBK eingetragen... Einmal musste ich allerdings die Ausstellung der WBK beanstanden: Es fehlte auf der ersten Seite Unterschrift und Dienstsiegel. Kommentar: Naja, kann vorkommen! Viele Grüsse! Schakal
chief wiggum Posted April 18, 2005 Author Posted April 18, 2005 Danke für eure Antworten. Dann ist mit der Grünen ja alles im grünen Bereich Gruß chief wiggum
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.