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Anerkannte Beschußzeichen in der BRD


sebastian

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Hallo zusammen!

Auf meiner Glock 17 befinden sich auf Lauf, Verschluß und Griffstück Beschusszeichen (höchstbeanspruchte Teile gem. §2 BeschG).

Es ist jeweils das österreichische Beschusszeichen sowie ein Symbol bestehend aus einem großen "N" und den kleineren Großbuchstaben "V" und "P".

Ich habe weder im BeschG, noch im WaffG, noch in den einschlägigen WaffV nichts über diese Aussage von "www.waffeninfo.net" gefunden:

"Gegenseitige Anerkennung

Die Beschußzeichen folgender Länder haben in der BRD volle Gültigkeit.

Waffen mit ausländischen Beschuß brauchen nicht noch einmal beschossen werden.

Belgien, Chile, ehm. DDR, Frankreich, Italien, Jugoslawien, Österreich, Spanien, Tschechoslowakei, Ungarn und Großbritannien"

In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung ist dies festgeschrieben?

Was bedeutet das Symbol? Ist dies der Beschussort in Österreich?

Dank im voraus, Sepp

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Hi,

die Anerkennung beruht auf einer gegenseitigen Übereinkunft vom 15. Juli 1914 in Brüssel zwischen den Ländern Belgien, Frankreich, Deutschland und Italien, die vorsieht, den staatlichen Beschuß zum internationalen Recht zu machen. Dieser Vertrag wurde im folgenden von weiteren Ländern ratifiziert.

Zur Sicherung der Qualität wurde die "Ständige internationale Kommission für die Prüfung von Handfeuerwaffen" (Commission Internationale Permanente pour l``Epreuve des Armes`a Feu portatives => C.I.P).

(Vgl. G.Wirnsberger "Beschußzeichen")

Im deutschen Beschußgesetz (BeschG) ist in §4(2) (Ausnahmen von der Beschußpflicht) folgendes geregelt:

(2) Eine Beschusspflicht nach § 3 besteht nicht für Feuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile, die das Beschusszeichen eines Staates tragen, mit dem die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen vereinbart ist.
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Auf meiner Glock 17 befinden sich auf Lauf, Verschluß und Griffstück Beschusszeichen (höchstbeanspruchte Teile gem. §2 BeschG).

Es ist jeweils das österreichische Beschusszeichen sowie ein Symbol bestehend aus einem großen "N" und den kleineren Großbuchstaben "V" und "P".

339488[/snapback]

Ich finde auf die schnelle keine Abbildung, aber die Beschreibung klingt nach: "Endbeschuß mit Nitropulver aller Waffen, die zum Verschießen mit rauchlosem Pulver bestimmt sind" (vgl. G.Wirnsberger, 3.Aufl. S.25)

Edit: Solltest Du begründete Zweifel am Beschuß der Waffe haben, würde ich mich an eines der deutschen Beschußämter wenden.

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Ich finde auf die schnelle keine Abbildung, aber die Beschreibung klingt nach: "Endbeschuß mit Nitropulver aller Waffen, die zum Verschießen mit rauchlosem Pulver bestimmt sind" (vgl. G.Wirnsberger, 3.Aufl. S.25)

In genau diesem Buch ist auf Seite 25 das Beschußzeichen auch abgebildet.

Posted

Danke Rodney, Danke Jennerwein!

Ich habs überlesen. §4 BeschG

Das Abkommen von 1914:

Da hab ich was dazugelernt. CIP war bekannt, jedoch nicht diese Geschichte.

Gruß,

Sepp

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(vgl. G.Wirnsberger, 3.Aufl. S.25)

Edit: Solltest Du begründete Zweifel am Beschuß der Waffe haben, würde ich mich an eines der deutschen Beschußämter wenden.

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Wirnsberger - Ist das ein Beck-Text, oder was anderes?

Es bestehen keine begründeten Zweifel am Beschuss.

Mir fiel das auf, und ich wollte der Sache auf den Grund gehen.

Die Erklärung von Euch hat mir sehr weitergeholfen!

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