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Elektroschocker: Ausnahmegenehmigung


Fritzchen

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Hallo,

nachdem die alte allgemeinen Ausnahmegenehmigung für Elektroschocker am 31. März ausgelaufen ist, hab ich mich um Informationen bemüht und erfahren, daß sie erneut verlängert wurde, und zwar bis zum 31.3.2006.

Die Verlängerung ist ganz neu, steht daher noch nicht in der FAQ des BKA. Kommt noch!

MfG

Fritzchen

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Hallo,

nachdem die alte allgemeinen Ausnahmegenehmigung für Elektroschocker am 31. März ausgelaufen ist, hab ich mich um Informationen bemüht und erfahren, daß sie erneut verlängert wurde, und zwar bis zum 31.3.2006.

Die Verlängerung ist ganz neu, steht daher noch nicht in der FAQ des BKA.  Kommt noch!

MfG

Fritzchen

336439[/snapback]

Was darf man denn mit der Ausnahmegenehmigung alles :ninja::ninja::ninja: ?

Was besagt diese denn bitte?

Ich habe nämlich auch noch nen Elektroschocker, der jetzt in irgendeiner Schublade sein Dasein fristet, nachdem ich ihn 2 Jahre lang in Budapest stets bei mir trug... :rolleyes:

IMI

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Was darf man denn mit der Ausnahmegenehmigung alles :ninja:  :ninja:  :ninja: ?

...

336458[/snapback]

Hallo IMI,

bitte nagle mich jetzt darauf fest, aber sinngemäß geht es darum, dass nach dem Gestz die E-Schocker eigentlich durch die PTB geprüft sein müßten.

Nachdem diese Prüfungen noch nicht erfolgt sind und es keine "Bauartzulassung" für ältere Modelle gibt, hat man einfach die Übergangsfrist verlängert.

Gruß

357Mag

P.S.: Wers genauer weiss, darf sich gerne äußern.

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