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IGNORED

Beschußstempel


Joseph Estrada

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo allerseits,

ich hätte da mal eine Frage zum Beschußstempel.Ist es unbedingt Pflicht,daß eine Waffe einen Beschußstempel hat?

Hintergrund ist folgender:Ich habe vor kurzem ein Enfield No5 erworben.Nun wurde das gute Stück erstmal zerlegt ,gereinigt und gründlich in Augenschein genommen.Dabei fiel mir später auf,das kein Beschußstempel vorhanden war.

Wie schaut es nun aus,mit dem Ding zu schießen?

Ich habe dann zum Vergleich mein Enfield No4 herausgeholt,und oh wunder-kein Beschußstempel.Ist es normal,das bei einigen Ordonannzwaffen die Beschußstempel fehler,oder sind die ausländischen anerkannt?

Fragen über Fragen,

Geschrieben

moin

lt. beschußgesetz müssen waffen einen gültigen beschuß haben, anders dürfen sie gar nicht veräussert werden, genutzt schon überhaupt nicht.

englische (wohl in deinem fall zutreffend) beschußzeichen sind grundsätzlich mal anerkannt.

n paar infos darüber findest du unter www.beschussamt.de

cu

klaus

Geschrieben
moin

lt. beschußgesetz müssen waffen einen gültigen beschuß haben, anders dürfen sie gar nicht veräussert werden, genutzt schon überhaupt nicht.

englische (wohl in deinem fall zutreffend) beschußzeichen sind grundsätzlich mal anerkannt.

n paar infos darüber findest du unter www.beschussamt.de

cu

klaus

334518[/snapback]

Ich habe mal vor Urzeiten von einem Freund, Sammler seines Zeichens, gehört, es gäbe auf Antrag bei besonders seltenen Sammlerwaffen, wo ein neuzeitlicher Beschußstempel den Originalzustand der Waffe beeinträchtigen würde, die Möglichkeit, sich den Beschuß einer Waffe auch ersatzweise auf einem speziellen Dokument bescheinigen zu lassen.

Ob das den Tatsachen wirklich entspricht, kann ich nicht verifizieren; kann auch mal in der Vergangenheit so gewesen sein und sich mittlerweile geändert haben.

Grüße

Iggy

Geschrieben
Ich habe mal vor Urzeiten von einem Freund, Sammler seines Zeichens, gehört, es gäbe auf Antrag bei besonders seltenen Sammlerwaffen, wo ein neuzeitlicher Beschußstempel den Originalzustand der Waffe beeinträchtigen würde, die Möglichkeit, sich den Beschuß einer Waffe auch ersatzweise auf einem speziellen Dokument bescheinigen zu lassen.

Ob das den Tatsachen wirklich entspricht, kann ich nicht verifizieren; kann auch mal in der Vergangenheit so gewesen sein und sich mittlerweile geändert haben.

Grüße

Iggy

335079[/snapback]

War nach dem WaffG bis 2003 möglich, der Beschuß wurde schriftlich bestätigt.

Karl

Geschrieben
War nach dem  WaffG bis 2003 möglich, der Beschuß wurde schriftlich bestätigt.

Karl

335085[/snapback]

Hi Karl,

und jetzt?

Geht das nimmer - muß man jetzt als Sammler im schlimmsten Falle eine "jungfräuliche" Waffe verhunzen lassen?

Grüße

Iggy

Geschrieben
Hi Karl,

und jetzt?

Geht das nimmer - muß man jetzt als Sammler im schlimmsten Falle eine "jungfräuliche" Waffe verhunzen lassen?

Grüße

Iggy

335088[/snapback]

Iggy,

seit dem neuen WaffG keine Waffe mehr im Ausland gekauft. Waffen vor 18?? brauchen keinen Beschuß, für andere Waffen soll es besonders kleine Stempel geben. Ein Anruf beim Beschußamt sollte Klarheit bringen.

Karl

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