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Magazinkapazität bei Selbstladelangwaffen


duck

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein Hinweis auf die Sache mit dem Jagdschutz könnte sein, das man ja auch Pistolen mit einem mehr als 2 Schuss fassenden Magazin führen darf. Diese sind von ihrer Zweckbestimmung für den Jagdschutz und den Fangschuss bestimmt.

Gruß

Duck

Geschrieben

das mit der kw und dem 2 schuss mag kannst du hier vollkommen vergessen, da "wild" nicht mit der kw geschossen werden darf!!! ausser zum fangschuss ist die kw zur jagd auf wild verboten!!!

die mag begrenzung ist ausschliesslich eine sache der jagdlich genutzten lw!!!

Geschrieben
das mit der kw und dem 2 schuss mag kannst du hier vollkommen vergessen, da "wild" nicht mit der kw geschossen werden darf!!! ausser zum fangschuss ist die kw zur jagd auf wild verboten!!!

die mag begrenzung ist ausschliesslich eine sache der jagdlich genutzten lw!!!

333180[/snapback]

Genau das ist es ja. Du hast es verstanden. Außerhalb der Erlegung von Wild z.B. beim Jagdschutz etc.

Geschrieben
Genau das ist es ja. Du hast es verstanden. Außerhalb der Erlegung von Wild z.B. beim Jagdschutz etc.

333382[/snapback]

Und doch darfst du den Fangschuss nur mit 2Schuß Magazin in der Langwaffe auf Wild abgeben. Da hört dann die Gemeinsamkeit auf, bzw. es ist nicht wirklich eine.

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