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Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
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Waffenbesitzkarte für Soldaten


Decki

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hallo Schiess-Sportfreunde,

ich habe eine kurze Frage. Ich bin Offizier und möchte auch privat eine Ausgabe meiner Dienstwaffe (H&K P8) besitzen und mit ihr auf einem privaten Schießstand. schießen. Muß ich dazu erst 12 Monate in einen Schützenverein und dann eine Sachkundeprüfung ablegen oder kann mir anhand meines dienstlichen Backgroundes eine Sachkunde und ein Bedürfnis unterstellt werden. Wäre über Ratschläge und Tips sehr dankbar.

Mit den besten Grüßen und vielem Dank im Voraus, Matze  :D

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hallo,

war bei der beantragung auch aktiver soldat (saz), hat aber den sb völlig kaltgelassen. es muß hier (lk goslar) immer eine sachkunde erbracht werden, egal ob bw, bgs, pol usw.

nimm es sportlich und "reiss" das jahr ab, es gibt schlimmeres.......

anbei: bei der sachkunde lernt mann sachen, die man nie bei den o.g. institutionen vermittelt bekommt, ist also gar nicht mal soo schlecht.

gruß VA :rainbow:

gruß VA :rainbow:

Geschrieben

@DVC

Man hört doch immer wieder, daß die Kameraden, welche im BDMP oder in den SLGs des VdRdBW auf BW-Schießständen trainiren nur VM-Geschosse verwenden DÜRFEN. Es mag nicht bei allen (Ex)-Bundeswehrständen so sein, aber das Verbot von ungemantelter Bleimun ist bei BW-Ständen doch gang und gebe. ;)

Geschrieben
Hallo Schiess-Sportfreunde,

ich habe eine kurze Frage. Ich bin Offizier und möchte auch privat eine Ausgabe meiner Dienstwaffe (H&K P8) besitzen

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Hi Decki,

auch ich bin Soldat und kann Dir auf Grund vielerlei persönlicher Erfahrungen aus der Aktionen zum letzten WaffG aus dem Jahre 2002 sagen, dass es für den Erwerb einer Schußwaffe völlig uninteressant ist, ob Du ein behördlicher Waffenträger bist. Der Dank des Staates an seine Represanten ging sogar soweit, dass man das bestehende Bedürfnis aberkennen wollte, wenn z.B. der Schießsport 6 Monate und länger nicht ausgeübt werden konnte. Also zu Deutsch, wir sind über 6 Monate im Einsatz (nun egal wo) und üben logischerweise den Schießsport nicht aus, hätte die Erlaubnisbehörde die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen können.

Tolle Sache, wenn man für Bundesdeutsche Interessen im Ausland mit der Waffe in der Hand streitet und nach Rückkehr zu Blöde ist mal ne läppische Pistole (nunmehr ohne dienstlichen Auftrag) haben zu dürfen.

Tja, das Vertrauen des Staates in seine mündigen und unbescholtenen Bürger erkennt man an seinem Waffengesetz.

Es wird Dir also nichts anderes übrig bleiben, als den ganzen Salmon zu durchlaufen.

Gruß

Geschrieben
Warum haben die eigentlich bei der P8 auf den Polygonlauf verzichtet und stattdessen ein "Rohr mit Zug- und Feldprofil" gewählt?

329521[/snapback]

Und was hat das eigentlich mit dem Thread zu tun?

Geschrieben
Und was hat das eigentlich mit dem Thread zu tun?

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Wahrscheinlich gar nichts. Das wollte ich nur schon immer mal wissen. Aber ich hätte dafür natürlich auch einen Extra-Thread aufmachen können... .

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