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IGNORED

Einzellader auf Grüner WBK; Was nun?


sebastian

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich habe im November letzten Jahres (nach fast achtmonatiger Wartezeit :pissed: ) meine WBK (GRÜN) bekommen.

Beantragt habe ich die grüne und (neue) gelbe WBK für einen Revolver .357 Magnum und eine Bockdoppelflinte 12/70.

Nach dem neuen WaffG legte ich beide Bedürfnisbescheinigungen vom BDMP bei meinem Sachbearbeiter vor (etwa Juni 2004). Nach mehrmaligem Nachfragen meinerseits wurde mir immer wieder gesagt, es gäbe noch keine NEUE Gelbe WBK; es dauert noch.

Schließlich bekam ich im November 2004 endlich eine Waffenbesitzkarte.

Eine Grüne.

Hier waren der Revolver und die BDF eingetragen, da immer noch keine Gelbe WBK vorhanden war.

Ich schluckte das erstmal. Allerdings fühle ich mich benachteiligt, da ich nicht die Chance habe, weitere Einzellader zu erwerben (weil mir keiner Einzellader einfach in die Grüne WBK eintragen würde!!!!!).

Bei der Nachbarbehörde wurden nicht mit dem WaffG konforme Bedingungen (2/6er Regelungen, u.ä.) auf die ALTE gelbe WBK per Schreibmaschine ergänzt.

Macht auch wenig Sinn.

Was soll ich nun machen?

Neue Gelbe erneut beantragen?

Versuchen weitere Voreinträge auf die Grüne WBK zu bekommen?

Hat irgendwer eine echte neue Gelbe WBK?

Ärgerliches Thema, aber ich hoffe doch ein Einzelfall.

Mein SB ist sehr kooperativ (allerdings braucht er immer ein wenig länger).

Ich hoffe es liegt nicht nur daran, dass ich aus NRW komme...........

Wäre mir lieb, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt.

Gruß, Sepp!

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Hallo zusammen,

ich habe im November letzten Jahres (nach fast achtmonatiger Wartezeit :pissed: ) meine WBK (GRÜN) bekommen.

Beantragt habe ich die grüne und (neue) gelbe WBK für einen Revolver .357 Magnum und eine Bockdoppelflinte 12/70.

Nach dem neuen WaffG legte ich beide Bedürfnisbescheinigungen vom BDMP bei meinem Sachbearbeiter vor (etwa Juni 2004). Nach mehrmaligem Nachfragen meinerseits wurde mir immer wieder gesagt, es gäbe noch keine NEUE Gelbe WBK; es dauert noch.

Schließlich bekam ich im November 2004 endlich eine Waffenbesitzkarte.

Eine Grüne.

Hier waren der Revolver und die BDF eingetragen, da immer noch keine Gelbe WBK vorhanden war.

Ich schluckte das erstmal. Allerdings fühle ich mich benachteiligt, da ich nicht die Chance habe, weitere Einzellader zu erwerben (weil mir keiner Einzellader einfach in die Grüne WBK eintragen würde!!!!!).

Bei der Nachbarbehörde wurden nicht mit dem WaffG konforme Bedingungen (2/6er Regelungen, u.ä.) auf die ALTE gelbe WBK per Schreibmaschine ergänzt.

Macht auch wenig Sinn.

Was soll ich nun machen?

Neue Gelbe erneut beantragen?

Versuchen weitere Voreinträge auf die Grüne WBK zu bekommen?

Hat irgendwer eine echte neue Gelbe WBK?

Ärgerliches Thema, aber ich hoffe doch ein Einzelfall.

Mein SB ist sehr kooperativ (allerdings braucht er immer ein wenig länger).

Ich hoffe es liegt nicht nur daran, dass ich aus NRW komme...........

Wäre mir lieb, wenn ihr mir da weiterhelfen könnt.

Gruß, Sepp!

326865[/snapback]

Ganz einfach - im Mai - also 6 Monate nach Erwerb der ersten beiden Waffen - eine Neue Gelbe WBK beantragen.

Der eine "unnötige" Eintrag in Grün ist kein Beinbruch - WER braucht heutzutage schon alle 8 Spalten der Grünen ? Sind ja nur noch für HA und mehrschüssige KW nötig - und da stehen zwischen Dir und 8 tatsächlichen Einträgen üblicherweise ne Menge Probleme :D .

Mouche

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@Mouche:

Ich zum Beispiel mache alle meine Reihen in den grünen WBK´s knackedickevoll. Und davon habe ich einige...

Zum Antragsteller:

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Du erhieltest zusammen mit Deiner WBK eine Rechtsmittelbehelfsbelehrung. In diesem Fall mußt Du den Antrag nach §14 Abs4 WaffG neu stellen.

2. Es erfolgte keine Rechtsmittelbehelfsbelehrung.

In diesem Fall kannst Du noch bis zu einem Jahr nach Zustellung des Verwaltungsaktes Widerspruch einlegen. Und das solltest Du dann auch einfach zun und die Ausstellung einer WBK nach §14 Abs 4 verlangen.

Nach meiner Erfahrung verzichten viele Behörden der Einfachheit halber auf Rechtsmittelbehelfsbelehrungen, wenn die Anträge nicht grundsätzlich abgelehnt werden.

Gruß,

frogger

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Ganz einfach - im Mai - also 6 Monate nach Erwerb der ersten beiden Waffen - eine Neue Gelbe WBK beantragen.

Der eine "unnötige" Eintrag in Grün ist kein Beinbruch - WER braucht heutzutage schon alle 8 Spalten der Grünen ? Sind ja nur noch für HA und mehrschüssige KW nötig - und da stehen zwischen Dir und 8 tatsächlichen Einträgen üblicherweise ne Menge Probleme  :D .

Mouche

326930[/snapback]

Auf meiner Grünen WBK sind im Moment drei Einträge:

1. Revolver .357 Magnum

2. BDF 12/70

beide mit Datum November 04.

3. Pistole 9mm

Dezember 2004

Damit trennt mein SB denke ich klar Grün und Gelb gem. WaffG 2/6 Regelung.

Nun will ich aber einen weiteren Einzellader erwerben. Das ist aber ohne Voreintrag (weil nur Grüne WBK) nicht möglich.

Mit dem SB komme ich gut klar, denn auch ein weiterer Antrag auf eine mehrschüssige KW hat er mit zeitlicher Sperre bis Mai bereits genehmigt.

Ich kann nur eins nicht nachvollziehen: Wieso stellt er mir keine neue Gelbe aus?

Sollte ich die BDF umtragen lassen, wenn ich die Gelbe hab, muss ich dass wahrscheinlich auch noch bezahlen...

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Auf meiner Grünen WBK sind im Moment drei Einträge:

1. Revolver .357 Magnum

2. BDF 12/70

beide mit Datum November 04.

3. Pistole 9mm

Dezember 2004

Damit trennt mein SB denke ich klar Grün und Gelb gem. WaffG 2/6 Regelung.

eben nicht, da keine gelbe WBK vorhanden ist, er hat Dir halt eine dritte Waffe genehmigt.

Nun will ich aber einen weiteren Einzellader erwerben. Das ist aber ohne Voreintrag (weil nur Grüne WBK) nicht möglich.

Mit dem SB komme ich gut klar, denn auch ein weiterer Antrag auf eine mehrschüssige KW hat er mit zeitlicher Sperre bis Mai bereits genehmigt.

Ich kann nur eins nicht nachvollziehen: Wieso stellt er mir keine neue Gelbe aus?

Sollte ich die BDF umtragen lassen, wenn ich die Gelbe hab, muss ich dass wahrscheinlich auch noch bezahlen...

wegen der gelben WBK würde ich mal fragen, möglich, daß sie wegen der 2/6 Regel noch nicht ausgestellt wird.

Karl

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Was soll ich nun machen?

Neue Gelbe erneut beantragen?

Versuchen weitere Voreinträge auf die Grüne WBK zu bekommen?

Hat irgendwer eine echte neue Gelbe WBK?

Ich verstehe nicht, weshalb man 2 Jahre nach Inkrafttreten des neuen WaffG immer noch keine Gelbe ausstellen kann oder will. Ich habe eine "juristisch" neue WBK auf dem alten Vordruck bekommen, darin ist der alte Text mit schwarzem Filzstift durchgestichen und stattdessen ein Satz eingefügt, dass ich Waffen nach §14.4 des WaffG erwerben darf.

BTW: nach Auskunft meiner Sachbearbeiterin ist das Ausstellen weiterer WBKs, wenn z.B die Spalten durch Ein- und Austragungen verbraucht sind, eine reine Formalität. Dir entsteht also durch die Eintragung Deiner Doppelbockflinte in die Grüne WBK kein weiterer Nachteil.

Bela

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eben nicht, da  keine gelbe WBK vorhanden ist, er hat Dir halt eine dritte Waffe genehmigt.

wegen der gelben WBK würde ich mal fragen, möglich, daß sie wegen der 2/6 Regel noch nicht ausgestellt wird.

Karl

327009[/snapback]

Hallo Karl,

ich denke schon dass er den Unterschied kennt. Denn er genehmigt mir den Revolver und die Pistole und sperrt mich für die dritte Kurzwaffe (bereits genehmigt) bis 1. Mai, da ich im November "angefangen hab. Unabhängig davon trägt er eine BDF ein.

Ich fahr da mal nächste Woche vorbei.

Aber die 2/6er ist doch bereits eh gebrochen: 1.+2.+BDF in nicht mal 2 Monaten!!

Von selbst kommt er natürlich nicht drauf mir eine Gelbe auszustellen.....

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Ich verstehe nicht, weshalb man 2 Jahre nach Inkrafttreten des neuen WaffG immer noch keine Gelbe ausstellen kann oder will. Ich habe eine "juristisch" neue WBK auf dem alten Vordruck bekommen, darin ist der alte Text mit schwarzem Filzstift durchgestichen und stattdessen  ein Satz eingefügt, dass ich Waffen nach §14.4 des WaffG erwerben darf.

Bela

327014[/snapback]

Hallo Bela!

Bei der NAchbarbehörde, zu der einige meiner Vereinskameraden gehören, wurde das so gemacht, wie du sagst. Allerdings hat dort die SB zusätzlich die 2/6er Regel mit Schreibmaschine ergänzt, und in der Praxis braucht man pro Waffe eine "BEFÜRWORTUNG!?!?". Also hat bspw. einer erstmal mehrere Befürwortungen für die Gelbe sich ausstellen lassen, damit er "in Ruhe" sich was aussuchen kann. Denn nach einem Erwerb einer LW wollte die SB im glaubhaft machen, dies sei unerlaubter Erwerb einer erlpfl. Waffe, da er keinen Eintrag hat.

Meiner (SB) lösts auch Geschickt: indem er gar keine GELBE ausstellt :pissed:

P.S. Das mit den weiteren WBKs hört sich gut an. Dauert aber noch ein paar Jährchen. :)

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Bei der NAchbarbehörde, zu der einige meiner Vereinskameraden gehören, wurde das so gemacht, wie du sagst. Allerdings hat dort die SB zusätzlich die 2/6er Regel mit Schreibmaschine ergänzt, und in der Praxis braucht man pro Waffe eine "BEFÜRWORTUNG!?!?"

Das ist eine ganz linke Tour von diesen Leuten. Wenn die 2/6 Regel nach Auslegung des Gesetzes rechtmäßig ist, dann braucht man sie auch nicht eintragen. Diese Meinung vertritt übrigens auch meine Sachbearbeiterin.

Du solltest Dir trotzdem eine neue Gelbe ausstellen lassen. Mit der 2/6 Regel kann man leben, das sind immerhin 8 Repetierlangwaffen in 2 Jahren. Und sollte nach dem Beschluss der allg. Verwaltungsvorschrift die 2/6 Regel doch hinfällig werden, dann wird Dein SB sie sicher wieder aus Deiner WBK streichen.

Bela

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Hallo Sebastian,

Du hast ja einen Antrag auf Erteilung einer gelben WBK (BDF) und einer grünen WBK gestellt.

Ist über den Antrag auf gelbe WBK durch Bescheid entschieden worden? Der Voreintrag für Deine BDF in die grüne WBK erledigt nicht automatisch auch den Antrag auf die gelbe WBK, da es sich ja um zwei Verwaltungsverfahren handelt.

Ich würde einfach mal schriftlich bei Deiner Erlaubnisbehörde zum Sachstand des Antragsverfahrens "Gelbe WBK" nachfragen und um schriftliche Zwischennachricht bitten.

Mal sehen was passiert...

Gruss

Schakal

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Der eine "unnötige" Eintrag in Grün ist kein Beinbruch - WER braucht heutzutage schon alle 8 Spalten der Grünen ? Sind ja nur noch für HA und mehrschüssige KW nötig - und da stehen zwischen Dir und 8 tatsächlichen Einträgen üblicherweise ne Menge Probleme  :D .

Mouche

326930[/snapback]

Sach det nicht - 2/3 Wechselsysteme wg. Munitionserwerb noch dazu und das Ding ist voll.

Allerdings, wenn sie voll ist, bekommt man kostenlos mit dem nächsten Voreintrag eine neue.

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@Mouche:

Ich zum Beispiel mache alle meine Reihen in den grünen WBK´s knackedickevoll. Und davon habe ich einige...

Gruß,

frogger

326994[/snapback]

Das wissen wir doch alle längst :grin:

Aber da ich Sportschütze bin muß ich doch nicht bei jedem diesbezüglichen Beitrag - vor allen Dingen wenn der Fragesteller erkennbar auch Sportschütze ist - die Blankoerwerbserlaubnis per "Lodengrüne" berücksichtigen :AZZANGEL: .

Und für den Sportschützen wird nun mal ab dem 6. Eintrag auf der Grünen "die Luft dünner" - nicht, weil der Platz auf der WBK fehlt :chrisgrinst: .

Mouche

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Das wissen wir doch alle längst  :grin:

...

Und für den Sportschützen wird nun mal ab dem 6. Eintrag auf der Grünen "die Luft dünner" - nicht, weil der Platz auf der WBK fehlt :chrisgrinst: .

Mouche

327078[/snapback]

Aus welcher Gestzespassage geht dies bitte hervor? :confused:

Danke

IMI

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Aus welcher Gestzespassage geht dies bitte hervor? :confused:

Danke

IMI

327093[/snapback]

Aus dem sogenannten anerkannten Grundbedürfnis lieber IMI :) :

Zwei mehrschüssige KW und drei HA gibt Fünf -

aber Nummer Sechs wird es somit "enger,schwieriger,aufwändiger,lästiger usw.usw."

Der Hinweis ist doch nicht falsch , oder ? Ich hab ja nicht behauptet, es ginge nichts mehr :D

Mouche

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Aus dem sogenannten anerkannten Grundbedürfnis lieber IMI  :)  :

Zwei mehrschüssige KW und drei HA gibt Fünf -

aber Nummer Sechs wird es somit "enger,schwieriger,aufwändiger,lästiger usw.usw."

Der Hinweis ist doch nicht falsch , oder ? Ich hab ja nicht behauptet, es ginge nichts mehr  :D

Mouche

327102[/snapback]

Das mit dem Grundbedürfnis bezüglich Kurzwaffen war schon klar; lediglich das Bedürfnis für Halbautomaten hatte mich bisher nicht weiter beschäftigt, da mir hier mein Jagdschein doch so manche Möglichkeit einräumt... :AZZANGEL:

IMI

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Das mit dem Grundbedürfnis bezüglich Kurzwaffen war schon klar; lediglich das Bedürfnis für Halbautomaten hatte mich bisher nicht weiter beschäftigt, da mir hier mein Jagdschein doch so manche Möglichkeit einräumt... :AZZANGEL:

IMI

327117[/snapback]

...na ja , das ist mir bekannt - wie aber weiter oben schon ausgeführt - meine Beiträge betziehen sich - falls nicht ausdrücklich anders erwähnt - eben auf die Perspektiven aus Sicht des Sportschützen :) ....

Mouche

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Ist über den Antrag auf gelbe WBK durch Bescheid entschieden worden? Der Voreintrag für Deine BDF in die grüne WBK erledigt nicht automatisch auch den Antrag auf die gelbe WBK, da es sich ja um zwei Verwaltungsverfahren handelt.

Ich würde einfach mal schriftlich bei Deiner Erlaubnisbehörde zum Sachstand des Antragsverfahrens "Gelbe WBK" nachfragen und um schriftliche Zwischennachricht bitten.

327034[/snapback]

Das hört sich geschickt an :) !

Danke!

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