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IGNORED

Gründung und Anerkennung eines Schiesssportverband


Mausebaer

Empfohlene Beiträge

Hi Leuts,

das Problem von Pinky in einem anderen Thread brachte mich auf die Idee, dass sich doch ein Sportverband für das Spassschiessen gründen und anerkennen ließe. Dessen Hauptzweck wäre es, eine Schiesssportordnung mit Disziplinen zur Verfügung zu stellen, bei denen gerade der Faktor Spass als besonderer Motivator für sportliche Leistungen im Mittelpunkt steht. :AZZANGEL:

Wer hat konkrete erfahrung mit dem Gründen oder Anerkennen von Schiesssportverbänden?

Was haltet Ihr von der Idee?

Bis zu welchem Jahresbeitrag würdet Ihr Mitglied in einem solchem Verband werden wollen?

Wo liegen denn so die jährlichen Betriebsaufwendungen für einen solchen Verband?

Euer

Mausebaer B)

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Grundsätzlich halte ich die Gründung einer neuen Religionsgemeinschaft für empfehlenswerter.

Religionsgemeinschaften stehen unter dem ganz besonderen Schutz des Grundgesetzes und wenn nun mal zur Zelebrierung des Gottesdienstes der Religionsgemeinschaft der "Zeugen THOR´s Donners" in der Donnerhalle nun leidlich Schießgerät benötigt wird, möchte ich den Sachbearbeiter sehen, der sich diesem Bedürfnis nach aäquatem Donnergerät verschließt... :D

Das Hauptproblem für neue Schießsportverbände sehe ich in der Mindestmitgliedzahl von 10.000 Mitglieden (Mit Ausnahmegenehmigung 1000).

Einfacher dürfte für verbandslose Schützen der Weg über §8 in Verbindung mit §10 WaffG sein.

Gruß,

frogger

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...

Das Hauptproblem für neue Schießsportverbände sehe ich in der Mindestmitgliedzahl von 10.000 Mitglieden (Mit Ausnahmegenehmigung 1000).

Einfacher dürfte für verbandslose Schützen der Weg über §8 in Verbindung mit §10 WaffG sein.

Gruß,

frogger

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also wenn hier so 3/4 der User mitmachten und jeder noch 2 1/2 Schützen und schießende Bürger mitbrächten... :AZZANGEL:

Schreit jetzt hier nicht gleich wieder herum, dass das unmöglich sei! :016: Solange es nicht versucht worden ist, ist es nicht versucht worden. :closedeyes:

Was willst Du hier mit der §§8, 10 WaffG Kombination? :confused: Es geht hier nicht um irgendwelche Bedürfnisse zum Erwerb von Schusswaffen. :mad:

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gerade der Faktor Spass als besonderer Motivator für sportliche Leistungen im Mittelpunkt steht.Mausebaer B)

326823[/snapback]

klingt nach IPSC; bei welchem Verband gab`s das nochmal?

Im ernst. Macht es Sinn einen weiteren Verband zu gründen? Nur weil die bisherigen Sportordnungen nicht das Schießen auf Luftballons und Lilamilkapappkühe zuläßt? Warum nicht besser die bestehenden Sportordnungen erweitern und die übrig gebliebene Zeit (und die gesparten Beiträge) für sinnvolle Aufgaben nutzen?

Ich würde mich viel mehr freuen wenn die unterschiedlichen Verbände (intern wie extern) und Schützen einander akzeptieren und Schulterschluß zeigen.... dann hätten wir viele Probleme gar nicht...

Gruß Gromit

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klingt nach IPSC; bei welchem Verband gab`s das nochmal?

Im ernst. Macht es Sinn einen weiteren Verband zu gründen? Nur weil die bisherigen Sportordnungen nicht das Schießen auf Luftballons und Lilamilkapappkühe zuläßt? Warum nicht besser die bestehenden Sportordnungen erweitern und die übrig gebliebene Zeit (und die gesparten Beiträge)  für sinnvolle Aufgaben nutzen?

Nun ja, unter rationalen Umständen stimmte ich Dir voll zu. :D Nur was hat Ratio mit Waffenrecht und deutscher Vereinsmeierei zu tun? :confused: Daher die Idee mit dem Spezial-Verband. :closedeyes:

Ich würde mich viel mehr freuen wenn die unterschiedlichen Verbände (intern wie extern) und Schützen einander akzeptieren und Schulterschluß zeigen.... dann hätten wir viele Probleme gar nicht...

Gruß Gromit

326894[/snapback]

Yup!!! :icon14:

Dein

Mausebaer B)

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Nun ja, unter rationalen Umständen stimmte ich Dir voll zu. :D  Nur was hat Ratio mit Waffenrecht und deutscher Vereinsmeierei zu tun? :confused:

326901[/snapback]

Ja, stimmt... § 133 a WaffutopiaG: Die Verbände sind gehalten möglicht unein zu sein (...) § 133 b Satz 1 im § 133 a bezieht sich auch auf die dem Verband angehörigen Vereine und Mitglieder.

Wer wirft den ersten Stein?

Gruß Gromit

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... und Lilamilkapappkühe zuläßt?

326894[/snapback]

Du willst dich wohl mit den Tierschützern anlegen??

@mausebaer

Wenn Du einen neuen Verband gründen möchtest, scheint es Dir in Deinem alten keinen Spaß zu machen. Wäre es da nicht der richtige Weg, den Verband zu wechseln, z.B. zum BDS??, oder idealerweise BDS + BDMP, womit Du nun wirklich fast alles abdeckst, was in D erlaubt ist?

Ergänzt Du es mit Sonderveranstaltungen (Luftballons etc. ), und fährst Du für besondere Disziplinen ins nahegelegene Ausland, was bleibt dann noch? (Gut - für Mittel- und Langstreckenraketen mußt Du zur BW...)

Ne - mal im ernst: Meinst Du nicht, das Verbandswesen ist nicht schon zerfleddert genug?

Gruß,

André

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Du willst dich wohl mit den Tierschützern anlegen??

Wegen PAPP-Kühen :confused: Wohl eher Baumschützer :rolleyes:

den Verband zu wechseln,

Ich glaube nicht, dass es darum ging...

(Gut - für Mittel- und Langstreckenraketen mußt Du zur BW...)

326918[/snapback]

Währe die Muni nicht bezahlbar.... Dennoch setzte ich mich seit Jahren für die praktische Feldhaubitze ein... *load and make ready* *beep* :ninja:

Gruß Gromit

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Wegen PAPP-Kühen :confused: Wohl eher Baumschützer  :rolleyes:

Ich glaube nicht, dass es darum ging...

Währe die Muni nicht bezahlbar.... Dennoch setzte ich mich seit Jahren für die praktische Feldhaubitze ein... *load and make ready*  *beep*  :ninja:

Gruß Gromit

326920[/snapback]

yup!

:icon14:

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Verband mit 7 "S" ?

Lösung: Spassschiesssport-Verband

326967[/snapback]

Bevor es jetzt hier noch jemand zerreisst :021: , der formelle Zweck wäre es

a ) die öffentliche Verwaltung,

b ) die Betreiber von Schiessständen und

c ) die Benutzer von Schiessständen

überwiegend von den administrativen Belastungen und operativen Gefahren durch die Regelungen des § 9 Absatz 2 i.V.m. § 9 Absatz 1 AWaffV zu entlasten.

Diese Entlastung gefolgte da durch, dass die gängigsten Schiessdisziplinen die nicht durch § 9 Abs. 1 Ziffer 2 AWaffV abgedeckt sind aber nach § 9 Abs. 2 AWaffV genehmigungsfähig wären, ein einer Schiesssportordnung nach § 5 AWaffV zusammengefasst würden und somit Gegenstand nach § 9 Abs. 1 Ziffer 2. AWaffV würden. :rainbow:

Alles klar? :D

Euer

Mausebaer :rolleyes:

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Der Beitrag wurde bearbeitet von Mausebaer am Heute, 02:29 Uhr.

326984[/snapback]

Schlaflose Nacht gehabt? :unsure: Ist die vorläufige Sportordnung schon fertig? Stell doch mal rein; vielleicht überzeugst Du mich ja...

Gruß Gromit

ich hoffe Du hast das "auf gelatine gefüllte Wasserkanister wechseldistanz Zeitschießen" nicht vergessen

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Disziplin 1:

Sportgewehr

Die DSB-Wettkampfscheibe für Kleinkaliber wird auf 50m mit 5 Schuss beschossen. Anschlag: Stehend freihändig. Positionswechsel während des Schiessens sind ausdrücklich verboten.

Zugelassen sind ausschliesslich Einzellader-Langwaffen im Kaliber .22lfb.

Disziplin 2:

Sportpistole

Die DSB-Wettkampfscheibe für Kleinkaliber wird auf 25m mit 5 Schuss beschossen. Anschlag: Stehend einhändig. Positionswechsel während des Schiessens sind ausdrücklich verboten.

Zugelassen sind ausschliesslich Kurzwaffen im Kaliber .22lfb.

Disziplin 3:

Freie Klasse Gewehr

Aus einer den örtlichen Gegebenheiten angepassten Distanz (mindestens 10, maximal 1500m) wird eine durch eine anwesende sachkundige Person (z.B. Wettkampfleitung, Standaufsicht, Jugendsportwart) festzulegende Schusszahl auf Ziele abgegeben, die in ihrer Form und Beschaffenheit dazu geeignet sind, auf dem jeweiligen Stand als Ziel verwendet zu werden. Mannscheiben sind nicht erlaubt.

Die Anschlagsart ist frei wählbar.

Positions- und Distanzveränderungen während des Schiessens sind ausdrücklich verboten, ausser wenn die Standordnung dies erlaubt.

Das Schiessen im deutlich erkennbaren Laufen ist untersagt.

Die Wertung erfolgt durch das vergleichen der Ergebnisse verschiedener Schützen, dabei können Zeiten, Waffentyp, Kaliber und Alter des Schützen nach Ermessen der Wettkampfleitung in die Platzierung mit einfliessen.

Zugelassen sind ausschliesslich Langwaffen mit Funken-, Perkussions-, Rand- oder Zentralzündung. Schalldämpfer sind nicht zugelassen.

Disziplin 4:

Freie Klasse Kurzwaffe

Aus einer den örtlichen Gegebenheiten angepassten Distanz (mindestens 7, maximal 300m) wird eine durch eine anwesende sachkundige Person (z.B. Wettkampfleitung, Standaufsicht, Jugendsportwart) festzulegende Schusszahl auf Ziele abgegeben, die in ihrer Form und Beschaffenheit dazu geeignet sind, auf dem jeweiligen Stand als Ziel verwendet zu werden. Mannscheiben sind nicht erlaubt.

Die Anschlagsart ist frei wählbar.

Positions- und Distanzveränderungen während des Schiessens sind ausdrücklich verboten, ausser wenn die Standordnung dies erlaubt.

Das Schiessen im deutlich erkennbaren Laufen ist untersagt.

Die Wertung erfolgt durch das vergleichen der Ergebnisse verschiedener Schützen, dabei können Zeiten, Waffentyp, Kaliber und Alter des Schützen nach Ermessen der Wettkampfleitung in die Platzierung mit einfliessen.

Zugelassen sind ausschliesslich Kurzwaffen mit Funken-, Perkussions-, Rand- oder Zentralzündung. Schalldämpfer sind nicht zugelassen.

Disziplin 5:

Offene Klasse Gewehr

Aus einer den örtlichen Gegebenheiten angepassten Distanz (mindestens 10, maximal 1500m) wird eine durch eine anwesende sachkundige Person (z.B. Wettkampfleitung, Standaufsicht, Jugendsportwart) festzulegende Schusszahl auf Ziele abgegeben, die in ihrer Form und Beschaffenheit dazu geeignet sind, auf dem jeweiligen Stand als Ziel verwendet zu werden. Mannscheiben sind nicht erlaubt.

Die Anschlagsart ist frei wählbar.

Positions- und Distanzveränderungen während des Schiessens sind ausdrücklich verboten, ausser wenn die Standordnung dies erlaubt.

Das Schiessen im deutlich erkennbaren Laufen ist untersagt.

Die Wertung erfolgt durch das vergleichen der Ergebnisse verschiedener Schützen, dabei können Zeiten, Waffentyp, Kaliber und Alter des Schützen nach Ermessen der Wettkampfleitung in die Platzierung mit einfliessen.

Zugelassen sind ausschliesslich Langwaffen mit Funken-, Perkussions-, Rand- oder Zentralzündung, die in der Disziplin 3 nicht zugelassen sind.

Disziplin 6:

Offene Klasse Kurzwaffe

Aus einer den örtlichen Gegebenheiten angepassten Distanz (mindestens 7, maximal 300m) wird eine durch eine anwesende sachkundige Person (z.B. Wettkampfleitung, Standaufsicht, Jugendsportwart) festzulegende Schusszahl auf Ziele abgegeben, die in ihrer Form und Beschaffenheit dazu geeignet sind, auf dem jeweiligen Stand als Ziel verwendet zu werden. Mannscheiben sind nicht erlaubt.

Die Anschlagsart ist frei wählbar.

Positions- und Distanzveränderungen während des Schiessens sind ausdrücklich verboten, ausser wenn die Standordnung dies erlaubt.

Das Schiessen im deutlich erkennbaren Laufen ist untersagt.

Die Wertung erfolgt durch das vergleichen der Ergebnisse verschiedener Schützen, dabei können Zeiten, Waffentyp, Kaliber und Alter des Schützen nach Ermessen der Wettkampfleitung in die Platzierung mit einfliessen.

Zugelassen sind ausschliesslich Kurzwaffen mit Funken-, Perkussions-, Rand- oder Zentralzündung, die in der Disziplin 4 nicht zugelassen sind.

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Ist die vorläufige Sportordnung schon fertig? Stell doch mal rein; vielleicht überzeugst Du mich ja...

Gruß Gromit

ich hoffe Du hast das "auf gelatine gefüllte Wasserkanister wechseldistanz Zeitschießen" nicht vergessen

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Ersteinmal noch ein paar Background-Analysen machen und Mitstreiter finden - machst Du mit? :AZZANGEL:

Aber die Vorschläge sprudeln ja schon. Nur noch Sammeln und gegen die AWaffV prüfen. :rainbow:

Dein

Mausebaer :ninja:

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Disziplin 1:

Aus einer den örtlichen Gegebenheiten angepassten Distanz (mindestens 10, maximal 1500m) wird eine durch eine anwesende sachkundige Person (z.B. Wettkampfleitung, Standaufsicht, Jugendsportwart) festzulegende Schusszahl auf Ziele abgegeben, die in ihrer Form und Beschaffenheit dazu geeignet sind, auf dem jeweiligen Stand als Ziel verwendet zu werden. Mannscheiben sind nicht erlaubt.

Positionswechsel während des Schiessens sind ausdrücklich verboten, ausser wenn die Standordnung dies erlaubt.

Die Wertung erfolgt durch das vergleichen der Ergebnisse verschiedener  Schützen, dabei können Zeiten, Waffentyp, Kaliber und Alter des Schützen nach Ermessen der Wettkampfleitung in die Platzierung mit einfliessen.

Zugelassen sind ausschliesslich Langwaffen mit Funken-, Perkussions-, Rand- oder Zentralzündung.

Disziplin 2:

Aus einer den örtlichen Gegebenheiten angepassten Distanz (mindestens 7, maximal 300m) wird eine durch eine anwesende sachkundige Person (z.B. Wettkampfleitung, Standaufsicht, Jugendsportwart) festzulegende Schusszahl auf Ziele abgegeben, die in ihrer Form und Beschaffenheit dazu geeignet sind, auf dem jeweiligen Stand als Ziel verwendet zu werden. Mannscheiben sind nicht erlaubt.

Positionswechsel während des Schiessens sind ausdrücklich verboten, ausser wenn die Standordnung dies erlaubt.

Die Wertung erfolgt durch das vergleichen der Ergebnisse verschiedener  Schützen, dabei können Zeiten, Waffentyp, Kaliber und Alter des Schützen nach Ermessen der Wettkampfleitung in die Platzierung mit einfliessen.

Zugelassen sind ausschliesslich Kurzwaffen mit Funken-, Perkussions-, Rand- oder Zentralzündung.

327069[/snapback]

:icon14::)

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Disziplin 1:

Sportgewehr

Die DSB-Wettkampfscheibe für Kleinkaliber wird auf 50m mit 5 Schuss beschossen. Anschlag: Stehend freihändig. Positionswechsel während des Schiessens sind ausdrücklich verboten.

Zugelassen sind ausschliesslich Einzellader-Langwaffen im Kaliber .22lfb.

:chrisgrinst: Man muß dem BVA ja die Möglichkeit geben das eine oder andere zu streichen.... Weiter hinten in der Sportortnung ist man ja nicht mehr so konzentriert und will nach hause zu Mami...

Gruß Gromit

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ich hab's nochmal editiert

:chrisgrinst:

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OK mein lieber Stefan Wahrsager,

hiermit bist Du zum vorläufigen Vorgründungsbundesschiesssportwart ernannt. :icon14::chrisgrinst::icon14:

Bitte berücksichtige doch die Vorschläge anderer User, Gelatinegefüllte Behältnisse und Luftballons mit verschiedenen Füllungen! :AZZANGEL:

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soweit ich das sehe, sind gelatinegefüllte behältnisse und luftballons nicht ausgeschlossen. sie machen halt überhaupt keinen sinn und sinnloses schiessen ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, eine anwesende sachkundige person erlaubt es.

@gromit:

nein, diese disziplinen werden nicht gestrichen. sie sind besonders dazu geeignet, anfängern eine saubere schiesstechnik beizubringen. die regelmässige und ausschliessliche ausübung der disziplinen 1 und 2 ist daher für alle neumitglieder innerhalb der ersten 36 monate grundsätzlich pflicht.

das neumitglied kann schriftlich oder mündlich beim verband beantragen, von dieser pflicht befreit zu werden, diesem antrag ist stattzugeben.

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soweit ich das sehe, sind gelatinegefüllte behältnisse und luftballons nicht ausgeschlossen. sie machen halt überhaupt keinen sinn und sinnloses schiessen ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, eine anwesende sachkundige person erlaubt es.

@gromit:

nein, diese disziplinen werden nicht gestrichen. sie sind besonders dazu geeignet, anfängern eine saubere schiesstechnik  beizubringen. die regelmässige und ausschliessliche ausübung der disziplinen 1 und 2 ist daher für alle neumitglieder innerhalb der ersten 36 monate grundsätzlich pflicht.

in ausnahmefällen kann das neumitglied beantragen, von dieser pflicht befreit zu werden, diesem antrag ist stattzugeben.

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Warum alles doppelt schiesssportverordnen? Langen da nicht einfach Verweise auf bestehende Schießsportordnungen der anderen Verbände? :confused:

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weil die andere sportordnung geändert werden könnte und theoretisch mal nicht mehr genehmigt sein könnte... und dann ist alles im dutt.

ich glaube 6 disziplinen sind nicht zuviel. :)

und danke für das amt :chrisgrinst:

mach ich gerne.

jetzt müsste man nur noch hinkriegen, dass ganze vereine eintreten...

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jetzt müsste man nur noch hinkriegen, dass ganze vereine eintreten...

327097[/snapback]

"nur noch" ist gut.... mal abgesehen davon, dass sich das intresse hier sehr bedeckt hält, müßte man ja vielleicht noch das BVA kurz in kenntniss setzten; die freuen sich bestimmt...

Gruß Gromit

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