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IGNORED

Popper - Einzelabnahme notwendig?


wahrsager

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Geschrieben

reicht bei einem ipsc-schießstand eigentlich eine abnahme durch den sachverständigen auch für danach angeschaffte ziele oder muss z.b. ein neuer popper abgenommen werden?

oder brauchen stahlziele gar keine abnahme?

oder macht das der hersteller?

ich würde mal auf "keine prüfpflicht" tippen, aber bei irgendeiner klappscheibenanlage hab ich mal in der beschreibung gelesen, dass sie von einem sachverständigen gepfüft wurde.

war das freiwillig?

fragen über fragen...

Geschrieben

Grundsätzlich ist die Führung der deutschen Schießstandsachverständigen der Ansicht, dass die Verwendung von Stahlzielen eine Nutzungsänderung des Schießstandes darstellt und eine Abnahme notwendig ist. So allgemein und global widerstrebt mir dies, aber ich nehme es als gegeben hin. Natürlich kann man diese Nutzungsänderung auch im Rahmen von Regelüberprüfungen durch den Sachverständigen vornehmen lassen.

Ist die Zulassung für den Stand erreicht müssen neue Ziele nicht einzeln abgenommen werden. Sie müssen aber den Schießstandrichtlinien entsprechen. Das wichtigste bei Zielen, die mit Einzelgeschossen im Gegensatz zu Schrot beschossen werden, ist die feste Drehachse um die sich das Ziel herum bewegt. Lose aufgestellte Platten, die sich bei seitlichen Treffern wegdrehen können, produzieren z.Teil gefährliche Rückpraller.

In den Schießstandrichtlinien ist unter Punkt 6.2 geregelt, was beim Beschießen von Objekten aus Stahl zu beachten ist.

Mindestentfernung ist 7m. Dabei wird das Schießen mit Einzelgeschossen unterstellt. Alle beschädigten Teile, insbesondere auf der Oberfläche der zu beschießenden Fläche (z.B. Aufkraterungen) sind unverzüglich auszutauschen. Alle nicht beweglichen Teile sind rückprallsicher zu verkleiden. Soweit ein Ziel nicht direkt im Geschossfang steht ist eine Splitterschutzhaube zwingend vorgeschrieben.

Wir bauen derzeit eine größere Anzahl neuer Popper für Philippsburg und Ebern zusammen. Dabei werden wir nur noch nach vorne fallende Popper (in Richtung Schütze) verwenden. Diese bieten viele Vorteile, auch wenn sie zunächst etwas gewöhnungsbedürftig sind. Vor allem kann man sie unmittelbar vor einen Geschossfang stellen und gewinnt somit etwas Schießtiefe und Distanz zur Schießposition. Gerade in Raumschießanlagen ist die sehr wichtig.

Eigentlich sind große Popper ueberholt. 30cm Plates sind besser. Da wird in den nächsten Jahren noch einiges neues kommen.

Über das Material steht im BDS Sporthandbuch unter dem allgemeinen Teil alles Notwendige.

Die Materialvorgabe für Flintenlaufgeschosse sollte auch beim IPSC Kurzwaffenschießen eingehalten werden. ST52-3 ist auf Dauer einfach zu weich. Hardox 400 oder auch XAR 400 bzw. Dillidur 400 sind o.k.

Wir werden im Frühjahr für Büchsen mit Hardox 600 bzw. Armox experimentieren. Die .223 setzt dem Material auf Dauer bei Entfernungen von 50-60m doch so sehr zu dass der Verschleiß zu hoch ist, wenn man in einem Winkel 90° drauf schießt. In jedem Fall bei schweren Zielen wie Popper. Die Finnen behaupten, Hardox 600 würde besser sein. Keine Ahnung derzeit. Das Zeugs ist in jedem Fall so was von brutal hart, dass man sich das kaum noch vorstellen kann. Schon Hardox 500 ist eingentlich buchstäblich die "Härte" und in den Bereich "Panzerstahl" einzuordnen.

Hier der Auszug aus dem Sporthandbuch:

A.5.09. Beschuss von Stahlzielen

Werden Metallscheiben verwendet, soweit die Schießstandzulassung dies erlaubt, sind die jeweils gültigen Vorschriften der Richtlinien Schießstandbau des Deutschen Schützenbundes zu beachten.

Bei Verwendung von Büchsenmunition über 1500 Joule Mündungsenergie der Geschosse ist eine Mindestentfernung zum Ziel von 50m einzuhalten. Die zu beschießenden und nicht rückprallsicher verkleideten Flächen (Popper, Plates usw.) müssen aus einem hochvergüteten Stahl, der mindestens über eine Zugfestigkeit von 1500 N/mm2 und einer Härte von ca. 500 HB verfügt, bestehen.“

Bei Verwendung von Flintenmunition mit Flintenlaufgeschossen aus Blei ist eine Mindestentfernung zum Ziel von 40m einzuhalten. Die zu beschießenden und nicht rückprallsicher verkleideten Flächen (Popper, Plates usw.) müssen aus einem hochvergüteten Stahl, der mindestens über eine Zugfestigkeit von 1250 N/mm2 und einer Härte von ca. 400 HB verfügt, bestehen. Flintenlaufgeschosse, die nicht fast ausschließlich aus Blei sind, dürfen zum Beschuss von Metallzielen nicht verwendet werden.

Friedrich Gepperth

reicht bei einem ipsc-schießstand eigentlich eine abnahme durch den sachverständigen auch für danach angeschaffte ziele oder muss z.b. ein neuer popper abgenommen werden?

oder brauchen stahlziele gar keine abnahme?

oder macht das der hersteller?

ich würde mal auf "keine prüfpflicht" tippen, aber bei irgendeiner klappscheibenanlage hab ich mal in der beschreibung gelesen, dass sie von einem sachverständigen gepfüft wurde.

war das freiwillig?

fragen über fragen...

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Geschrieben

:icon14:

Aus meiner Sicht sind die "frei" d.h. man kann sie vor dem Geschossfang eines Standes ohne besondere Abnahme verwenden.

Ehrlich gesagt wüßte ich auch nicht nicht wie ich die abnehmen sollte. Sie unterscheiden sich von der Rückkaltekraft kaum von Presspappe.

Die Geschosse gehen ja sicher durch. Fuers Training und Breitsensporturniere sind die Dinger ganz hervorragend. Bei Meisterschaften würden wir allerdings Mord und Totschlag auf dem Schießstand riskieren, wenn wir sie verwenden würden. Sie sind im IPSC Sport bei Level III und höher weltweit nicht zugelassen.

Friedrich Gepperth

:icon14:  :icon14:  :icon14:

Wie sieht das eigentlich mit diesen durchdringbaren Kunststoff-Klappzielen aus?

Sind die "frei"?

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Geschrieben
Wir bauen derzeit eine größere Anzahl neuer Popper für Philippsburg und Ebern zusammen.

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Apropos EBERN ...

Wenn Ihr schon die Popper für Ebern baut - wann wird´s denn mit Ebern soweit sein, daß man den Stand NUTZEN kann??? :chrisgrinst:

Grüße

Iggy (der´s kaum noch erwarten kann)

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