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Umkalibrieren und wie eintragen?


Mike Brauer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Ich überlege gerade, meinen .30-06er Repetieren mit einem neuen Lauf versehen zu lassen. Aus verschiedenen Gründen würde ich dabei ggf. auch auf .308Win wechseln wollen.

Technisch ist das alles keine Hexerei.

Aber:

Trägt die Behörde das einfach als geändertes Kaliber ein, oder muss der Prügel aus und wieder eingetragen werden?

Geschrieben
Moin!

Ich überlege gerade, meinen .30-06er Repetieren  mit einem neuen Lauf versehen zu lassen. Aus verschiedenen Gründen würde ich dabei ggf. auch auf .308Win wechseln wollen.

Technisch ist das alles keine Hexerei.

Aber:

Trägt die Behörde das einfach als geändertes Kaliber ein, oder muss der Prügel aus und wieder eingetragen werden?

308672[/snapback]

Aus- und Eintragen kommt doch wohl nur bei Wechsel einer Waffe in betracht. Bei Lauf- (kaliber-) wechsel braucht die Behörde nur den Kalibereintrag ändern.

Geschrieben

Lasse meiner Hege Winchester 1873 gerade einen neuen Lauf (.44 WCF statt .45 Colt) verpassen.

Ich werde versuchen, den als Wechsellauf eintragen zu lassen; Zum einen kann ich den .45 Lauf dann behalten, zum zweiten wäre eine Rückänderung jederzeit möglich.

Gruß

Shotgun George

Geschrieben
Moin!

Ich überlege gerade, meinen .30-06er Repetieren  mit einem neuen Lauf versehen zu lassen. Aus verschiedenen Gründen würde ich dabei ggf. auch auf .308Win wechseln wollen.

Technisch ist das alles keine Hexerei.

Aber:

Trägt die Behörde das einfach als geändertes Kaliber ein, oder muss der Prügel aus und wieder eingetragen werden?

308672[/snapback]

Nach dem Laufwechsel ist ohnehin ein Instantsetzungsbeschuß fällig. Anschließend wird der Eintrag in der WBK vom Amt entsprechend geändert.

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