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IGNORED

FRage von nem Jugendlichen?


Kalimero

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus

Ein Jugendlicher aus unserem Verein hat eine Frage gestellt die im Verein keiner so genau beantworten kann.

Und zwar hat dieser 2002 ne gelbe WBK bekommen (damals 19 Jahre alt) aber mangels masse bis dato noch nichts gekauft.

Nu stellt sich ihm die Frage ob er sich jetzt ne Flinte kaufen kann ohne diesen Test machen zu müssen.

Habe mich mit dem Thema noch nicht befasst, deshalb frage ich hier.

Kann er jetzt 22 Jahre alt, diese alte gelbe voll machen mit Einzelladerlangwaffen ohne diesen Test machen zu müssen?Und wenn er eine Kurzwaffe beantragt wie sieht es dann aus.

Danke Kalimero

Geschrieben

theoretisch schon,

wieso nicht ?

die wbk wurde nach dem alten waffg. ausgestellt,

die sachkunde hat er demnach auch nachgewiesen

nun ist er 22

passt doch alles.

bei der beantragung einer "kurzen"

gleiche prozedur, wenn die grüne damals auch schon ausgestellt worden ist

meine meinung....

Geschrieben

Flinten und Kleinkaliberwaffn können von 21 - 25 -jährigen ohne MPU erworben werden!

ein guter Ansprechpartner für solche Fragen ist übrigens das Forum Waffenrecht. Die beantworten ihren Mitgliedern gerne solche Fragen, ob per Mail oder telefonisch.

Wie? noch kein Mitgllied? dann wirds aber Zeit! :chrisgrinst:

Gruß

Hilli

Geschrieben
Und wenn er eine Kurzwaffe beantragt wie sieht es dann aus.

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Wie jeder andere Sportschütze auch - er läßt sich für die vergangenen 12 Monate regelmäßiges Training und das Bedürfnis bescheinigen, geht zu seinem Sachbearbeiter und stelt den Antrag. Ist die Kurze eine KK-Waffe, braucht er die MPU nicht.

Geschrieben

Ich sehe hier kein Problem, wenn er die WBK nach altem WaffR bekommen hat. Dann kann er sogar auf grün ohne MPU :kotz: was erwerben. Sollte sein OA anderer Meinung sein, empfielt sich, vorher ins FWR einzutrten und TOP-RS abzuschließen. Allein ein Wink mitm Zaunpfahl reicht da, wenn der SB allein im Zimmer ist... :chrisgrinst:

Geschrieben
....... vorher ins FWR einzutrten und TOP-RS abzuschließen. Allein ein Wink mitm Zaunpfahl reicht da, wenn der SB allein im Zimmer ist... :chrisgrinst:

303977[/snapback]

Hast du das selbst erlebt, oder glaubst du das nur :grin:

Geschrieben
Ich sehe hier kein Problem, wenn er die WBK nach altem WaffR bekommen hat. Dann kann er sogar auf grün ohne MPU :kotz:  was erwerben.  Sollte sein OA anderer Meinung sein, empfielt sich, vorher ins FWR einzutrten und TOP-RS abzuschließen. Allein ein Wink mitm Zaunpfahl reicht da, wenn der SB allein im Zimmer ist... :chrisgrinst:

303977[/snapback]

:confused: War es nicht sogar für Waffenbesitzer unter 25 erforderlich, die MPU "nachzumachen" und nachzuweisen, die nach altem Recht schon eine GK-KW hatten? Ich hab' das Thema damals nicht so sehr verfolgt, weil es mich nicht mehr betroffen hat.

??? (WaffG §6(3) und AWaffV §4(1)2.) ??? :confused:

Geschrieben
Ich sehe hier kein Problem, wenn er die WBK nach altem WaffR bekommen hat. Dann kann er sogar auf grün ohne MPU :kotz:  was erwerben.  Sollte sein OA anderer Meinung sein, empfielt sich, vorher ins FWR einzutrten und TOP-RS abzuschließen. Allein ein Wink mitm Zaunpfahl reicht da, wenn der SB allein im Zimmer ist... :chrisgrinst:

303977[/snapback]

Da hat IMHO Rodney recht - alles über .22lfB bei gezogenen Läufen erfordert MPU bei U-25-Schützen. :unsure: Daß die Alte Gelbe noch nach altem Recht ausgestellt wurde, hat auf die Ausstellung einer Grünen nach aktueller Rechtslage nicht den geringsten Einfluß - außer, daß der Aspirant die Sachkunde nicht mehr nachweisen muß. :P

Geschrieben
Ich sehe hier kein Problem, wenn er die WBK nach altem WaffR bekommen hat. Dann kann er sogar auf grün ohne MPU :kotz:  was erwerben.  Sollte sein OA anderer Meinung sein, empfielt sich, vorher ins FWR einzutrten und TOP-RS abzuschließen. Allein ein Wink mitm Zaunpfahl reicht da, wenn der SB allein im Zimmer ist... :chrisgrinst:

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Sollte dabei nicht auch noch die Frist zum Erwerb abgelaufen sein?

Karl

Geschrieben
Völker,

Glock schrieb aber von Grün und da ist i.d.R nach 12 Monaten Ende.

Karl

304557[/snapback]

Sorry, ich glaube wir posten aneinander vorbei. Ich habe das so verstanden:

- Kalimeros Vereinskamerad hat eine Alte Gelbe, die leer ist.

- Dieser will eine Waffe auf die vorhandene Alte Gelbe kaufen.

- Weiterhin will er er eine Kurtwaffe erwerben, wozu er die (neue) Grüne beantragen muß.

Die Grüne gibst aber IMHO nicht ohne Voreintrag, und dieser verfällt nach 12 Monaten (wenn der SB nicht so gnädig ist, auf Antrag diese Frist zu verlängern). Das stimmt. Die Gelbe (egal ob alt oder neu) jedoch hat kein solches Verfallsdatum.

Friede? :rainbow:

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