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IGNORED

Versagen einer Verlängerung nach §27 SprengG


P. Guse

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hollowpoint

ich kann mich dunkel daran erinnern auf einer Börse in Do einmal einem Jungen Mann ein 22er Matchgewehr verkauft zu haben, der schwerstens Contergan geschädigt war. Es waren zwar alle Extremitäten an dem Manne dran, jedoch die Oberen hatten nur 30-40% der Normallänge. Der hat das Gewehrchen gehändelt das einem die Brillengläser beschlugen. :icon14:

Es geht also doch!

Wir brauchen nur noch mehr von derartigen Schützen, denn Schießsport ist Breitensport.

Gruß

Frank

Geschrieben

Hallo,

Stand der Dinge wie folgt:

Nachdem mit dem Dieststellenleiter wiederholt ein persönliches Gespräch gesucht wurde und dies auch stattgefunden hat :excl: , nachdem dieser sich auch im Klaren darüber wurde, dass hier auch möglicherweise die Öffentlichkeit eingeschaltet wird :gaga: , hat er höchstselbst dem Antrag stattgegeben und ihn verlängert :icon14::icon14::icon14: .

Vielen Dank für alle guten Ratschläge.

Gruß Peter

Geschrieben
Hallo Peter,

da kann man doch nur sagen:

"Na siehst Du, geht doch"! :rolleyes:

Gruss Spa

:cool3:

304107[/snapback]

Es ist aber sehr bedenklich dass es erst klappt nachdem man "droht" die Öffentlichkeit einzuschalten.

Trotzdem gratuliere

Gruß

FD

Geschrieben

Hallo,

zu:

Es ist aber sehr bedenklich dass es erst klappt nachdem man "droht" die Öffentlichkeit einzuschalten.

Peter hat doch nicht "gedroht" :chrisgrinst: , er hat, unter Bezugnahme auf die einschlägigen Gesetzestexte :P , auf die Möglichkeit der Wirkung in der Öffentlichkeit verwiesen! :D

Gruss Spa

;)

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