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IGNORED

Wie viele Waffen?


Josef.S

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo und schöne Feiertage

Beim RSB kann man wenn das 1 Jahr rum ist,

Ja max. 2 kurz Waffen beantragen und dann ist für 6 Monate ruhe.

Wie viele Waffen kann man max. Beantragen RSB ?

Wie viele Waffen kann man max. Beantragen BDS ?

Geschrieben

Josef,

beantragen kannst Du vermutlich bei allen Verbänden unbeschränkt, genehmigt werden wohl max. 2 je Halbjahr, wobei beim RSB ja die Mehrzal der Waffen auf der Gelben läuft.

Karl

Geschrieben

Die sogenannte 2/6 Regelung auf der Grünen WBK kommt auf dem Waffengesetz und nicht von einem Verband. In anderen Verbänden wirst du auch nur 2 Waffen (Grüne WBK) pro 6 Monate bekommen. Auch wenn du in 3 Verbänden bist, und dir jeder 2 Kanonnen Zeitgleich befürwortet, wirst du nur insgesammt 2 Pro Halbjahr bekommen.

MFG

Markus

Geschrieben
Die sogenannte 2/6 Regelung auf der Grünen WBK kommt auf dem Waffengesetz und nicht von einem Verband. In anderen Verbänden wirst du auch nur 2 Waffen (Grüne WBK) pro 6 Monate bekommen. Auch wenn du in 3 Verbänden bist, und dir jeder 2 Kanonnen Zeitgleich befürwortet, wirst du nur insgesammt 2 Pro Halbjahr bekommen.

MFG

Markus

299914[/snapback]

hallo markus

ich bin mir da nicht so sicher wie du, ich hatte z.bsp. die 2/6 regel in meinem

antragsforumular zur gelb neuen wbk festgeschrieben. (also vom verband)

der gesetzgeber, hatte mit der 2/6regel nichts geplant........

viele grüsse

peter

Geschrieben

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/__14.html

(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 

1.  das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein
    regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.  die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des
    Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

Ich habe auch ausschließlich von der Grünen WBK geredet, und das mit Absicht.

[EDIT]

Es soll auch Leute geben, die 2 auf Grün und 2 auf Gelb pro 6 Monate bekommen. Also 2+2/6. Auch soll manche Waffenbehörde beim Einstieg in das Westernschießen ausnahmen machen. Dort dann auch 4 Waffen (2 x KW 1 x Flinte 1 x UHR) auf einmal genehmigen. Andere sollen keine Begrenzung auf der Gelben haben.

Dies sind allerdings nur Halbwahrheiten, die ich vom Hören oder Lesen her kenne.

[\EDIT]

MFG

Markus

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Ich glaube ich habe einen Fehler gemacht in den Antrag welcher nach Düsseldorf,

Geschickt wurde.

Da einen ja 2 kurz Waffen in der WBK zu steht,

Hatte ich eingetragen

[1]

.357 Revolver Mun nur .357 [38Spezial past da doch auch]

[2]

45 Pistole mit Mun

Kaufen werde ich

45 mit 9mm Wechselsystem

Frage

Kann ich auf den Amt wo der Antrag als nächstes hin geht,

In der WBK nachträglich eintrage.

[A] 38Spezial

9mm Wechselsystem mit Mun

:confused:

Geschrieben
Ich glaube ich habe einen Fehler gemacht in den Antrag welcher nach Düsseldorf,

Geschickt wurde.

Da einen ja 2 kurz Waffen in der WBK zu steht,

Hatte ich eingetragen

[1]

.357 Revolver Mun nur .357 [38Spezial past da doch auch]

[2]

45 Pistole mit Mun

Kaufen werde ich

45 mit 9mm Wechselsystem

Frage

Kann ich auf den Amt wo der Antrag als nächstes hin geht,

In der WBK nachträglich eintrage.

[A] 38Spezial

9mm Wechselsystem mit Mun

:confused:

308974[/snapback]

.38 spec ist mit der MEB für .357 automatisch mit drin (kalibergleiche Munition)

Wechselsysteme werden nicht mehr eingetragen - einen Mun Erwerb dafür mußt Du mit extra bBedürfnisbescheinigung beantragen.

Ziemlich genau SO ist die gesetzliche Lage - das hindert aber D-Lands Ämter nicht, das in X Varianten und Ausnahmen zu praktizieren - mußt halt mal schauen, wie DEIN Amt das sieht. Ein vernünftiges Gespräch im Vorfeld hilft oft.

MEIN Tip wäre : Spar Dir das 9 MM WS und kauf lieber ne wirklich gute .45 Pistole und nen wirklich guten .357 Revolver - irgendwann liegt ein WS eh nur noch rum :AZZANGEL:

Mouche

Geschrieben
.38 spec ist mit der MEB für .357 automatisch mit drin (kalibergleiche Munition)

308985[/snapback]

Auch wenn man eine Desert Eagle in .357 Magnum hat? Aus der kann man AFAIK keine .38 Special verschießen. Ergo müsste man doch eigentlich auch nicht berechtigt sein .38 Munition zu kaufen, oder?

Geschrieben
Auch wenn man eine Desert Eagle in .357 Magnum hat? Aus der kann man AFAIK keine .38 Special verschießen. Ergo müsste man doch eigentlich auch nicht berechtigt sein .38 Munition zu kaufen, oder?

309015[/snapback]

Du bist doch nicht GEZWUNGEN .38 zu kaufen :AZZANGEL: -

Du bist BERECHTIGT :P

Noch irgend jemand, der ein abstruses Beispiel kennt :cool3:

Mouche

Geschrieben
wieso kann man aus einem DE in .357 keine .38er verschießen, geht doch, als "Einzellader" wohlgemerkt... :D

309082[/snapback]

kriegt man das DIng dann auf die neue Gelbe? ;)

Geschrieben
kriegt man das DIng dann auf die neue Gelbe? ;)

309093[/snapback]

Hilli,

selbstverständlich, es muß nur die Selbstlade- und oder Repetierfunktion ausgeschaltet werden.

Karl

Geschrieben
Wechselsysteme werden nicht mehr eingetragen - einen Mun Erwerb dafür mußt Du mit extra bBedürfnisbescheinigung beantragen.

Bist Du Dir sicher? Das WS brauchst Du Dir nicht eintragen lassen. Das ist richtig. Wenn Du aber auch den Munitionserwerb haben möchtest, läßt Du es einfach eintragen. - Ohne Bedürfnisbescheinigung.

Wo hast Du das her, mit der Bedürfnisbescheinigung?

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