Zum Inhalt springen
IGNORED

Munition kaufen...und transportieren!


Mk23-Socom

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich war am Samstag Munition kaufen, als ich dann meine

neue Errungenschaft zum Auto tragen wollte und die große Kartonkiste (für 1000 Schuss,also nicht die einzelnen 50-Schusspackungen, sondern den Karton, der um die Packete nochmal drum ist...) aufgemacht habe, um die 50Schusspackungen in zwei Tüten aufzuteilen, hat mich ein anderer Kunde angeredet was ich denn da machen würde!? Und dass es seit dem 1.4.04 verboten sei, man müsste den Karton bis zu Hause zu lassen. *Wat?!?!?*

Ich war erstmal verstört, dachte kurz nach und meinte nur in ruhigem Ton "Achso, wenn ich nun also .45er kaufen möchte muss ich immer direkt 1000 Schuss kaufen, damit ich nen ganzen Karton habe, oder wie jetzt? Man muss auch anfangs verschiedene Munition ausprobieren und da kauft man nunmal auch nur um die 150 Schuss...also quasi drei Päckchen, darf man also laut Gesetz nicht?"

Da sagte er nur noch, dass es meine Sache sei...

Laut Gesetz dürfte ich doch sogar (mein ich mal gelesen zu haben) immer ein Päckchen in der Jacke haben, solang die Munition in der Originalverpackung ist, oder? Gut, ist auf Dauer etwas schwer und ohne Sinn, aber rein rechtlich in Ordnung, oder doch nicht?

Und nochwas ist mir da gestern in den Sinn gekommen, wie sieht es mit gerade gekaufter Munition aus, wenn man kein Auto hat und ne längere Strecke nach Hause hat? Darf man dann öffentliche Verkehrsmittel nutzen? Eigentlich schon, oder...spricht ja nichts gegen, solang es nciht ne Menge ist, für die man schon nen Feuerlöcher braucht.

Danke an alle, lieben Gruß,

Basti

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Päckchen Mun in der Jackentasche spazieren tragen würde ich nicht, selbst wenn es erlaubt wäre - gibt im Fall der Fälle nur unnötigen Ärger.

Muntransport im Öffentlichen Nahverker? Klar warum auch nicht.

Brandschutzeinrichtungen sind Sache des Betreibers.

Ich verwende zum Transport von Waffe und Mun eine neutrale Reisetasche. Bis her ohne Probleme.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das mit dem zugelassenen und geprüften Karton gilt-soweit mir bekannt - genau so wie das mit dem Feuerlöscher ab 5 Kilogramm Munition im Fahrzeug.

Aber - wenn die Diskussion im Laden entbrannte - hast doch den fach- und sachkundigen Händler genau dabei stehen. DER sollte es Euch Beiden doch vernünftig UND richtig erklären können grin.gif

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, nein ist ja nicht so, dass ich nen Päckchen Muni dabei haben möchte!

Ging mir nur darum (war glaub ich in nem Threat, der was mit nem Jäger und Waffen im Auto zu tun hatte, da meinte jemand, man kann Munition immer mit sich haben, solang sie in der originalen Schachtel ist, also so eine 20/50 Schuss Schachtel), dass man halt ne Schachtel (nicht die Murmeln einzeln) mit sich tragen darf und das darum wieder deutlich macht, dass man die Munition nicht in dem grossen Tausendschusskarton haben muss. Was doch auch totaler Schwachsinn ist, denn wie ich ja sagte, wie soll das gehen wenn ich nur 500 Schuss kaufe?!?!? Da hab ich zehn einzelne Päckchen, oder soll ich solang warten bis noch ein Kunde 500 Schuss kauft und dann tragen wir die nach Hause und...blabla unendliche Geschichte smile.gif

An der Kasse waren leider nur zwei nette Damen, die davon keine Ahnung hatten...meine Freundin hat auch gernervt und wollte weg, also keine Zeit nochmal zu dem Verkäufer zu gehen um zu fragen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das mit der Originalverpackung bei Transport unter 5kg halte ich für Schmarrn - was sollen denn die Wiederlader machen 021.gif

Der Originalkarton - bei Tranport über 5kg - ist nur eine Möglichkeit, die geforderte gepüfte Verpackung mit den entsprechenden Warnaufklebern zu verwenden. Zugeklebt muß das Ganze übrigens dann mit faserverstärktem Klebeband sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie Mouche schon sagte:

Über 5 Kg im Fahrzeug---> Transport in zugelassener bezettelter Verpackung.

Unter 5 Kg im Fahrzeug ---> Einfach so.

Also kanst du 150 Schuß (Je nach Kaliber chrisgrinst.gif) in der Tüte heimbringen.

Du darfst auch 20 Kg einfach so mit der Schubkarre heimfahren. chrisgrinst.gif

Wenn du allerdings mehr als 5 Kg Mun im KFZ hast muß alles in geprüften Verpackungen sein. icon14.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat Völker: "was sollen denn die Wiederlader machen ?

Ja Leute, wie sieht`s da eigentlich aus? Über 5 KG alles in grüne, blaue oder rosarote Plastikschachteln verpacken und im Alu Koffer verschließen? Ist das ausreichend?

Der Wieerlader hat ja keine Kartons gekauft. Könnte es sein, dass die Plastikschachteln gekennzeichnet werden müssen über den Inhalt?

Danke für die Antworten.

.38 werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Wiederlader nimmt ganz einfach irgendwelche Originalkartons irgendwelcher Munitionshersteller (sollte man jetzt nicht mehr wegwerfen) mit Aufdruck/Aufkleber Orangene Raute, in die er seine Plasteschachtel o.ä. reinpackt. Die wird er wohl im Waffenlader oder vom Vereinskameraden schnorren müssen. Faserverstärktes Klebenband - und fertig.

Wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob die ADR-Bestimmungen überhaupt für privten Straßenverkehr gelten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ohha!

Feuerlöscher hab ich, gabs mal bei Frankonia mit dabei, wenn man ne bestimmte Menge Munition kaut.

Aber dass es wirklich in Originalkarton muss, wusste ich echt nicht! Guck an, wieder was gelernt, Glück gehabt eek2.gif

Gut zu wissen, nur über den Sinn frage ich garnicht weiter...die Kartons mit dem Aufkleber sind bestimmt aus Weltraumkartonage, welche extrem Feuerfest ist...so wie ein Spaceshuttlehitzeschild rolleyes.gif

Mensch, was legen die uns Gesetze vor...

Ich danke euch für Aufklärung, lieben Gruß,

Basti

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Habt Ihr jetzt alle Amnesie, oder was? Das hatten wir alles schon und einige der Diskutanten hier haben sich an solchen Themen schon erschöpfend beteiligt.

Die Transportverpackung für >5kg Bruttomenge(!) hat nichts mit dem Waffengesetz sondern mit der Gefahrgutverordnung zu tun und gilt leider auch für Privattransporte.

Es muss eine ganz bestimmte Verpackungsrichtlinie eingehalten werden (die eben am einfachsten mittels Originalkarton vom Hersteller abgehakt wird), das passende Merkblatt dazu muss vorhanden sein (hat den Wisch eigentlich jemand? Ich such den schon 'ne ganze Zeit lang) und der 2kg Löscher muss ebenfalls dabei sein (gab's vor einigen Monaten Bei Frankonia ab einem Einkauf von 1000 Schuss Mun., wenn ich mich richtig erinnere, als Dreingabe).

Ob man mit einer Schachtel Mun. in der Tasche bei einer Kontrolle unbehelligt davon kommt, hängt sicherlich von der Ausrede ab, andererseits fällt mir momentan auch kein Paragraph aus dem WaffG ein, der etwas dagegen haben könnte, solange keine Waffe in der Nähe (das heisst am Mann) ist.

Weshalb hier Wiederlader ins Gespräch gebracht werden, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn Du (als Normalbürger auch unter 18) eine Tonne Geschosse und Hülsen einkaufen willst, brauchst Du ausser Kohle und ggfs. Transportmittel nichts besonderes. Willst Du Pulver oder Zündhütchen kaufen, sieht es anders aus. Ob da noch die 5kg-Grenze zieht, wage ich zu bezweifeln...

Wenn man aber mit den fertigen Murmeln zum Stand fahren möchte, werden es in den meisten Fällen weniger als 5kg Bruttomasse sein, ausser vielleicht bei Trapschützen... Aber ansonsten gelten dort dieselben Bestimmungen, wie bei Fabrikmun. Ein mit Sicherheit geeigneter Karton ist auch dann eben der von einem Munhersteller, in dem sich vorher auch schon mal Mun. befunden hat. Faserverstärktes Klebeband nicht vergessen...

Die besondere Eigenschaft dieser Kartons liegt übrigens tatsächlich in der schwereren Entflammbarkeit und in stossdämpfenden Eigenschaften, nicht zu vergessen den Gefahrguthinweis.

Gruß, Ronald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.