Mk23-Socom Posted November 29, 2004 Share Posted November 29, 2004 Hallo zusammen, ich war am Samstag Munition kaufen, als ich dann meine neue Errungenschaft zum Auto tragen wollte und die große Kartonkiste (für 1000 Schuss,also nicht die einzelnen 50-Schusspackungen, sondern den Karton, der um die Packete nochmal drum ist...) aufgemacht habe, um die 50Schusspackungen in zwei Tüten aufzuteilen, hat mich ein anderer Kunde angeredet was ich denn da machen würde!? Und dass es seit dem 1.4.04 verboten sei, man müsste den Karton bis zu Hause zu lassen. *Wat?!?!?* Ich war erstmal verstört, dachte kurz nach und meinte nur in ruhigem Ton "Achso, wenn ich nun also .45er kaufen möchte muss ich immer direkt 1000 Schuss kaufen, damit ich nen ganzen Karton habe, oder wie jetzt? Man muss auch anfangs verschiedene Munition ausprobieren und da kauft man nunmal auch nur um die 150 Schuss...also quasi drei Päckchen, darf man also laut Gesetz nicht?" Da sagte er nur noch, dass es meine Sache sei... Laut Gesetz dürfte ich doch sogar (mein ich mal gelesen zu haben) immer ein Päckchen in der Jacke haben, solang die Munition in der Originalverpackung ist, oder? Gut, ist auf Dauer etwas schwer und ohne Sinn, aber rein rechtlich in Ordnung, oder doch nicht? Und nochwas ist mir da gestern in den Sinn gekommen, wie sieht es mit gerade gekaufter Munition aus, wenn man kein Auto hat und ne längere Strecke nach Hause hat? Darf man dann öffentliche Verkehrsmittel nutzen? Eigentlich schon, oder...spricht ja nichts gegen, solang es nciht ne Menge ist, für die man schon nen Feuerlöcher braucht. Danke an alle, lieben Gruß, Basti Link to comment Share on other sites More sharing options...
Weini Posted November 29, 2004 Share Posted November 29, 2004 Ein Päckchen Mun in der Jackentasche spazieren tragen würde ich nicht, selbst wenn es erlaubt wäre - gibt im Fall der Fälle nur unnötigen Ärger. Muntransport im Öffentlichen Nahverker? Klar warum auch nicht. Brandschutzeinrichtungen sind Sache des Betreibers. Ich verwende zum Transport von Waffe und Mun eine neutrale Reisetasche. Bis her ohne Probleme. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 29, 2004 Share Posted November 29, 2004 Das mit dem zugelassenen und geprüften Karton gilt-soweit mir bekannt - genau so wie das mit dem Feuerlöscher ab 5 Kilogramm Munition im Fahrzeug. Aber - wenn die Diskussion im Laden entbrannte - hast doch den fach- und sachkundigen Händler genau dabei stehen. DER sollte es Euch Beiden doch vernünftig UND richtig erklären können Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mk23-Socom Posted December 3, 2004 Author Share Posted December 3, 2004 Hallo, nein ist ja nicht so, dass ich nen Päckchen Muni dabei haben möchte! Ging mir nur darum (war glaub ich in nem Threat, der was mit nem Jäger und Waffen im Auto zu tun hatte, da meinte jemand, man kann Munition immer mit sich haben, solang sie in der originalen Schachtel ist, also so eine 20/50 Schuss Schachtel), dass man halt ne Schachtel (nicht die Murmeln einzeln) mit sich tragen darf und das darum wieder deutlich macht, dass man die Munition nicht in dem grossen Tausendschusskarton haben muss. Was doch auch totaler Schwachsinn ist, denn wie ich ja sagte, wie soll das gehen wenn ich nur 500 Schuss kaufe?!?!? Da hab ich zehn einzelne Päckchen, oder soll ich solang warten bis noch ein Kunde 500 Schuss kauft und dann tragen wir die nach Hause und...blabla unendliche Geschichte An der Kasse waren leider nur zwei nette Damen, die davon keine Ahnung hatten...meine Freundin hat auch gernervt und wollte weg, also keine Zeit nochmal zu dem Verkäufer zu gehen um zu fragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted December 3, 2004 Share Posted December 3, 2004 Das mit der Originalverpackung bei Transport unter 5kg halte ich für Schmarrn - was sollen denn die Wiederlader machen Der Originalkarton - bei Tranport über 5kg - ist nur eine Möglichkeit, die geforderte gepüfte Verpackung mit den entsprechenden Warnaufklebern zu verwenden. Zugeklebt muß das Ganze übrigens dann mit faserverstärktem Klebeband sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Barlow Posted December 8, 2004 Share Posted December 8, 2004 Hallo Mk23-Socom, gehe ich recht in der Annahme, daß Du auch keinen 2-kg-Feuerlöscher im Auto hast? gruß barlow Link to comment Share on other sites More sharing options...
Howie Posted December 9, 2004 Share Posted December 9, 2004 Wie Mouche schon sagte: Über 5 Kg im Fahrzeug---> Transport in zugelassener bezettelter Verpackung. Unter 5 Kg im Fahrzeug ---> Einfach so. Also kanst du 150 Schuß (Je nach Kaliber ) in der Tüte heimbringen. Du darfst auch 20 Kg einfach so mit der Schubkarre heimfahren. Wenn du allerdings mehr als 5 Kg Mun im KFZ hast muß alles in geprüften Verpackungen sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
MarkusW Posted December 9, 2004 Share Posted December 9, 2004 Ich weiß ja nicht was fuer Mun du gekauft hast, aber bei .38/.357 bist du bei 1000 Schuß so ca. um die 16 Kg rum. Da gilt im Auto Orginalkarton verschlossen und Feuerloescher. In Bayern kann man sich (noch?) den Feuerloescher sparen. MFG Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
werner brozio Posted December 10, 2004 Share Posted December 10, 2004 Zitat Völker: "was sollen denn die Wiederlader machen ? Ja Leute, wie sieht`s da eigentlich aus? Über 5 KG alles in grüne, blaue oder rosarote Plastikschachteln verpacken und im Alu Koffer verschließen? Ist das ausreichend? Der Wieerlader hat ja keine Kartons gekauft. Könnte es sein, dass die Plastikschachteln gekennzeichnet werden müssen über den Inhalt? Danke für die Antworten. .38 werner Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted December 10, 2004 Share Posted December 10, 2004 Der Wiederlader nimmt ganz einfach irgendwelche Originalkartons irgendwelcher Munitionshersteller (sollte man jetzt nicht mehr wegwerfen) mit Aufdruck/Aufkleber Orangene Raute, in die er seine Plasteschachtel o.ä. reinpackt. Die wird er wohl im Waffenlader oder vom Vereinskameraden schnorren müssen. Faserverstärktes Klebenband - und fertig. Wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob die ADR-Bestimmungen überhaupt für privten Straßenverkehr gelten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mk23-Socom Posted December 11, 2004 Author Share Posted December 11, 2004 Ohha! Feuerlöscher hab ich, gabs mal bei Frankonia mit dabei, wenn man ne bestimmte Menge Munition kaut. Aber dass es wirklich in Originalkarton muss, wusste ich echt nicht! Guck an, wieder was gelernt, Glück gehabt Gut zu wissen, nur über den Sinn frage ich garnicht weiter...die Kartons mit dem Aufkleber sind bestimmt aus Weltraumkartonage, welche extrem Feuerfest ist...so wie ein Spaceshuttlehitzeschild Mensch, was legen die uns Gesetze vor... Ich danke euch für Aufklärung, lieben Gruß, Basti Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reinhardt Posted December 19, 2004 Share Posted December 19, 2004 hi socom! wieviel munition hast du denn bei f**** "gekaut".... , dass es nen feuerlöscher dazu gab? gruß reinhardt Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted December 19, 2004 Share Posted December 19, 2004 Habt Ihr jetzt alle Amnesie, oder was? Das hatten wir alles schon und einige der Diskutanten hier haben sich an solchen Themen schon erschöpfend beteiligt. Die Transportverpackung für >5kg Bruttomenge(!) hat nichts mit dem Waffengesetz sondern mit der Gefahrgutverordnung zu tun und gilt leider auch für Privattransporte. Es muss eine ganz bestimmte Verpackungsrichtlinie eingehalten werden (die eben am einfachsten mittels Originalkarton vom Hersteller abgehakt wird), das passende Merkblatt dazu muss vorhanden sein (hat den Wisch eigentlich jemand? Ich such den schon 'ne ganze Zeit lang) und der 2kg Löscher muss ebenfalls dabei sein (gab's vor einigen Monaten Bei Frankonia ab einem Einkauf von 1000 Schuss Mun., wenn ich mich richtig erinnere, als Dreingabe). Ob man mit einer Schachtel Mun. in der Tasche bei einer Kontrolle unbehelligt davon kommt, hängt sicherlich von der Ausrede ab, andererseits fällt mir momentan auch kein Paragraph aus dem WaffG ein, der etwas dagegen haben könnte, solange keine Waffe in der Nähe (das heisst am Mann) ist. Weshalb hier Wiederlader ins Gespräch gebracht werden, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn Du (als Normalbürger auch unter 18) eine Tonne Geschosse und Hülsen einkaufen willst, brauchst Du ausser Kohle und ggfs. Transportmittel nichts besonderes. Willst Du Pulver oder Zündhütchen kaufen, sieht es anders aus. Ob da noch die 5kg-Grenze zieht, wage ich zu bezweifeln... Wenn man aber mit den fertigen Murmeln zum Stand fahren möchte, werden es in den meisten Fällen weniger als 5kg Bruttomasse sein, ausser vielleicht bei Trapschützen... Aber ansonsten gelten dort dieselben Bestimmungen, wie bei Fabrikmun. Ein mit Sicherheit geeigneter Karton ist auch dann eben der von einem Munhersteller, in dem sich vorher auch schon mal Mun. befunden hat. Faserverstärktes Klebeband nicht vergessen... Die besondere Eigenschaft dieser Kartons liegt übrigens tatsächlich in der schwereren Entflammbarkeit und in stossdämpfenden Eigenschaften, nicht zu vergessen den Gefahrguthinweis. Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mk23-Socom Posted December 20, 2004 Author Share Posted December 20, 2004 *g* Ja, also das war schon ne Menge! Besonders die 44er Bleigeschosse und .50BMG liegen mir jetzt noch schwer im Magen! Da bin ich ja eigentlich sehr penibel und lese mir die Texte noch zweimal durch, aber irgendwann muss ich mich ja auchmal verschreiben... Gruß, Basti Link to comment Share on other sites More sharing options...
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