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IGNORED

Schalldämpfer ?


Romet

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Hallo !

Ich habe gerade bei egun.de eine Pistole gesehen die mit Schalldämpfer verkauft wird, mit dem Hinweis, nur gegen Voreintrag von Waffe UND Schalldämpfer.

Ich wusste garnicht das man einen schalldämpfer überhaupt zugelassen bekommt. Oder ??? Welche begründung soll man denn da angeben ?

Gruß , Gero.

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Moin Romet,

ein Schalldämpfer ist und war nie ein verbotener Gegenstand, wie es viele immer behaupten. Der Schalldämpfer ist und war immer einer Waffe gleichgestellt und deshalb brauchte man ein gesondertes Bedürfnis für den Erwerb. In Einzelfällen wurde bzw. wird bei der Friedhofsjagd ein SD als angebracht gehalten. Es gibt hier auch einen Thread darüber, der das Thema ausführlich erläutert.

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Moin Fritzchen,

was vor 1972 war weiß ich nicht, wird wohl so sein wie Du sagst.

Zusätzlich kommt in meinen Augen dazu: Die Leute können sprachlich nicht unterscheiden zwischen:

a. im Regelfall kein Bedürfnis für einen SD

b. verbotender Gegenstand.

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und was bedeutet das dann ???

Antwort auf:

Zum zweiten hielt ihm das Gericht als verschärfendes Sicherheitsrisiko vor, dass bei einer Hausdurchsuchung ein
verbotener Schalldämpfer
gefunden wurde und er eine unangemeldete Bockflinte in seinem Besitz hatte.


http://www.djz.de/artikelbeitrag/artikelbeitrag_53118.html

dass für den Erwerb eines Schalldämpfers ein Bedürfnis dafür nachgewiesen werden muss ist klar, aber was ist ein "verbotener Schalldämpfer" ???

siehe Deutsche Jagd Zeitung 2004-04-06

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