Romet Posted November 4, 2004 Share Posted November 4, 2004 Hallo ! Ich habe gerade bei egun.de eine Pistole gesehen die mit Schalldämpfer verkauft wird, mit dem Hinweis, nur gegen Voreintrag von Waffe UND Schalldämpfer. Ich wusste garnicht das man einen schalldämpfer überhaupt zugelassen bekommt. Oder ??? Welche begründung soll man denn da angeben ? Gruß , Gero. Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted November 4, 2004 Share Posted November 4, 2004 Moin Romet, ein Schalldämpfer ist und war nie ein verbotener Gegenstand, wie es viele immer behaupten. Der Schalldämpfer ist und war immer einer Waffe gleichgestellt und deshalb brauchte man ein gesondertes Bedürfnis für den Erwerb. In Einzelfällen wurde bzw. wird bei der Friedhofsjagd ein SD als angebracht gehalten. Es gibt hier auch einen Thread darüber, der das Thema ausführlich erläutert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted November 4, 2004 Share Posted November 4, 2004 Antwort auf: Es gibt hier auch einen Thread darüber, der das Thema ausführlich erläutert. Einen? Mal im Ernst: Bemüh die Suchfunktion, SD sind derzeit ein heiß diskutiertes Thema. Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Romet Posted November 4, 2004 Author Share Posted November 4, 2004 A da schau her, wir haben sogar 2 Friedhöfe im Revier wo ich mit gehe. Hmmmm Danke, Gero. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fritzchen Posted November 12, 2004 Share Posted November 12, 2004 Hallo Skipper, bis 1972 war ein Schalldämpfer doch ein verbotener Gegestamd! Daher kommen wohl die falschen Vorstellunge darüber. MfG Fritzchen Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted November 12, 2004 Share Posted November 12, 2004 Moin Fritzchen, was vor 1972 war weiß ich nicht, wird wohl so sein wie Du sagst. Zusätzlich kommt in meinen Augen dazu: Die Leute können sprachlich nicht unterscheiden zwischen: a. im Regelfall kein Bedürfnis für einen SD b. verbotender Gegenstand. Link to comment Share on other sites More sharing options...
klaus Posted November 12, 2004 Share Posted November 12, 2004 und was bedeutet das dann ??? Antwort auf: Zum zweiten hielt ihm das Gericht als verschärfendes Sicherheitsrisiko vor, dass bei einer Hausdurchsuchung ein verbotener Schalldämpfer gefunden wurde und er eine unangemeldete Bockflinte in seinem Besitz hatte. http://www.djz.de/artikelbeitrag/artikelbeitrag_53118.html dass für den Erwerb eines Schalldämpfers ein Bedürfnis dafür nachgewiesen werden muss ist klar, aber was ist ein "verbotener Schalldämpfer" ??? siehe Deutsche Jagd Zeitung 2004-04-06 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fritzchen Posted November 13, 2004 Share Posted November 13, 2004 Was das bedeutet? Unkenntnisse der Poizei und schlampige Recherche! Fritzchen Link to comment Share on other sites More sharing options...
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