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IGNORED

Gelbe WBK und Anzahl der Waffen


Gast

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Mal wieder ein heisses Thema bei uns auf dem Stand: Wieviel Waffen bekommt man auf die gelbe? ( Klar , 8 Stck....) , bei der 9ten gibts dann ne neue oder wie? Hab im Waffg. nur gefunden: zahlenmässig unbeschränkter Erwerb von Einzelladerwaffen

Das heisst für mich mehr wie 8 oder nicht?

Schon jemand Erfahrung mit mehr Waffen?

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Theoretisch kannst du dir wirklich so viele Einzelladerlangwaffen kaufen wie du willst. Das Problem ist nur, dass du, wenn die erste WBK voll ist eine neue beantragen mußt. Dabei ist es (jedenfalls bei uns) so, dass man für die Folge-WBK wieder den normalen Antragsweg mit Bedürfniss etc. gehen mußt.

Gruß

Blacksmith

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Zitat:

Original erstellt von blacksmith:

Dabei ist es (jedenfalls bei uns) so, dass man für die Folge-WBK wieder den normalen Antragsweg mit Bedürfniss etc. gehen mußt.

1. unbegrenzte Anzahl!

2. ein erneutes Antragsverfahren mit allem drum und dran wollte vor ein paar Monate die für mich zuständige Behörde ebenfalls anstreben. Diese merkwürdige Vorgehensweise zum erstenmal. Habe bereits zwei volle, wieder "leere", gelbe WBK's und vorher nie solch ein Problem gehabt.

Habe mich gegen diese Vorgehensweise schriftlich gewehrt und dann auch nach dem zweiten Anlauf telefonisch(!) Recht bekommen. Meine "Folge-WBK" wurde, wie korrekt, ohne erneutes Antragsverfahren mit Vereinsbestätigung / Bedürfnis erstellt.

Wehrt euch gegen diese nicht korrekte Arbeitsweise! IHR müsst euch ans WaffG halten, dann darf sich ein Beamter / Ministerium auch bitteschön daran halten!!!

[Dieser Beitrag wurde von Astanase am 10. März 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von Astanase:

Meine "Folge-WBK" wurde, wie korrekt, ohne erneutes Antragsverfahren mit Vereinsbestätigung / Bedürfnis erstellt.

Frage dazu: wurden wie bei Erstausstellung 110DM verlangt oder nur 25DM wie bei jedem Eintrag? (was gleichzeitigen Eintrag bei Ausstellung voraussetzt)

------------------

Gruß, Thorsten

FWR- Mitglied 154

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Zitat:

Original erstellt von Thorsten:

Frage dazu: wurden wie bei Erstausstellung 110DM verlangt oder nur 25DM wie bei jedem Eintrag? (was gleichzeitigen Eintrag bei Ausstellung voraussetzt)

Bei meiner ersten (oder sind es jetzt zwei gewesen) gelben Folge-WBK durfte ich besagte 25,- DM zahlen. Soll heissen die WBK war gratis! Meine jetzige wurde mir gem. der Waffenkosten VO Abschnitt II Ziffer 1 mit 110,- in Rechnung gestellt + der 25,- Gebühr für die neue EL-Eintragung. Der Erwerb erfolgte mit der alten "vollen" WBK.

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Zitat:

Original erstellt von Astanase:

Bei meiner ersten (oder sind es jetzt zwei gewesen) gelben Folge-WBK durfte ich besagte 25,- DM zahlen. Meine jetzige wurde mir gem. der Waffenkosten VO Abschnitt II Ziffer 1 mit 110,- in Rechnung gestellt + der 25,- Gebühr für die neue EL-Eintragung. Der Erwerb erfolgte mit der alten "vollen" WBK.

Seltsam, seltsam...anfangs "zu billig", dann zu teuer, da m.E. bei den DM 110 für die Ausstellung bei gleichzeitigem Eintrag normalerweise keine zusätzl. 25.- berechnet werden sollten (so zumindest bei der grünen üblich). Aber unter´m Strich bist Du ja sehr gut weggekommen! wink.gif

Sind die 110.- für weitere gelbe WBKen lt.Kostenverordnung tatsächlich vorgesehen?

Möchte ja vielleicht auch irgendwann noch günstig eine zweite bekommen...

------------------

Gruß, Thorsten

FWR- Mitglied 154

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Zitat:

Original erstellt von Thorsten:

Sind die 110.- für weitere gelbe WBKen lt.Kostenverordnung tatsächlich vorgesehen?

Ich kapiere auch nicht alles. wink.gif

Meiner Ansicht nach, muss wohl jede Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen (§ 28 II WaffG) besagte 110,- DM / Euro? kosten.

Zumindest steht in der Verordnung: "Ausststellung einer WBK ....

[Dieser Beitrag wurde von Astanase am 12. März 2002 editiert.]

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@thorsten

Der Eintrag in eine vorhandene WBK und das Ausstellen einer neuen WBK sind verschiedene Maßnahmen.

In der Region Hannover kostet z. B. der Eintrag in eine grüne € 14,90 und das Ausstellen einer neuen € 25,56.

Andere Bundesländer schlagen wohl erheblich mehr zu.

Gruß

emha

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Wenn man die Daten der Waffen schon beim WBK-Antrag mitbringt, sind sie normalerweise mit Ausstellung der WBK ohne zusätzliche Gebühren einzutragen. Austräge sind dagegen immer einzeln zu bezahlen. (siehe 4.WaffV, Anlage, Abschnitt II, Punkt 11a&B)

Die Gebühren müßten bundeseinheitlich sein, da sie in der 4. WaffV festgeschrieben sind, die bundeseinheitlich gilt.

------------------

Gruß, Thorsten

FWR- Mitglied 154

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