Whitewater Posted March 7, 2002 Share Posted March 7, 2002 Frage an die Experten: Mir ist das was nicht ganz klar. Was muss ich anstellen um eine gelbe WBK zu bekommen? (Antrag stellen, schon klar...) Die Situation ist folgende: Ich habe eine grüne WBK und eine Pistole einen Revolver und eine Rep.-Flinte drauf eingetragen. Demnächst kommt noch ne Winchester Mod. 70 als Mehrlader drauf. Welche Nachweise muss ich beibringen um eine gelbe WBK zu bekommen um z.B. eine weitere Flinte (Einzellader natürlich) z.B. zum Tontaubenschiessen erwerben zu können? Oder ein Einzellader-PSG in einem anderem Kaliber als den eingetragenen Mehrlader? Gilt eine Kipplauf-Doppelflinte schon als Mehrlader? Link to comment Share on other sites More sharing options...
GreenHunter Posted March 7, 2002 Share Posted March 7, 2002 Huhu, ich rolle Deine Fragen mal von hinten auf Eine Quer- oder Bockflinte gilt Einzellader, da Du die (auch wenn 2) Patronenkammern manuell laden musst! Selbst ein Drilling gilt als Einzellader, nur für die Gelbe-WBK wirst Du da kein Bedürfnis für begründen können Antragsablauf ist so wie bei der Grünen-WBK, Bedürfnis Bedürfnis Bedürfnis Einige Behörden tragen Dir auch lieber den Einzelader mit auf die Grüne-WBK ... vermutich damit von Dir nicht die Gefahr ausgeht mit bis zu 8 Einzelladern "mist" zu bauen. Also schon eine entsprechende Begründung für die Gelbe-WBK zurechtlegen >> Langwaffendisziplinen gibt es ja genügend! Gruß GreenHunter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted March 7, 2002 Share Posted March 7, 2002 Zitat: Original erstellt von Whitewater: Ich habe eine grüne WBK und .... Welche Nachweise muss ich beibringen um eine gelbe WBK zu bekommen um z.B. eine weitere Flinte (Einzellader natürlich) z.B. zum Tontaubenschiessen erwerben zu können? Oder ein Einzellader-PSG in einem anderem Kaliber als den eingetragenen Mehrlader? Weisst du doch sicherlich. Du weisst dein Bedürfnis gegenüber der Behörde glaubhaft nach, in dem du dir den entsprechenden Vordruck von deinem Verein aussstellen lässt, das du den EL "für den regelrechten Schießsport auf genehmigten Schießstätten bzw. zur Teilnahme an ordentlichen Schießwettbewerben" benötigst. Oder z. B. durch Vorlage deiner Schiessnachweise. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitewater Posted March 7, 2002 Author Share Posted March 7, 2002 Zitat: Original erstellt von Astanase: Weisst du doch sicherlich. Eigendlich schon, war mir nur nicht ganz sicher ob ich da bei der Behörde irgendwelche Überraschungen erleben würde. Mein Sachbearbeiter war sich beim letzten Eintrag auch nicht sicher ob er die Rep.-Flinte jetzt auf ne grüne oder ne gelbe WBK setzten soll. Deshalb wollte ich einfach etwas schlauer sein um keine bösen (teuren) Überraschungen zu erleben... Link to comment Share on other sites More sharing options...
carcano Posted March 7, 2002 Share Posted March 7, 2002 Zitat: Original erstellt von GreenHunter: Selbst ein Drilling gilt als Einzellader, nur für die Gelbe-WBK wirst Du da kein Bedürfnis für begründen können Braucht er auch nicht. Zitat: Antragsablauf ist so wie bei der Grünen-WBK, Bedürfnis Bedürfnis Bedürfnis Nein. Anderer Ansicht das Waffengesetz. Das Bedürfnis liegt bei der sogenannten "gelben" WBK nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 S. 1 WaffG schon von Gesetzes wegen vor. Zitat: Also schon eine entsprechende Begründung für die Gelbe-WBK zurechtlegen. Sicher *nicht*. Carcano Link to comment Share on other sites More sharing options...
JV Posted March 8, 2002 Share Posted March 8, 2002 Dein Sachbearbeiter scheint ja nicht besonders fit zu sein, wenn er Repetierflinten auf Gelb eintragen will! Die Gelbe sollte eigentlich immer am einfachsten zu bekommen sein. Eine grüne WBK mit Voreintrag für eine EL-Waffe sollte man nicht als Ersatz für eine gelbe akzeptieren. Da musst Du dann für jeden Neuerwerb wieder einen Voreintrag bezahlen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockman Posted March 8, 2002 Share Posted March 8, 2002 ... und der Munerwerb ist auch schon drin! Auffassung des KVR Münchens: Gelbe WBK für SPORTSCHÜTZEN, Sportschütze ist der, der in einem Verein sportlich schießt ==> es reicht aus den Vereinsmitgliedausweis, Verbandsausweis,... zu zeigen. Ich hab damals eine Bedürfnisbescheinigung (in der statt des Einzelbedürfnisses eben Gelbe WBK stand) vorgelegt, keine Probleme. Mache sehen die Sache eben auch vernünftig, denn wenn der Sachbearbeite eh weiß, daß ich einige Waffen auf der Grünen habe, warum sollte er dann ein Aufhebens wegen der Gelben machen? Gruß aus Bayern Glockman Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitewater Posted March 8, 2002 Author Share Posted March 8, 2002 Zitat: Original erstellt von JV: Dein Sachbearbeiter scheint ja nicht besonders fit zu sein... Dafür ist er aber schnell !! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 8, 2002 Share Posted March 8, 2002 Ich habe keine Schwierigkeiten gehabt. Ganz normal Antrag auf Sportschützen WBK stellen, nach 4 Wochen abholen und auf die Frage, warum nur gelb habe ich gesagt: "Mir ist die Antragstellerei zu lästig." Das hat genügt. Wohlgemerk in NWR!! Normalerweise machen die bei einer Gelben WBK kein Theater, weil Du mit einem Einzellader nicht so viel Schaden anrichten kannst. ------------------ Wahltag ist Zahltag :( Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 8, 2002 Share Posted March 8, 2002 Zitat: Original erstellt von Whitewater: Frage an die Experten: Mir ist das was nicht ganz klar. Was muss ich anstellen um eine gelbe WBK zu bekommen? (Antrag stellen, schon klar...) Die Situation ist folgende: Ich habe eine grüne WBK und eine Pistole einen Revolver und eine Rep.-Flinte drauf eingetragen. Demnächst kommt noch ne Winchester Mod. 70 als Mehrlader drauf. Welche Nachweise muss ich beibringen um eine gelbe WBK zu bekommen um z.B. eine weitere Flinte (Einzellader natürlich) z.B. zum Tontaubenschiessen erwerben zu können? Oder ein Einzellader-PSG in einem anderem Kaliber als den eingetragenen Mehrlader? Gilt eine Kipplauf-Doppelflinte schon als Mehrlader? Hi, Whitewater, grundsätzlich gilt, dass für sogenannte Einzelladerlangwaffen, zu der auch die Kipplauf-Doppelflinte zählt, kein Bedürfnis im eigentlichen Sinne benötigt wird. Die Vereinsbescheinigung tritt anstelle des Bedürfnisses. Das äußert sich auch darin, dass in den Vereinsbescheinigungen für Einzelladerlangwaffen weder Disziplin noch Schießstätte zu benennen sind. Diese Angaben sind nur für Kurzwaffen und Selbstladerlangwaffen vorgesehen. ------------------ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted March 8, 2002 Share Posted March 8, 2002 Weil es soviel Spass macht. Gelbe WBK: 1. entweder eine Vereinsbestätigung 2. oder ein glaubhafter Nachweis gegenüber der Behörde Du musst nicht MITGLIED eines Vereins sein! Soll auch Sportschützen geben, die nach welchem Reglement auch immer, z. B. die Stadtmeisterschaften mitschiessen und sich ansonsten mit anderen Schützen messen. Gutes Beispiel: Wurfscheibe (Trap/Skeet) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitewater Posted March 9, 2002 Author Share Posted March 9, 2002 Erstmal Danke an euch alle, Ihr habt mir sehr dabei geholfen die Sache besser zu verstehen. DANKE !! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.