Guest Dr. Heckler Posted February 6, 2002 Share Posted February 6, 2002 Wer kennt die bedeutung? Und: Woher kommt das Symbol (BRD) und wo sind ähnliche Symbole geregelt? Habe nichts im WaffG. gefunden. Danke für die Antworten ------------------ Diagnose: Volltreffer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Brösel Posted February 6, 2002 Share Posted February 6, 2002 Hallo, das F bedeutet,das die Pistole ab 18 Jahren erworben werden kann. Für das Führen solch einer Waffe wird aber ein Waffenschein benötigt. Bei Vorhandensein eines PTB (+Nummer) Zeichens ist auch das Führen frei. Ich hoffe,ich liege richtig mit meiner Behauptung Gruß Stephan Link to comment Share on other sites More sharing options...
JM Posted February 6, 2002 Share Posted February 6, 2002 http://www.lgabw.de/bwl/lga/hdw/abt1/baulm/pruefzei.htm ------------------ Gruß JM FWR-Mitglied 19XXX Link to comment Share on other sites More sharing options...
thomas.h Posted February 7, 2002 Share Posted February 7, 2002 Zitat: Original erstellt von Brösel: Hallo, das F bedeutet,das die Pistole ab 18 Jahren erworben werden kann. Für das Führen solch einer Waffe wird aber ein Waffenschein benötigt. Bei Vorhandensein eines PTB (+Nummer) Zeichens ist auch das Führen frei. Ich hoffe,ich liege richtig mit meiner Behauptung Gruß Stephan Meines Wissens bedeutet das "F", daß die Bewegungsenergie der Waffe max 7,5 Joule beträgt. Ansonsten müßten doch auch Zündnadel- und einschüssige Vorderladerwaffen das "F"-Zeichen tragen. Daß natürlich Waffen unter 7,5 Joule ab 18 Jahren frei verkäuflich sind, steht auf einem anderen Blatt. Thomas ------------------ Schon genug Unterschriften gesammelt? Schon genug Abgeordnete angeschrieben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted February 7, 2002 Share Posted February 7, 2002 Moin, das F-Symbol erfüllt folgende Aufgabe: Diese Symbol wird für geprüfte Waffen mit einer Bewegungsernergie von max. 7,5 Joule vergeben. Ist das Symbol erteilt worden, kann die Waffe an Leute über 18 Jahre verkauft werden und ohne Vorlage der WBK. Sollte das Symbol nicht vorhanden sein, ist die Waffe WBK-Pflichtig (Ausnahme: Luftgewehre bis ca. 1972 und Luftgewehre aus der DDR bis 19??). Für das führen dieser Waffen ist aber trotzdem ein Waffenschein erforderlich! Geregelt ist dies zum einen im Waffengesetz und auch in den dazugehörigen Verordnungen. Die anderen befreiten Waffen fallen unter andere Paragraphen im Waffengesetz und sind dadurch frei erwerbbar. ------------------ Mast und Schotbruch Skipper P.S. beim VDB ist ein interessante Artikel zur Beurteilung der Softairwaffen nach dem WaffG [Dieser Beitrag wurde von skipper am 07. Februar 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
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