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IGNORED

Jugendliche schießen IPSC


Beyer

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Nach meinen Kenntnisstand dürfen Jugendliche ab 14 Jahre IPSC schießen( natürlich mit Sicherheits und Regeltest).

Nach Waffenrecht muß aber eine anwesende Person am Schießstand die " besondere Obhut" der Jugendlichen gewährleisten.

Dies kann nach meiner Auffassung auch eine Person sein die einen entsprechenden Lehrgang beim DSB abgelegt hat ( VüL: Vereinsübungsleiterlehrgang ) Beim DSB reicht dieser Lehrgang aus , dass ich Jugendliche beaufsichtigen darf.

Im Waffenrecht steht nichts drinn das die Person pro Verband in der sie Mitglied ist so eine Lizenz haben muß.

Wenn ich eine Befähigung ( EINES anerkannten Verbandes habe ) darf ich für Jugendliche , egal beim DSB , oder BDS beaufsichtigen.

Ich hoffe ich bin da richtig.

PS; Es geht nicht darum das ich Sachkundig, 18, Zuverlässig, Schießaufsichtslehrgang usw benötige.)

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Hi Beyer

Genaueres zur Regelung des Schießtrainings mit Jugendlichen findest du in der AWaffV §10. Der § regelt die Nachweise, die die Aufsichtsperson zu erbringen hat (Nachweis zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit).

Der DSB hat dafür seine Lehrgänge. Über den Stand beim BDS bin ich nicht informiert.

Grüße

knife

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Die Befähigung zur Jugendarbeit besagt ja nur, daß man Jugendarbeit leisten kann. Woher das Papier kommt, ist eigentlich wurscht. Wichtig ist, DASS man eines vorweisen kann. Und Jugendarbeit (so wie beim DSB) ist mir beim IPSC noch nicht untergekommen... (Nachwuchsschwierigkeiten?)

Die berühmten Ausnahmen sind natürlich Timo, Max Junior.......

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"" zitat "ob ein Schütze mit der vom DSB ausgestellten Befähigung sachkundig für IPSC ist (§ 10 Abs. 4) möchte ich doch bezweifeln. Gibt es bei den richtigen Schützen etwa keine Jugendarbeit? ""

Karl 22

Danach hab ich nicht gefragt ob Schütze sachkundig für IPSC ist .

Wenn ein Jugendlicher Mitglied im BDS ( gültige Jahresmarke hat) ist und seinen Regel und Sicherheitstest hat

ist er beim IPSC Schießen dabei.

Es geht hier nicht in erster Linie um die Schießaufsicht oder Ro

Es geht um die besondere Obhut von Jugendlichen , ein Befähigungsnachweis einer anwesenden Person am Schießstand.

Ro ist ja vorhanden der ist sachkundig

knife

ich seh das auch so , eine Befähigung reicht aus

Beyer

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Antwort auf:

Es geht um die besondere Obhut von Jugendlichen , ein Befähigungsnachweis einer anwesenden Person am Schießstand.

Ro ist ja vorhanden der ist sachkundig

knife

ich seh das auch so , eine Befähigung reicht aus

Beyer


Beyer,

im § 10 Abs 4 der Verordnung steht die Sachkunde der Aufsicht nun mal drinnen, unabhängig von der Sachkunde der Standaufsicht oder des Schützen. Nach deiner Definition könnte ich auch einen Jugendleiter von den Pfadfindern oder Fußballern holen.

Karl

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Das mit dem Jugendleiter von der Straße holen, kannste wohl vergessen. Irgendwo gibt es da eine Aussage, dass Sachkunde und Jugenleiterbefähigung auf eine Person vereint sein müssen. Nix da mit zwei Personen. Muß zu hause mal nachschauen, müßte ich eigentlich abgespeichert haben.

Gruß Usta

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Usta,

das sitmme ich Dir zu, steht ja auch im §10 VO, nur kann ich dann auch keinen vom DSB holen. Wenn ich vom Schützen schon eine zusätzliche Befähigung verlange muß diese auch bei der Aufsicht vorhanden sein. Abhilfe würde hier eine eigene Jugendarbeit schaffen, ist auch gut für die Nachwuchsgewinnung.

Karl

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Nein stimmt nicht.

Die befähigte Person die die Obhut der Kinder gewährleistet,

muß sich auf der Schießstätte befinden und muß jederzeit eingreifen können . Braucht indirekt keine Aufsicht sein

( natürlich muß für den Schießbetrieb eine Aufsicht da sein ).

Beispiel : Deutsche Meisterschaft DSB

1 Halle , 100 Jugendschützen am Stand , 20 Schießaufsichten,

2 Person für die besondere Obhut von Jugendlichen,

1 Schießleiter, Juryy Auswertung usw...

PS: Natürlich muß eine zur Obhut von Jugendlichen befähigte Person 18 und Sachkundig sein und eine Sachkunde reicht für DSB und BDS doch aus oder.

Beyer

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noch eine frage zu dem thema:

wieso sollte ein jugendlicher(-in) erst ab 14 mit ipsc anfangen können?

soweit ich weiß, darf man mit dem schiessen schon ab 12 jahren beginnen. einschränkungen gibt es nur bei gk. aber mit kk könnte man doch schon mit 12 anfangen - oder nicht?. (habe letzthin in der schweiz eine .22 hämmerli als racegun für kids umgebaut gesehen).

gruss,

didi

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Alles mit Luftdruck ab zwölf, den Rest (alles!) ab 14; fänd' ich ja zu schade, wenn ich da evtl. bei einem Besuch meines vielleicht zukünftigen Vereins feststellen muss, dass alle wie wild IPSC schießen, nur für mich kein Kindergärtner da ist, dabei haben wir in meinem jetzigen Verein vier Stück, die auf mich aufpassen dürfen, wenn ich große Scheiben löchere.

Ach ja: Dass IPSC Nachwuchsschwierigkeiten haben könnte, liegt wohl eher daran, dass die Jugendlichen keine Ahnung von der Existenz einer solchen Disziplin haben, und dass der Weg dahin doch etwas beschwerlicher als zum SV um die Ecke ist.

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Karl22

Dass die Person für die besondere Obhut nicht sachkundig sein muß hab ich nicht gesagt und ist auch nicht meine Frage.

Jugendleiter von Tenis oder Pfadfinder hab ich mit meinem

Posten auch schon ausgeschlossen.

( Tennis und Pfadfinder sind ja keine anerkannten Schieß -Verbände)

AWaffV27.10.03

§10 (1)...Eignung zur Kinder und Jugendarbeit besitzt...

Lesen !!! Abs. (5) 1,2 Daraus kannst du erkennen dass eine Person zur Kinder und Jugendarbeit geeignet sein muß

und eine andere Person die Schießaufsicht (die beim Schützen am Stand steht) natürlich sachkundig sein muß.

Beyer

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Als Anhang erstmal die Antwort der ADD Rhl.-Pfalz (Bez.-Regierung) in dieser Sache.

@ Beyer

irgentwie versteh ich jetzt Deine Frage nicht mehr. Die Person für die Aufsicht von Jugendlichen muß Sachkundig sein, sagst Du ja selber

Antwort auf:

PS: Natürlich muß eine zur Obhut von Jugendlichen befähigte Person 18 und Sachkundig sein und eine Sachkunde reicht für DSB und BDS doch aus oder.

Beyer


Dann sagst Du im nächsten Posting:

Antwort auf:

Lesen !!! Abs. (5) 1,2 Daraus kannst du erkennen dass eine Person zur Kinder und Jugendarbeit geeignet sein muß

und eine andere Person die Schießaufsicht (die beim Schützen am Stand steht) natürlich sachkundig sein muß.

Beyer


Also wir mußten an unseren SB Personen benennen, die sowohl Sachkunde und Jugendleiterlizens haben.

@ W.M.T

Ein Jugendlicher bedeutet Jugendleiter! Sei froh um jeden Jugendlichen den Ihr habt.

Gruß Usta

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Antwort auf:

Also wir mußten an unseren SB Personen benennen, die sowohl Sachkunde und Jugendleiterlizens haben.


Für eine Übergangsfrist müssen es noch nicht voll ausgebildete Jugendleiter sein, die entsprechende Bescheinigung wird auch Personen erteilt die bisher Jugendarbeit geleistet haben.

Karl

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Richtig, die Jugendleiterbasislizens gabs z. Bsp. beim WSB für Personen welche bis dato in der Jugendarbeit tätig waren. Voraussetzung dafür: Bestätigung des Vereins und Sachkunde der jeweiligen Person. Diese Üergangsfrist ist aber meines Wissens nach verstrichen.

Gruß Usta

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Wir reden an meiner Frage glaub ich vorbei.

Nochmal

Daf eine zur Person die für die Kinder und Jugendarbeit befähigt ist , in allen genehmigten Schießsportverbänden Jugendarbeit betreiben oder nur in dem sie den Lehrgang absolviert hat

Der SB will natürlich die Sachkunde ; interesiert aber hier nicht.

Beyer

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Ah jetzt ja grin.gif

keine Ahnung, kommt wohl auf Euren SB an, denn nicht der Verband verlangt diese spezielle Jugendleiterlizens, sondern das Gesetz.

Wir wurden Ende 2003 von unserem SB angeschrieben, mindestens eine Person zu benennen, welche zur Aufsicht von Jugendlichen geeignet ist. Wir haben dann Personen genannt, welche die Jugendleiter-Basislizenz des DSB haben. Das wurde akzeptiert, obwohl er weis, daß unser Verein auch noch einem anderen Verband angehört.

Wenn also Euer SB die JBL des DSB anerkennt, obwohl ihr ein BDS Verein seit, ist alles o.k., wenn nicht würde ich mich dagegen wehren.

Gruß Usta

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Beyer,

bei uns geht die Behörde davon aus, daß der Jugendbetreuer sachkundig sein muß, bei Disziplinen die eine spezielle Sachkunde wie das IPSC vom Schützen erfordern muß diese auch bei dem Jugendbetreuer vorhanden sein. Also DSB Jugendleiter mit IPSC Ausbildung zusätzlich. In unserem Fall will er nur die Sachkunde für Skeet.

Karl

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Antwort auf:

Wir reden an meiner Frage glaub ich vorbei.

Nochmal

Darf eine Person die für die Kinder und Jugendarbeit befähigt ist , in allen genehmigten Schießsportverbänden Jugendarbeit betreiben oder nur in dem sie den Lehrgang absolviert hat


Sie darf in allen. Das Gesezt besagt ja nur, daß man einen Nachweis zur Befähigung zur Jugendarbeit benötigt. Woher, ist wurscht. Hauptsache, sie hat einen. Für'n Schießsport käme dann noch der Sachkunde-Nachweis dazu.

Somit würde eine vom DSB ausgestellte Lizenz auch im BDS gelten. Oder umgekehrt. Oder...

Für's IPSC bräuchten Jugendleiter und Jugendliche dann noch den SuRT und dann kann's losgehen... chrisgrinst.gif

Grüße

knife

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