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Keine gelbe WBK für Vereine!!


borussenjoe

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"Neue" gelbe WBK geht nicht, da hier das Bedürfnis über § 8 WaffG gedeckt wird. Die alten gelben WBK nach § 28 Abs. 2 WaffG1976 gelten selbstverständlich im genehmigten Umfang fort...

Die Vereinswaffen sind deshalb seit dem 01.04.2003 generell in grüne WBK einzutragen. Wo ist das Problem ?

Was das mit 12 Monaten "vorrätig" halten soll, versteh ich nicht.

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Antwort auf:

Was das mit 12 Monaten "vorrätig" halten soll, versteh ich nicht.


.... versteh ich so, daß der Verein für seine Neumitglieder Waffen für die ersten zwölf Monate haben muß, damit die bis zum Eigenerwerb was zum Trainieren haben.

Problem seh ich auch kein echtes - außer Gebührenhöhe und Mehraufwand durch Verbandsbestätigung für jede einzelne Waffe natürlich rolleyes.gif- da es egal ist, ob die Vereinswaffen auf ne Gelbe oder ne Grüne eingetragen sind.

Mouche

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wollt hier nur mal eine neues Thema eröffnen nachdem die rote Karte ja nun schon vor Monaten begonnen wurde...

also keine gelbe WBK für Vereine, aber trotzdem Vereinswaffen für Neumitglieder bis zu 12 Monaten vorrätig - richtig oder zu bemängeln?


Leider mußte ich die Erfahrung auch machen. Ich hatte sogar die komplette Befürwortung für die Vereins WBK in neugelb schon durch. Der zuständige SB zeigte sich aber einsichtig und hat gleich mehrere Einträge auf die vorh grüne Vereins WBK vorgenommen. Er hätte sogar noch eine mehr eingetragen

aber uns ging der schnöde Mamon aus crazy.gif

Sprich am besten persönlich vor. Er wird wissen wollen wie groß der Verein ist, welche Anlagen er angemietet und/oder

in Besitz/Nutzung hat und dann wenn er verständig ist angemessen entscheiden. Tut er das nicht dann......hm.....

Klagen mit Vereinsgelder? Ich weiß auch nicht so recht,...

tja auf jeden Fall viel Erfolg.

Gruß Major Tom

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Antwort auf:

@Mouche + Major Tom: eine Vereins-WBK in Neugelb gibt es nicht !!!
016.gif

Wenn Ihr das nicht glaubt, empfehle ich, die Bundestags-Drucksache XIV/7758 S. 63 näher anzuschauen. Dort steht eindeutig, dass für Vereins-WBK ein Bedürfnis nach § 8 glaubhaft zu machen ist !


Ich habe nichts anderes behauptet rolleyes.gif-wenn Du das nicht glaubst, dann empfehle ich Dir, meinen Beitrag nochmals sorgfältig zu lesen - ich fand ihn verständlich formuliert tongue.gif.

Er war die Antwort auf DEINE Bemerkung, Du würdest kein Problem darin sehen, die Vereinswaffen auf Grüne einzutragen.

Dem habe ich zugestimmt - aber unter Hinweis darauf, daß es eben wieder mal aufwändiger und teurer wird, als es auf die Gelbe wäre und früher auf die alte Gelbe war.

DEINER Theorie aus anderen Beiträgen zufolge, müßte aber jeder Verein zumindest auch für seine EL Langwaffen weiterhin alte Gelbe ausgestellt bekommen, falls er bisher schon eine hatte.

Wird natürlich in anderen Amtsstuben völlig anderst gesehen -aber DAS konnt man ja nicht anderst erwarten cool.gif

Mouche

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Antwort auf:

Moment mal Mouche. Du hast geschrieben, dass es egal sei, ob die Vereinswaffen auf grün oder gelb...


Ich meinte das so,daß ich auch kein rechtliches oder Waffen- Beschaffungs- Problem darin sehe, daß es keine Neue Gelbe für Vereine gibt, da sie ja die benötigten Waffen problemlos auf die Grüne bekommen können - nur ist das eben teurer und aufwändiger, als wenn sie auch eine Neue Gelbe bekommen könnten wink.gif.

Das "Egal" bezog sich darauf, daß beim Verein ja Bedürfnis, Waffenzahl etc. keine solche Rolle spielen, wie bei einer Person.

Antwort auf:

Wenn alte gelbe WBK voll, gibts neue alte WBK. Ist klar, ne ?
smirk.gif


Ja, DIR ist das offensichtlich klar cool.gif - Deinen Kollegen im Amte aber nicht überall tongue.gif

Da gilt der Besitz einer Neuen Gelben als ausreichend,keine alte Gelbe mehr auszustellen, weil alles, was auf die alte Gelbe erhältlich ist, ja auch auf die Neue geht.

Unlogisch erscheint das ja auf den ersten Blick auch nicht rolleyes.gif

Mouche

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Vereine bekommen keine gelbe WBK egal ob alt oder neu!! Neue WBK kann nicht ausgestellt werden, da diese nur für natürliche und nicht für juristische Personen vorgesehen ist und die alten WBKs gibts nicht mehr, da diese Erlaubnisse zwar fortgelten, aber defacto jetzt nicht mehr existent sind und somit nicht mehr erteilt werden können. Es gibt nur noch die Möglichkeit eine gelbe nach 14/4 zu erteilen und das ist nun mal nicht die alte. Vergleiche hierzug Vollzugshinweise Bund zum WaffG i.V.m. mit den letzten einschlägigen BMI zur gelben WBK...

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@Mouche: sorry, das war in dem Fall ein "klassisches" Missverständnis. blush.gif

@borussenjoe: ??? confused.gif

Alte gelbe WBK können sehr wohl noch ausgestellt werden, weil dem Erlaubnisinhaber eine unbefristete Erlaubnis worden ist, die allgemein zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen berechtigt und nach § 58 Abs. 1 WaffG im genehmigten Umgang fortgilt !!!!!! tongue.gif

Was würdest Du denn z.B. machen, wenn ein Sportschütze nur eine alte gelbe WBK hat, die Voraussetzungen für die neue gelbe WBK nicht erfüllen kann/will und sich Waffe Nr. 9 gekauft hat ? smirk.gif

Bei uns in BW wurde das vom IM im übrigen klargestellt. cool.gifcool3.gif

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Antwort auf:

@Mouche + Major Tom: eine Vereins-WBK in Neugelb gibt es nicht !!!
016.gif

Wenn Ihr das nicht glaubt, empfehle ich, die Bundestags-Drucksache XIV/7758 S. 63 näher anzuschauen. Dort steht eindeutig, dass für Vereins-WBK ein Bedürfnis nach § 8 glaubhaft zu machen ist !


Hallo SB,

Ich habe doch garnicht angezweifelt, das es für Vereine Neugelb nicht gibt. Ich habe nur versucht zu erklären, wie man mit der Situation umgehen kann, das man wie in meinem Fall geschehen ggf. gleich mehrere Einträge auf die Grüne statt der erhofften Neugelben bekommt. Allerdings kostete jeder Eintrag das volle Programm.

frown.giffrown.giffrown.gifGruß

Major Tom

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