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IGNORED

Waffenschein


clausi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn man einige Jahre als Sportschütze aktiv ist, begegnet man ja immer mal wieder dienstlichen Waffenträgern und gelegentlich auch mal dem Inhaber eines Waffenscheins. Aufgefallen ist mir im Zusammenhang mit letzterer Gruppe, dass die Gründe für die Erteilung eines Waffenscheins zum Teil doch sehr unterschiedlich sind.

Um das Thema ein wenig zu "entmystifizieren", wollte ich hier mal einen kleinen Informationsaustausch anregen:

- Welche Erfahrungen habt ihr selbst oder Kollegen im Verein mit den Grundlagen für Erteilung eines Waffenscheins? Vor allem auch im Zusammenhang mit beruflichen Gründen, die eine besondere Gefährdung mit sich bringen.

- Täuscht mich mein Eindruck oder ist es für Sportschützen leichter als für Otto-Normal-Verbraucher, die Tauglichkeit einer Waffe zur Gefahrenabwehr zu dokumentieren? (Die Anforderung der "besonderen Gefährdung" bleibt natürlich.)

- Gab es im Laufe der Zeit eine Verschärfung der Bedingungen? Ich hab den Eindruck, dass die meisten Waffenscheine schon recht "alt" sind.

Geschrieben

In Hamburg hat ein Arzt mal seinen Waffenschein vor Gericht durchgesetzt. Begründung war, dass er in abgelegene Gebiete gerufen werden könnte. Als Arzt muss er dort hin fahren, um zu helfen. Es sei aber nicht möglich/unverhältnissmäßig, dies jedes mal durch einen Notarzt erledigen zu lassen.

Außerdem bekommen wohl je nach Behördenansicht Waffenhändler auch einen Schein.

Bei Sicherheitsdiensten und Privatdetektiven ist es so, dass der Schein nur dann bewilligt wird, wenn auch entsprechende Aufträge vorliegen. Das sind nach meiner Kenntnis Werttransporte über 500.000 DM und Personenschutzaufträge für Personen, denen das LKA/BKA eine entsprechende Gefährdung bescheinigt (sprich: die selbst einen Waffenschein bekommen würden).

Ansonsten weiß ich noch von einem Chefredakteur einer gerne gelesenen Fachzeitschrift, der in Besitz eines entsprechenden Dokumentes ist wink.gif

bye knight

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Free men own guns - slaves do not!

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von clausi:

- Täuscht mich mein Eindruck oder ist es für Sportschützen leichter als für Otto-Normal-Verbraucher, die Tauglichkeit einer Waffe zur Gefahrenabwehr zu dokumentieren? (Die Anforderung der "besonderen Gefährdung" bleibt natürlich.)

- Gab es im Laufe der Zeit eine Verschärfung der Bedingungen? Ich hab den Eindruck, dass die meisten Waffenscheine schon recht "alt" sind.

Ja, du täuscht dich und ja die Bedingungen wurden wesentlich verschärft.

Beispiel: Ein Freund von mir hat ein Autohaus mit Tankstelle. Er hatte jahrzehntelang einen Waffenschein. Eines Tages setzte sich dann die Begründung durch dass das Gefährdungspotential zwar das gleiche geblieben ist (Autos werden immer noch Bar verkauft und die Tankstelle nimmt auch viel Bargeld ein) aber die Waffe war plötzlich nicht MEHR GEEIGNET DER GEFAHRENABWEHR zu dienen.

Schwups.. Waffenschein weg. Er ist auch Sportschütze. Daher erübrigt sich die Frage ob es WBK-Inhabern gelingt besser zu argumentieren.

Er hat jetzt für seine ehemaligen WaffenSchein-Waffen auch eine WBK aber ohne Munitionserwerb.

Seine Sportwaffen laufen wie bei uns auch.

PS: In diesem Zusammenhanl liefen dann viele Diskussionen mit Polizei und Landratsamt ob eine Tankstelle befriedetes Besitztum ist. Aber das würde jetzt wohl zu weit führen.....

[Dieser Beitrag wurde von Smithy am 16. August 2002 editiert.]

Geschrieben

PS: In diesem Zusammenhang liefen dann viele Diskussionen mit Polizei und Landratsamt ob eine Tankstelle befriedetes Besitztum ist. Aber das würde jetzt wohl zu weit führen.....

wenns seine eigene tankstelle ist...

so hat mann's in der wsk gelernt:

§ 4 Erwerben, Überlassen, Führen

(4) Im Sinne dieses Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt.

das kassenhäuschen der tankstelle (die manchmal schon die dimensionen und das warenangebot eines supermarkst haben) ist ja wohl zweifelsfrei als geschäftsraum anzusehen.

also wo ist das problem?

goasbeda

Geschrieben

>außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume

>oder seines befriedeten Besitztums ausübt

die Geschäftsräume der Tanke sind sicherlich unproblematisch. Aber die Zapfsäulen sind schon nichtmehr befriedet, da nicht durch bauliche Maßnahmen von der Umgebung getrennt.

Folglich müsste er sie beim Verlassen wohl jedesmal in der Tanke lassen - und dort in 'nem B- Schrank verstauen.

Mit dem neuen WG hat sich aber wohl auch das erledigt

Tabs

Geschrieben

Die Menorciener haben das einfach gelöst:

am Rande eines Besitztums findet man alle 25 Meter ein schwarz/weißes Schild mit der Aufschrift:

Cotto privado di caza

(die Spanier unter uns mögen mir Rechtschreibfehler verzeihen wink.gif )

Bedeutung: privater Jagdgrund

Erfahrung: hinter dem Schild schaut man schnell mal in den Lauf einer Flinte wink.gif

Ich wäre also für ein Schild : Dieses Anwesen wird bewacht von Herrn Glock, Herrn Heckler und den Brüdern Smith & Wesson. grin.gifgrin.gifgrin.gif

...schade, bin gerade aus meinem Traum wieder erwacht.

MfG Kai

------------------

Ich bin die Waffenlobby - wir sind viele - wir gehen wählen - und das ist gut so !

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Tabs:

>

die Geschäftsräume der Tanke sind sicherlich unproblematisch. Aber die Zapfsäulen sind schon nichtmehr befriedet, da nicht durch bauliche Maßnahmen von der Umgebung getrennt.

Tabs

Der Gebrauchtwagenparkplatz? Die WC-Anlagen? Die Waschanlage?

Für Juristen (und solche die es sein wollen) ein riesen Potential!!! grin.gifconfused.gif

Das ganze Grundstück ist nicht von der Umgebung getrennt.

Ach ja und zum Gefährdungspotential. Der Mann wurde schon mehrmals überfallen. Seine Gebrauchtwagen werden als kostenloses Ersatzteillager angesehen. Kannste aber alles vergessen.

Politiker musste sein, dann v i e l l e i c h t !!

Geschrieben

Mir wurde kürzlich, aus damals aktuellem Anlass, glaubhaft versichert, daß früher viele Bankgeschäftsstellen eine Waffe samt Waffenscheininhaber hatten (haben).

Dies kommt heute oft auf, wenn diese Herren in Rente gehen, und plötzlich ein längst abgelaufener Waffenschein samt WBK und Waffe auftaucht.

Kann das jemand bestätigen?

Wolli

p.s. Heute sei es übrigens nicht mehr so, daß Banken so etwas leicht bekommen.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Wolli:

Kann das jemand bestätigen?

Wolli


JA, Ich!

Kenne noch einen. Die haben früher das Geld oft selbst zur örtlichen Zentralbank hingebracht und abgeholt. Dazu hatten sie einen Waffenschein.

Der erzählt heute noch wie er lachen muss wenn er die Sicherheitsbeamten die das heute machen zu zweit "nebeneinander" im Parkhaus spazierengehen sieht.

Angeblich waren die besser ausgebildet. Wenn er über den Sicherheitsabstand der beiden Männer und die Sicherung von Parkhaustüren erzählt klingt das zumindest für mich sehr professionell.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Smithy:

[...]

Der erzählt heute noch wie er lachen muss wenn er die Sicherheitsbeamten die das heute machen zu zweit "nebeneinander" im Parkhaus spazierengehen sieht.

Angeblich waren die besser ausgebildet. [...]

Ich kann mich an eine Episode in einer Stuttgarter DB24 Filiale erinnern. Wachmann in Hocke vor dem Kundenterminal, irgendwas an der Technik machend. Seine Waffe, ein Revolver mit ca. 6' Lauf, größeres Kaliber, im offenen Holster, das Griffstück mir fröhlich entgegen grinsend. Ein Griff und das Teil wäre mein gewesen. Er hätte nur den Knopf an seinem Holster zumachem müssen und die Karten wären anders gelegen.

Oder die jungs vom Geldtransport, die ihre Makarov (!!!) im Billigholster mit Hoisenbundklammer an der Hosentasche trugen. Im Ernstfall müßte der junge Mann erstmal nach der Waffe suchen.

Immerwieder interessant, diese Herren zu beobachten.

Gruß

Thorsten

Geschrieben

Also, um mal wieder auf das Thema Waffenschein an sich zurückzukommen.

Über die Erteilung entscheidet einzig und allein die örtliche Behörde. In diesem Zusammenhang kann ich nur bestätigen, das die Auflagen diesbezüglich arg verschärft wurden. Als Firma z.B. reicht es nicht aus, irgendwie gefährdete Objekte zu bewachen, auch private Personenschützer bekommen so gut wie nie Waffenscheine (Meißt mit der Begründung, das die etwaige Schutzperson entweder garnicht sooo gefährdet seien, bzw. wenn doch, bekommen sie Schutz vom LKA.), Ausnahmen mag´s geben, wenn ich auch keine kenne.

Weiterhin werden Waffenscheine in der Regel mit strengen, im Schein selbst eingetragenen, Auflagen versehen, z.B. genaue Waffentragezeiten, bzw. Situationen.

Ich habe allerdings schon auf Privatpersonen ausgestellte Scheine gesehen, die keine Auflagen enthielten, das sind dann die echten "Persilscheine". Ist aber selten und die konkrete Gefährdung dieser Personen ist mir auch nicht bekannt.

Kommen Sportschützen schneller an solche Dinger heran oder können Bedürfnisse besser begründen? Wohl eher das Gegenteil ist der Fall, schließlich gelten wir seit ewigen Zeiten als Gefahr und müssen mit ewig hohen Auflagen belegt werden, nur um eine Waffe zu besitzen. Das wir solche Dinger auch noch führen - Oh GOTT!!! wink.gif

Spaß beseite, ist auch nicht billig, schließlich muß für einen Waffenschein zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die extrem hohe Summen für Sach- und Personenschäden abdeckt (genaue Summe ist mir entfallen.).

Und ganz ehrlich...Ich will für mich privat auch gar keinen. In einem Land wo man damit rechnen muß, bei Anwendung seines Notwehrrechts bestraft zu werden, wenn man nicht aufpasst, ist eine Schusswaffe zur Selbstverteidigung eher eine Last als ein Segen. frown.gif

Mike

Archiviert

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