Guest Mouche Posted September 12, 2004 Share Posted September 12, 2004 Hi Leute - ohne das "warum" jetzt näher ausführen zu wollen: Gibt es eine Frist, innerhalb der ich ein vom Verband bestätigtes Bedürfnis bei der Behörde zum Voreintrag vorlegen muß ? Alsbald nach Bestätigung? Oder reicht auch später ? Hat da jemand ggf. schon Probleme gehabt wegen späterer Vorlage bei der Genehmigungsbehörde ? Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Aspe Posted September 12, 2004 Share Posted September 12, 2004 Hi, sollte auch länger gültigkeit haben!Ich habe vor der Gesetzesänderung mal ein halbes Jahr gewartet bis ich Ihn abgegeben habe und das hat Probemlos geklappt. Gruss Björn Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted September 12, 2004 Share Posted September 12, 2004 Hallo, es könnte schon ein Problem geben, wenn nach dem Bescheinigungsdatum und bis zum Vorlagetermin kein „Trainings- oder Wettkampfnachweise“ mehr vorgelegt werden können! Gruss Spa Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 13, 2004 Share Posted September 13, 2004 Auch wieder eine Sache, bei der es auf die Loyalität des SB ankommt. Deshalb ist keine pauschale Antwort möglich. Irgendwann wieder jeder SB mal sagen: damals hatten Sie ein Bedürfnis, aber was haben Sie denn in der Zwischenzeit gemacht ? Ich bekomme bislang immer relativ "frische" Bedürfnisnachweise geliefert. Aber selbst wenn er ein Jahr alt wäre, würde ich im Regelfall wohl kein Tamtam drum machen. Es kann ja ein Umzug, längerer Urlaub, Berufswechsel, Krankheit o.ä. dazwischengekommen sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted September 13, 2004 Share Posted September 13, 2004 Hallo, mit den „Frischen“ ist es auch richtig finde ich, denn wenn man den Eintrag hat, hat man ohne Nachteile ein Jahr Zeit zum Erwerb. Ich möchte auch nicht der „Befürwortende“ sein und der Schütze, der einen doch immer so dringendes Bedürfnis hat, legt es nach 364 Tagen der Behörde vor! Weis ich oder der SB dann, was der Schütze, der so ein dringendes Bedürfnis hatte, in der Zwischenzeit „getrieben“ hat? Hier sollte man auch gegenüber den Funktionäre, die rechtlich für ihre Unterschrift haften, fair sein und eine Antrag in „vernünftiger“ Zeit vorlegen. Gruss Spa Link to comment Share on other sites More sharing options...
gemm Posted September 13, 2004 Share Posted September 13, 2004 @Spahlholz die funktionaere haften fuer gar nichts ! die bestaetigen nur, dass zum zeitpunkt der unterschrift die erforderlichen trainingsnachweise vorgelegen haben - nichts weiter (manchmal noch, dass das beantragte kaliber fuer die disziplin xyz geeignet ist). die nachweise wurden bei unserem amt innerhalb 6 monaten anerkannt; kam aber imho nicht vor, dass jemand laenger gewartet hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
seitenschloß Posted September 13, 2004 Share Posted September 13, 2004 Hi mal ein wenig ab vom eigentlichen Thema. Ist es eigentlich egal wie so eine Bedürfnisbescheinigung aussieht, Verband zu Verband anders? Kann ich mir selber eine "stricken" und befürworten lassen?oder muß ich die von meinem Verband haben? Fragen über Fragen, sorry das ich euren Fred dafür misbrauche, aber dsa Thema passt grad so schön Seitenschloß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 13, 2004 Share Posted September 13, 2004 Die Verbände haben die Vordrucke mit dem BMI abgestimmt und bestehen meines Wissens auch auf diese. Andere habe ich bislang auch noch nicht auf den Tisch bekommen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
seitenschloß Posted September 13, 2004 Share Posted September 13, 2004 @sachbearbeiter Danke bist ja wieder schneller als die Polizei erlaubt dann werd ich mal meinen Verband anschreiben. gruß Seitenschloß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 13, 2004 Share Posted September 13, 2004 In Antwort auf: @sachbearbeiter Danke bist ja wieder schneller als die Polizei erlaubt Die Polizei hat es erlaubt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Spahlholz Posted September 14, 2004 Share Posted September 14, 2004 Hallo, dies Aussage ist schlicht und einfach falsch! Der Unterzeichnende hafte sehr wohl für das, was er unterschreibt! Und bei Unterschriften in Waffenrechtlichenangelegenheiten wird ein Falschbekundung auch rechtlich verfolgt! Aus verständlichen Gründen kann ich hier keine Namen zu Fallbeispielen bringen, aber ich habe mehr als einmal in der Vergangenheit solche „Wohltaten“ von „Unterzeichnenden“ ausbügeln dürfen! Gruss Spa Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.