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IGNORED

Bedürfnisbescheinigung


Gast Mouche

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute -

ohne das "warum" jetzt näher ausführen zu wollen:

Gibt es eine Frist, innerhalb der ich ein vom Verband bestätigtes Bedürfnis bei der Behörde zum Voreintrag vorlegen muß ?

Alsbald nach Bestätigung? Oder reicht auch später ?

Hat da jemand ggf. schon Probleme gehabt wegen späterer Vorlage bei der Genehmigungsbehörde ?

Mouche

Geschrieben

Hi,

sollte auch länger gültigkeit haben!Ich habe vor der Gesetzesänderung mal ein halbes Jahr gewartet bis ich Ihn abgegeben habe und das hat Probemlos geklappt.

Gruss Björn

Geschrieben

Auch wieder eine Sache, bei der es auf die Loyalität des SB ankommt. Deshalb ist keine pauschale Antwort möglich.

Irgendwann wieder jeder SB mal sagen: damals hatten Sie ein Bedürfnis, aber was haben Sie denn in der Zwischenzeit gemacht ? smirk.gif

Ich bekomme bislang immer relativ "frische" Bedürfnisnachweise geliefert. Aber selbst wenn er ein Jahr alt wäre, würde ich im Regelfall wohl kein Tamtam drum machen. Es kann ja ein Umzug, längerer Urlaub, Berufswechsel, Krankheit o.ä. dazwischengekommen sein. rainbow.gif

Geschrieben

Hallo,

mit den „Frischen“ ist es auch richtig finde ich, denn wenn man den Eintrag hat, hat man ohne Nachteile ein Jahr Zeit zum Erwerb. cool.gif

Ich möchte auch nicht der „Befürwortende“ sein und der Schütze, der einen doch immer so dringendes Bedürfnis hat, legt es nach 364 Tagen der Behörde vor! kotz.gif

Weis ich oder der SB dann, was der Schütze, der so ein dringendes Bedürfnis hatte, in der Zwischenzeit „getrieben“ hat? confused.gifblush.gifcrying.gif

Hier sollte man auch gegenüber den Funktionäre, die rechtlich für ihre Unterschrift haften, fair sein und eine Antrag in „vernünftiger“ Zeit vorlegen. chrisgrinst.gif

Gruss Spa

smile.gif

Geschrieben

@Spahlholz

die funktionaere haften fuer gar nichts !

die bestaetigen nur, dass zum zeitpunkt der unterschrift die erforderlichen trainingsnachweise vorgelegen haben - nichts weiter (manchmal noch, dass das beantragte kaliber fuer die disziplin xyz geeignet ist).

die nachweise wurden bei unserem amt innerhalb 6 monaten anerkannt; kam aber imho nicht vor, dass jemand laenger gewartet hat.

Geschrieben

Hi

mal ein wenig ab vom eigentlichen Thema.

Ist es eigentlich egal wie so eine Bedürfnisbescheinigung aussieht, Verband zu Verband anders? Kann ich mir selber eine "stricken" und befürworten lassen?oder muß ich die von meinem Verband haben?

Fragen über Fragen, sorry das ich euren Fred dafür misbrauche, aber dsa Thema passt grad so schön AZZANGEL.gif

Seitenschloß

Geschrieben

Hallo,

dies Aussage ist schlicht und einfach falsch! crying.gif

Der Unterzeichnende hafte sehr wohl für das, was er unterschreibt! blush.gifchrisgrinst.gif

Und bei Unterschriften in Waffenrechtlichenangelegenheiten wird ein Falschbekundung auch rechtlich verfolgt! redface1.gif

Aus verständlichen Gründen kann ich hier keine Namen zu Fallbeispielen bringen, aber ich habe mehr als einmal in der Vergangenheit solche „Wohltaten“ von „Unterzeichnenden“ ausbügeln dürfen! 016.gif

Gruss Spa

wink.gif

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