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Ersatz wesentlicher Waffenteile


Guest ksail

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Weiß jemand, wie es möglich ist, wesentliche Waffenteile (Schlitten einer Pistole) durch ein Neuteil zu ersetzen, wenn das Originalteil defekt ist?

Kann das Ersatzteil einfach bestellt werden und mit der gleichen Nummer wie die eingetragene Waffe versehen werden oder muß da noch ein Extra-Eintrag erfolgen?

Grüße, ksail

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Hmpf, ich hatte mal einen defekten Flintenlauf. Der Lauf wurde über meinen BüMa komplett getauscht, der alte wanderte in die Schrottpresse, und die neue Serien-Nr. wurde kostenlos vom Amt eingetragen, die alte ausge-x´t, u. gegengestempelt.

Posted

Moin,

das komm ganz darauf an, um was für eine Waffe es sich handelt:

Bei Langwaffen, kannst Du Läufe im gleichen oder geringerem Kaliber und Verschlüsse in unbegrenzter Zahl GENEHMIGUNGSFREI erwerben und besitzen. Es muß nichts in die WBK eingetragen werden.

Bei Kurzwaffen gilt für Läufe und Verschlüsse auch das oben genannte, Griffstücke können aber nur im Austausch überlassen werden.

Werden nummerierte Waffenteile ausgetauscht und man bekommt keine gleich nummerierten Waffenteile, muß man die neue Nummer in die WBK nachtragen lassen.

Gruß,

frogger

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In Antwort auf:

Kann das Ersatzteil einfach bestellt werden und mit der gleichen Nummer wie die eingetragene Waffe versehen werden oder muß da noch ein Extra-Eintrag erfolgen?

Grüße, ksail


Austausch von Teilen mit der alten Waffennr. ist teilweise möglich. Genaueres erfragst Du bei deinem Büchsenmacher oder Hersteller.

Karl

Posted

Hi, das defekte Teil wird vom BüMa ausgetauscht und verbleibt dort. Wenn erforderlich wird die Waffe beim Beschussamt vorgelegt. Als Waffenbesitzer hast du keine Befugnis wesentliche Waffenteile zu bearbeiten. Allerdings sollten Deteils vorher bekannt sein; z. B. andere oder gleiche Waffennummer

Posted

das defekte/alte teil muss nicht beim buechsenmacher verbleiben. laeufe und verschluesse im gleichen/kleineren kaliber sind erlaubnisfrei - unterschiedliche nummer vorausgesetzt. die alten kannst du mitnehmen.

griffstuecke muessen "unbrauchbar" gemacht werden. da allerdings ein ersatzgriffstueck i.d.r. sowieso vom buechsenmacher eingepasst werden muss, ist das unbrauchbarmachen keine grosse sache. kannst du dann auch mitnehmen.

aber: imho gibt es eine ausnahme und zwar bei der 08. dort wird das griffstueck nicht zum abschiessen einer partone benoetigt. ob das dann ueberhaupt ein "wesentliches waffenteil" darstellt weiss ich nicht. unmodifizierte griffstuecke fuer die 08 sind aber akaik legal und ohne erlaubnis zu bekommen (leps).

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