Guest ksail Posted September 6, 2004 Posted September 6, 2004 Weiß jemand, wie es möglich ist, wesentliche Waffenteile (Schlitten einer Pistole) durch ein Neuteil zu ersetzen, wenn das Originalteil defekt ist? Kann das Ersatzteil einfach bestellt werden und mit der gleichen Nummer wie die eingetragene Waffe versehen werden oder muß da noch ein Extra-Eintrag erfolgen? Grüße, ksail
Carsten Posted September 6, 2004 Posted September 6, 2004 Hmpf, ich hatte mal einen defekten Flintenlauf. Der Lauf wurde über meinen BüMa komplett getauscht, der alte wanderte in die Schrottpresse, und die neue Serien-Nr. wurde kostenlos vom Amt eingetragen, die alte ausge-x´t, u. gegengestempelt.
frosch Posted September 6, 2004 Posted September 6, 2004 Moin, das komm ganz darauf an, um was für eine Waffe es sich handelt: Bei Langwaffen, kannst Du Läufe im gleichen oder geringerem Kaliber und Verschlüsse in unbegrenzter Zahl GENEHMIGUNGSFREI erwerben und besitzen. Es muß nichts in die WBK eingetragen werden. Bei Kurzwaffen gilt für Läufe und Verschlüsse auch das oben genannte, Griffstücke können aber nur im Austausch überlassen werden. Werden nummerierte Waffenteile ausgetauscht und man bekommt keine gleich nummerierten Waffenteile, muß man die neue Nummer in die WBK nachtragen lassen. Gruß, frogger
karl22 Posted September 6, 2004 Posted September 6, 2004 In Antwort auf: Kann das Ersatzteil einfach bestellt werden und mit der gleichen Nummer wie die eingetragene Waffe versehen werden oder muß da noch ein Extra-Eintrag erfolgen? Grüße, ksail Austausch von Teilen mit der alten Waffennr. ist teilweise möglich. Genaueres erfragst Du bei deinem Büchsenmacher oder Hersteller. Karl
reini Posted September 6, 2004 Posted September 6, 2004 Hi, das defekte Teil wird vom BüMa ausgetauscht und verbleibt dort. Wenn erforderlich wird die Waffe beim Beschussamt vorgelegt. Als Waffenbesitzer hast du keine Befugnis wesentliche Waffenteile zu bearbeiten. Allerdings sollten Deteils vorher bekannt sein; z. B. andere oder gleiche Waffennummer
gemm Posted September 8, 2004 Posted September 8, 2004 das defekte/alte teil muss nicht beim buechsenmacher verbleiben. laeufe und verschluesse im gleichen/kleineren kaliber sind erlaubnisfrei - unterschiedliche nummer vorausgesetzt. die alten kannst du mitnehmen. griffstuecke muessen "unbrauchbar" gemacht werden. da allerdings ein ersatzgriffstueck i.d.r. sowieso vom buechsenmacher eingepasst werden muss, ist das unbrauchbarmachen keine grosse sache. kannst du dann auch mitnehmen. aber: imho gibt es eine ausnahme und zwar bei der 08. dort wird das griffstueck nicht zum abschiessen einer partone benoetigt. ob das dann ueberhaupt ein "wesentliches waffenteil" darstellt weiss ich nicht. unmodifizierte griffstuecke fuer die 08 sind aber akaik legal und ohne erlaubnis zu bekommen (leps).
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