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IGNORED

Reise per Auto nach Italien


catweasel

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Ich werde im Spätjahr eine Reise nach Italien, über die Schweiz, mit dem Auto machen und will in Italien einen Wurfscheibentunier mitmachen.

Reicht mir dazu der Europäische Feuerwaffenpass und die WBK oder muß ich die Flinten in Italien irgendwie anmelden bei Zoll oder Polizei. Und wie sieht es mit der Wiedereinfuhr nach Deutschland aus ??

Vorraus vielen Dank

Catweasel

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Hallo

mit Italien insbesondere kenn ich mich nicht aus. Vielleicht bekommst du noch Italien-Spezifische" Antworten.

Ich schreibe dir weil du UNBEDINGT beim Grenzübergang deine Waffe beim Zoll anmelden musst. Wenn er dich durchwinkt TROTZDEM STEHENBLEIBEN UND WAFFE MELDEN.

Also ich sags mal wies mit der Tschechien läuft.

Zum ZOLL gehen und eine Genehmigung holen (Waffe mitnehmen!) Das nennt sich dann "Auskunftsblatt Rückwarenregelung" und gilt für Sportschützen unbefristet. Bei mir haben sie sogar das Spektiv mit reingeschrieben (sieht wohl teuer aus).

An der Grenze die Bescheinigung vorzeigen. An der Tschechischen Grenze bekommt man dann auch noch so eine Art "Tschechische WBK" Die ist unbedingt erforderlich damit du das Ding in Tschechien überhaupt transportieren darfst. Bei der Rückreise nehmen Sie dir das Ding dann wieder ab. Deshalb musst du ja unbedingt stehenbleiben; soonst kommst nicht mehr raus grin.gif

Zu bezahlen ist nichts weil dir das Zeug ja schon gehört.

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Für Italien reicht der Europäische Waffenpass eventuell ergänzt durch eine schriftliche Einladung zu dem Turnier. Genau weiss ich das nicht.

Grundsätzlich sind die Waffen an allen Grenzübergängen zu melden. Für die Schweiz bekommst Du einen Durchgangsschein. Die Wiedereinfuhr nach D ist kein Problem, aber auch hier _muss_ man die Waffen melden.

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Ja genau, die Einladung hab ich noch vergessen. UNBEDINGT auch mitnehmen.

Und nochmal zum Zoll: Sicher macht das auch die Zollstelle an der Grenze. Nur wenn du die Papiere schon beisammen hast sparst du dir das Ausfüllen und abstempeln am Grenzübergang.

Ist zwar in der Schweiz und Italien nicht so schlimm weil die wahrscheinlich deutsch können.

Aber bei uns (nach tschechien) waren schon 3-4 Stunden Unterschied zu denen die die Zollbestätigung dabei hatten zu denen die sie erst an der Grenze ausgefüllt haben.

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Normalerweise müsste für Italien der EFWP und die Einladung zu einem Wettkampf reichen, ein Anmeldung an der Grenze wäre da nicht erforderlich bzw. nicht mehr möglich. Da du aber über ein Nicht-EU-Land einreist, dürfte die Anmeldung an der Grenze nötig werden.

Gruß

Makalu

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Moin,

theorethisch ist es einfach, das EU-Recht besagt: Einladung genügt, aber in der Praxis ist es LEIDER nicht so. Das Problem ist, das viele Staaten das EU-Recht noch nicht kompöett umgesetzt haben. Auch wenn kein Häuschen mehr an der Grenze steht, die Waffe sind im allgemeinen anzumelden bzw. man braucht vorher auch eine Genehmigung.

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Mast und Schotbruch

Skipper

[Dieser Beitrag wurde von skipper am 17. Juli 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von skipper:

Moin,

Auch wenn kein Häuschen mehr an der Grenze steht, die Waffe sind im allgemeinen anzumelden bzw. man braucht vorher auch eine Genehmigung.

Das ist also für die meisten EU-Länder (aber nicht für alle, da liegt dann auch das Problem) falsch.

Zum Sportschießen bei Vorlage einer Einladung (meistens zu einem richtigen Wettkampf) und zur Jagd ist diese Voranmeldung in den meisten Fällen nicht nötig und oft nicht mal mehr möglich, es muss aber zusätzlich der EFWP für die Waffe vorhanden sein.

Das funktioniert so mit Sicherheit für fast alle Waffen der Kategorie B bis D in Frankreich, Holland, Belgien, Luxemburg, Deutschland (mit Einschränkung §37) zu Sportzwecken. Bei der Jagd sind in vielen Ländern Waffen der Kategorie B verboten, darüber hinaus sind in Frankreich zur Jagd alle Waffen in Militärkaliber sowie Halbautomaten mit mehr als 2 Schuss oder mit einem auswechselbaren Magazin verboten (natürlich auch Kurzwaffen).

In Österreich ist es auch in etwa so, wobei da bei Pumpgans und halbautomatischen Langwaffen noch Verbote gegeben sind. Dafür brauchen Bürger aus Bayern nicht mal den EFWP, wenn sie mit Repetierlangwaffen anreisen (das gleiche gilt für Österreicher, die mit solchen Waffen nach Bayern reisen - die brauchen aber eine Meldebescheinigung für die Waffe - oder so was)

Meines Wissens nach geht es auch in Italien (wobei da tatsächlich die militärischen Kaliber wenigstens im Kurzwaffenbereich tabu sein dürften) mit der Standardformel, in Italien dürfte aber alles noch etwas unklarer sein als bei den anderen.

Definitiv gilt das aber nicht für England, da ist immer dieses Visiter Permit nötig (kostet auch einiges). Diese Vereinbarung gilt auch nicht für Durchreisen durch EU Länder: wer nach Spanien will, braucht für Frankreich eine Durchreisegenehmigung (natürlich auch für die Anderen) und Vorsicht, wenn jemand seine Rute ändert - das kann sehr teuer werden!

Sie gilt auch nicht bei Einreisen über nicht EU-Ländern (Schweiz). Darüber hinaus gibt es noch Mengebeschränkungen, wie für Fr; da sind es 3 Waffen in Zentralfeuerzündung und 3 in Randfeuerzündung, bei internationalen Wettkämpfen könne es auch 9 Waffen sein, davon aber nur 6 in Zentralfeuerzündung. In Deutschland sind es 3 Waffen die man mitnehmen darf. Wer nach Fr Waffen mitnehmen will, die nicht für einen Wettkampf oder zur Jagd (Einschränkung beachten) bestimmt sind, muss immer vorher eine Genehmigung einholen. Man soll sich auch informieren, welche Anforderungen an den Transport gestellt werden, das kann nämlich auch von fast nichts bis zum vorübergehenden zuschweißen gehen.

Es gibt (oder gab) in Bayern bei den Waffenrechtsbehörten ein Merkblatt dazu, wo einige Regeln aufgeführt sind - die müssen aber auch nicht unbedingt richtig sein, daher Vorsicht!

Es ist überhaupt gut, vor einer Reise bei dem anzurufen, der darüber zuverlässig Auskunft geben kann, das ist aber oft nicht ganz einfach. Oft weis der Zoll noch am besten Bescheid, aber auch die stampfen manchmal im dunkeln. Manche Botschaften sind auf dem laufenden andere erzählen auch nur Schwachsinn.

Wer nach Fr. will kann sich ja bei mir erkundigen.

Das EU Recht ist ein guter Beweis dafür, wozu hoch bezahlte EU Funktionäre und Beamten zu leisten im Stande sind, wenn man sie nur lässt!

Viel Spaß

Makalu

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