denis Posted February 23, 2002 Share Posted February 23, 2002 Hallo! Hätte mal eine Frage. Wie läuft eigentlich der Verkaufsweg über Post? Zuerst die original WBK oder beglaubigte Kopie? Muss ich in meinem Ordnungsamt gleich austragen lassen oder kann ich das nach dem Kauf machen? Wie wird die Waffe versendet? Gefahrengut oder wie? Habe das noch nie gemacht deshalb Plan, der Käufer leider auch nicht. Würde mich über die Antworten sehr freuen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
munny44 Posted February 23, 2002 Share Posted February 23, 2002 wenn eintragungen notwendig, dann original-wbk. die waffe wird wie ein gewöhnliches paket versendet, evtl versicherung mit abschließen. nach erhalt zum ordnungsamt, das wars dann. ------------------ gruß munny44 - make my day! - Link to comment Share on other sites More sharing options...
MadMax Posted February 23, 2002 Share Posted February 23, 2002 Hai, das sind alles Punkte aus der Waffensachkunde, verkaufst was Freies? Frist 14 Tage nach Erhalt. Austrag je nach Gebührenordnung ca. 20 DM resp /1,95583 = Euro. Versand NUR gegen Vorlage der Org.-Wbk. Beim Abschluss zahltder Käufer die Kanone, nach dem Du die Kohle hast, schickste ihm die WBK hinterher. Frag jetzt bitte nicht was auf der WBK eintragen sein muss ... Gruß mn ;-)) Link to comment Share on other sites More sharing options...
denis Posted February 23, 2002 Author Share Posted February 23, 2002 Zitat: Original erstellt von MadMax: Hai, das sind alles Punkte aus der Waffensachkunde, verkaufst was Freies? Gruß mn ;-)) Die Sachkunde liegt auch schon ein paar Jährchen zurück. Wie was freies? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hilli Posted February 23, 2002 Share Posted February 23, 2002 Ich habe vor einiger Zeit eine gebrauchte Pistole gekauft, das lief so ab: 1. originale WBK mit Voreintrag zum Verkäufer schicken 2. Verkäufer schickt Kaufvertrag -> unterschrieben zurück 3. Verkäufer packt Kanone und WBK in Paket und schickt mir das Ganze zu 4. Nach Probeschiessen rennen beide zum jeweiligen Amt, an- bzw. abmelden 5. mein Munitionsverbrauch steigt enorm... Link to comment Share on other sites More sharing options...
denis Posted February 24, 2002 Author Share Posted February 24, 2002 Zitat: Original erstellt von munny44: wenn eintragungen notwendig, dann original-wbk. die waffe wird wie ein gewöhnliches paket versendet, evtl versicherung mit abschließen. nach erhalt zum ordnungsamt, das wars dann. Naja, ich meine um den Eintrag muss sich doch der Käufer kümmern oder nicht? Ach ja, kostet es was, wenn die Waffe aus der WBK ausgetragen wird? Welche Frist habe ich denn um die auszutragen? Wird es billiger, wenn ich gleichzeitig eine neue Waffe eintragen lasse? Link to comment Share on other sites More sharing options...
munny44 Posted February 25, 2002 Share Posted February 25, 2002 denis, ich glaube du solltest die sachkunde nochmal machen wer welche kosten übernimmt ist verhandlungssache zwischen käufer und verkäufer die behörde zumindest verlangt die kosten von dem jeweiligen wbk-besitzer. ------------------ gruß munny44 - make my day! - Link to comment Share on other sites More sharing options...
Brösel Posted February 25, 2002 Share Posted February 25, 2002 Hallo, ich habe schon mehrere Waffen an Privat verkauft,so läufts bei mir: 1.ich lasse mir eine beglaubigte Kopie der WBK und des Persos schicken(ich darf ja eh nichts drauf eintragen) 2.Ich rufe bei der Behörde des Käufers an,und überprüfe die Angaben(bis jetzt immer freundlich und hilfsbereit) 3.Ich schicke die Waffe per Post zum Käufer,anbei zwei Ausfertigungen des Kaufvertrages 4.Bekomme 1 Ausfertigung des Kaufvertrages unterschrieben zurück 5.mit Kaufvertrag und Kopien ab zur Behörde und austragen lassen Habbich so noch nie Probs gehabt Gruß Stephan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted February 25, 2002 Share Posted February 25, 2002 Zitat: Original erstellt von Brösel: 2.Ich rufe bei der Behörde des Käufers an,und überprüfe die Angaben(bis jetzt immer freundlich und hilfsbereit) Wobei man dazu bemerken muss, das die Behörden dazu nicht verpflichtet sind! Also, nicht sauer werden, sollte eine Behörde DIES mal nicht beantworten wollen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
denis Posted February 25, 2002 Author Share Posted February 25, 2002 Danke an alle! Ich habe jetzt noch mal das Sachkundebuch durchgeblättert und festgestellt, daß der Kauf/Verkaufsvorgang nicht unbedingt sehr detailiert beschrieben ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted February 25, 2002 Share Posted February 25, 2002 Zitat: Original erstellt von denis: Ich habe jetzt noch mal das Sachkundebuch durchgeblättert und festgestellt, daß der Kauf/Verkaufsvorgang nicht unbedingt sehr detailiert beschrieben ist. Das steht in § 34 WaffG! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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