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IGNORED

Wie wird das auf dem Postweg erledigt?


denis

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Hätte mal eine Frage. Wie läuft eigentlich der Verkaufsweg über Post? Zuerst die original WBK oder beglaubigte Kopie? Muss ich in meinem Ordnungsamt gleich austragen lassen oder kann ich das nach dem Kauf machen? Wie wird die Waffe versendet? Gefahrengut oder wie? Habe das noch nie gemacht deshalb Plan, der Käufer leider auch nicht. Würde mich über die Antworten sehr freuen.

Geschrieben

wenn eintragungen notwendig, dann original-wbk. die waffe wird wie ein gewöhnliches paket versendet, evtl versicherung mit abschließen. nach erhalt zum ordnungsamt, das wars dann.

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gruß

munny44

- make my day! -

Geschrieben

Hai,

das sind alles Punkte aus der Waffensachkunde, verkaufst was Freies?

Frist 14 Tage nach Erhalt. Austrag je nach Gebührenordnung ca. 20 DM resp /1,95583 = Euro. Versand NUR gegen Vorlage der Org.-Wbk. Beim Abschluss zahltder Käufer die Kanone, nach dem Du die Kohle hast, schickste ihm die WBK hinterher. Frag jetzt bitte nicht was auf der WBK eintragen sein muss ...

Gruß mn ;-))

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von MadMax:

Hai,

das sind alles Punkte aus der Waffensachkunde, verkaufst was Freies?

Gruß mn ;-))

Die Sachkunde liegt auch schon ein paar Jährchen zurück.

Wie was freies?

Geschrieben

Ich habe vor einiger Zeit eine gebrauchte Pistole gekauft, das lief so ab:

1. originale WBK mit Voreintrag zum Verkäufer schicken

2. Verkäufer schickt Kaufvertrag -> unterschrieben zurück

3. Verkäufer packt Kanone und WBK in Paket und schickt mir das Ganze zu

4. Nach Probeschiessen rennen beide zum jeweiligen Amt, an- bzw. abmelden

5. mein Munitionsverbrauch steigt enorm... smile.gif

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von munny44:

wenn eintragungen notwendig, dann original-wbk. die waffe wird wie ein gewöhnliches paket versendet, evtl versicherung mit abschließen. nach erhalt zum ordnungsamt, das wars dann.

Naja, ich meine um den Eintrag muss sich doch der Käufer kümmern oder nicht?

Ach ja, kostet es was, wenn die Waffe aus der WBK ausgetragen wird? Welche Frist habe ich denn um die auszutragen? Wird es billiger, wenn ich gleichzeitig eine neue Waffe eintragen lasse?

Geschrieben

denis, ich glaube du solltest die sachkunde nochmal machen wink.gif

wer welche kosten übernimmt ist verhandlungssache zwischen käufer und verkäufer

die behörde zumindest verlangt die kosten von dem jeweiligen wbk-besitzer.

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gruß

munny44

- make my day! -

Geschrieben

Hallo,

ich habe schon mehrere Waffen an Privat verkauft,so läufts bei mir:

1.ich lasse mir eine beglaubigte Kopie der WBK und des Persos schicken(ich darf ja eh nichts drauf eintragen)

2.Ich rufe bei der Behörde des Käufers an,und überprüfe die Angaben(bis jetzt immer freundlich und hilfsbereit)

3.Ich schicke die Waffe per Post zum Käufer,anbei zwei Ausfertigungen des Kaufvertrages

4.Bekomme 1 Ausfertigung des Kaufvertrages unterschrieben zurück

5.mit Kaufvertrag und Kopien ab zur Behörde und austragen lassen

Habbich so noch nie Probs gehabt grin.gif

Gruß Stephan

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Brösel:

2.Ich rufe bei der Behörde des Käufers an,und überprüfe die Angaben(bis jetzt immer freundlich und hilfsbereit)

Wobei man dazu bemerken muss, das die Behörden dazu nicht verpflichtet sind!

Also, nicht sauer werden, sollte eine Behörde DIES mal nicht beantworten wollen.

Geschrieben

Danke an alle!

Ich habe jetzt noch mal das Sachkundebuch durchgeblättert und festgestellt, daß der Kauf/Verkaufsvorgang nicht unbedingt sehr detailiert beschrieben ist.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von denis:

Ich habe jetzt noch mal das Sachkundebuch durchgeblättert und festgestellt, daß der Kauf/Verkaufsvorgang nicht unbedingt sehr detailiert beschrieben ist.

Das steht in § 34 WaffG!

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