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IGNORED

vordeschaftrep. verboten ab sofort?


Gast

Empfohlene Beiträge

Hallo 686,

Deine Behörde braucht sich keine Sorgen zu machen, Dir etwas zu genehmigen, was in wenigen Wochen vielleicht wieder eingezogen werden müsste.

Zitat aus der Presseerklärung des BMI zu den Vorschlägen, die dem Vermittlungsausschuss zur Verschärfung des Waffenrechts-Neuregelungsgesetzes unterbreitet werden sollen:

"Verbot von sog. Pump-guns

Dieses Verbot soll solche Pump-guns betreffen, die klassische "Unterwelt"-Waffen sind, also

 Vorderschafts-Repetierflinten

 zum Verschießen von Schrotmunition

 mit Pistolengriff.

Derartige Waffen werden im kriminellen Milieu benutzt und sind neben ihrer Drohwirkung auf Grund ihrer vergleichsweise geringen Länge und ihrer verheerenden Wirkung im Nahbereich objektiv besonders gefährlich. Als Sport- oder Jagdwaffen hingegen finden derartige Pump-guns schon mangels Eignung hierfür keine Verwendung." Zitat Ende.

Da ich mal voraussetze, dass Du als Sportschütze eben KEINEN verkürzten Vorderschaftrepetierer nur mit Pistolengriff zulegen möchtest, sondern eine "venünftige" Waffe mit normalem Schaft und langem Lauf (sonst sähe ja eine Magazinverlängerung bescheuert aus :-) ), damit man auch was trifft, darfst Du die Behörde auch ruhig darauf hinweisen, daß Du keine "Gangsterknarre", sondern eine reguläre Sportwaffe ("Praktische Flinte", oder Disziplinen bei der DSU) kaufen möchtest.

Viel Glück bei der Überzeugungsarbeit!

Grüsse

Lawman

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Hallo 686!

Die Behörde hat sich definitiv an das DERZEIT geltende Recht zu halten. Bei Vorliegen eines Bedürfnisses ist somit der Voreintrag zu erteilen! Alles was momentan sonst noch so ausgebrütet wird, hat z.Zt. für die Ordnunsämter ohne Belang zu sein, da es sich noch nicht um geltendes Recht handelt. Daß es aber auch anders geht, zeigt die Praxis nach Erfurt leider immer wieder. Sollte ein vernünftiges Gespräch mit dem Sachbearbeiter ohne Erfolg verlaufen, hilft nur noch der Rechtsweg.

Viel Glück

PG

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Ich nehme an, daß dann auch Softair-"Pumpen", die die genannten Merkmale erfüllen (bis auf das Verschießen von Schrot) auf die Liste der "Verbotenen Gegenstände" gesetzt werden? Oder liege ich da falsch? In gewissem Sinne ist das dann ja eine "Anscheins-Unterwelt-Mafioso-Waffe"...

[Dieser Beitrag wurde von Lews Therin am 10. Juni 2002 editiert.]

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Hallo Lews Therin

Die Formulierung der Verbotsmerkmale ist eindeutig:

-Schrotflinte (zum Verschießen von Schrotmunition)

-Vorderschaftrepetierer

-NUR Pistolengriff.

Ist eine der drei Bedingungen nicht erfüllt,

ist es keine verbotene "Pump-Gun".

Damit sind Luftgewehre oder Softairwaffen keinesfalls von einem Verbot betroffen.

Und von "Anscheinswaffen" habe ich im neuen Waffengesetz nichts mehr gesehen smile.gif.

(Tip: alle verbotenen Waffen -bis auf die Pump-Guns- sind abschließend in Anlage II, Abschnitt 1 zum neuen Wafengesetz aufgeführt:

- dem KWKG unterliegende Schußwaffen -ausgenommen Halbautomaten - AUCH nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft

-Vollautomaten

-"getarnte" Schusswaffen

-mehr als über das für Jagd- oder Sportzwecke übliche Maß hinaus "verkürzbare" Schusswaffen)

Grüße

Lawman

[Dieser Beitrag wurde von Lawman am 10. Juni 2002 editiert.]

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Und was ist mit der Benelli M3 Super 90

Practical Shooting??

Muß man den Schaft austauschen?Oder sind da nur die reinen Pistolengriffe mit Bügel

gemeint.

Wird als Selbstladeflinte eingetragen aber man kann das Teil ja als Repetierer umschalten.

------------------

Donner ist gut und eindrucksvoll

aber die Arbeit leistet der Blitz.

[Dieser Beitrag wurde von Psion am 10. Juni 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von Lawman:

dem KWKG unterliegende Schußwaffen -ausgenommen Halbautomaten - AUCH nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft

Hallo und danke erst mal für die Erklärung!

Jetzt muß ich aber doch nochmal nachhaken, bei diesem Satz. Also. Nehmen wir als Beispiel eine AK47. Die unterliegt dem KWKG. Soweit alles OK, verboten. Jetzt aber: "ausgenommen Halbautomaten". Also wäre eine halbautomatische Version einer AK47 wieder erlaubt. Jetzt der dritte Zusatz: "auch nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft" - ist damit gemeint, daß eine AK47, auch wenn es ein halbautomatischer Nachbau allein durch ihr "gefährliches Aussehen" (langes Magazin etc.) eine "kriegswaffeneigenschaft" bekommt und daher doch verboten ist... oder was genau ist eigentlich eine "Kriegswaffeneigenschaft" Wenn, dann doch die Fähigkeit zu Vollauto?

Etwas konfuse Grüße

LT

P.S.: Hoffe ich gehe mit dieser Haarspalterei niemanden auf die Nerven... aber ich will's halt wissen grin.gif

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Zitat:

Original erstellt von Lews Therin:

P.S.: Hoffe ich gehe mit dieser Haarspalterei niemanden auf die Nerven... aber ich will's halt wissen
grin.gif

Ich bin ziemlich sicher, daß Du damit keinem hier auf die Nerven gehst - Du bist bestimmt nicht der einzige, der das wissen möchte... wink.gif

------------------

Das Leben ist hart, aber ungerecht!

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Kam gerade im Lokalradio

Totalverbot von Pum Guns,

jetzt meine Frage was passiert mit bereits erwobenen und eingetrgenen Pum Guns? Benutze meine zur schlecht Wetterjagd bzw. beim Frettieren, muß ich nun befürchten das diese Waffe eingezogen wird.

Danke für eure Hinweise

Gruß

MagnumHunter

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Zitat:

Original erstellt von MagnumHunter:

Kam gerade im Lokalradio

Totalverbot von Pum Guns,

jetzt meine Frage was passiert mit bereits erwobenen und eingetrgenen Pum Guns? Benutze meine zur schlecht Wetterjagd bzw. beim Frettieren, muß ich nun befürchten das diese Waffe eingezogen wird.

Danke für eure Hinweise

Gruß

MagnumHunter

Hallo Magnum Hunter,

lass Dich von irgendwelchen Kommentaren aus Presse und Rundfunk hinsichtlich eines Totalverbotes der Vorderschaftrepetierflinten nicht in die Irre führen: Die meisten der Journalisten etc. kennen sich mit der Materie nun mal (leider ?) nicht aus. Fakt ist, dass lediglich solche Repetierflinten verboten werden, die statt des üblichen Schaftes einen Pistolengriff haben; die "normalen" Waffen mit Gewehrschaft fallen eindeutig nicht unter das Verbot. Also keine unnötige Panik.

SWAT

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