Guest Posted June 8, 2002 Posted June 8, 2002 Hallo 686, Deine Behörde braucht sich keine Sorgen zu machen, Dir etwas zu genehmigen, was in wenigen Wochen vielleicht wieder eingezogen werden müsste. Zitat aus der Presseerklärung des BMI zu den Vorschlägen, die dem Vermittlungsausschuss zur Verschärfung des Waffenrechts-Neuregelungsgesetzes unterbreitet werden sollen: "Verbot von sog. Pump-guns Dieses Verbot soll solche Pump-guns betreffen, die klassische "Unterwelt"-Waffen sind, also Vorderschafts-Repetierflinten zum Verschießen von Schrotmunition mit Pistolengriff. Derartige Waffen werden im kriminellen Milieu benutzt und sind neben ihrer Drohwirkung auf Grund ihrer vergleichsweise geringen Länge und ihrer verheerenden Wirkung im Nahbereich objektiv besonders gefährlich. Als Sport- oder Jagdwaffen hingegen finden derartige Pump-guns schon mangels Eignung hierfür keine Verwendung." Zitat Ende. Da ich mal voraussetze, dass Du als Sportschütze eben KEINEN verkürzten Vorderschaftrepetierer nur mit Pistolengriff zulegen möchtest, sondern eine "venünftige" Waffe mit normalem Schaft und langem Lauf (sonst sähe ja eine Magazinverlängerung bescheuert aus :-) ), damit man auch was trifft, darfst Du die Behörde auch ruhig darauf hinweisen, daß Du keine "Gangsterknarre", sondern eine reguläre Sportwaffe ("Praktische Flinte", oder Disziplinen bei der DSU) kaufen möchtest. Viel Glück bei der Überzeugungsarbeit! Grüsse Lawman
Guest Posted June 8, 2002 Posted June 8, 2002 habe ich im visier gelesen http://www.visier.de/artikelbeitrag/artike...trag_16380.html sollte ich am montag um einen voreintrag bitten wie muss sich meine behörde verhalten? s+w686 [Dieser Beitrag wurde von s+w686 am 08. Juni 2002 editiert.]
Preussens Gloria Posted June 8, 2002 Posted June 8, 2002 Hallo 686! Die Behörde hat sich definitiv an das DERZEIT geltende Recht zu halten. Bei Vorliegen eines Bedürfnisses ist somit der Voreintrag zu erteilen! Alles was momentan sonst noch so ausgebrütet wird, hat z.Zt. für die Ordnunsämter ohne Belang zu sein, da es sich noch nicht um geltendes Recht handelt. Daß es aber auch anders geht, zeigt die Praxis nach Erfurt leider immer wieder. Sollte ein vernünftiges Gespräch mit dem Sachbearbeiter ohne Erfolg verlaufen, hilft nur noch der Rechtsweg. Viel Glück PG
Lews Therin Posted June 10, 2002 Posted June 10, 2002 Ich nehme an, daß dann auch Softair-"Pumpen", die die genannten Merkmale erfüllen (bis auf das Verschießen von Schrot) auf die Liste der "Verbotenen Gegenstände" gesetzt werden? Oder liege ich da falsch? In gewissem Sinne ist das dann ja eine "Anscheins-Unterwelt-Mafioso-Waffe"... [Dieser Beitrag wurde von Lews Therin am 10. Juni 2002 editiert.]
Lawman Posted June 10, 2002 Posted June 10, 2002 Hallo Lews Therin Die Formulierung der Verbotsmerkmale ist eindeutig: -Schrotflinte (zum Verschießen von Schrotmunition) -Vorderschaftrepetierer -NUR Pistolengriff. Ist eine der drei Bedingungen nicht erfüllt, ist es keine verbotene "Pump-Gun". Damit sind Luftgewehre oder Softairwaffen keinesfalls von einem Verbot betroffen. Und von "Anscheinswaffen" habe ich im neuen Waffengesetz nichts mehr gesehen . (Tip: alle verbotenen Waffen -bis auf die Pump-Guns- sind abschließend in Anlage II, Abschnitt 1 zum neuen Wafengesetz aufgeführt: - dem KWKG unterliegende Schußwaffen -ausgenommen Halbautomaten - AUCH nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft -Vollautomaten -"getarnte" Schusswaffen -mehr als über das für Jagd- oder Sportzwecke übliche Maß hinaus "verkürzbare" Schusswaffen) Grüße Lawman [Dieser Beitrag wurde von Lawman am 10. Juni 2002 editiert.]
Psion Posted June 10, 2002 Posted June 10, 2002 Und was ist mit der Benelli M3 Super 90 Practical Shooting?? Muß man den Schaft austauschen?Oder sind da nur die reinen Pistolengriffe mit Bügel gemeint. Wird als Selbstladeflinte eingetragen aber man kann das Teil ja als Repetierer umschalten. ------------------ Donner ist gut und eindrucksvoll aber die Arbeit leistet der Blitz. [Dieser Beitrag wurde von Psion am 10. Juni 2002 editiert.]
Lews Therin Posted June 10, 2002 Posted June 10, 2002 Zitat: Original erstellt von Lawman: dem KWKG unterliegende Schußwaffen -ausgenommen Halbautomaten - AUCH nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft Hallo und danke erst mal für die Erklärung! Jetzt muß ich aber doch nochmal nachhaken, bei diesem Satz. Also. Nehmen wir als Beispiel eine AK47. Die unterliegt dem KWKG. Soweit alles OK, verboten. Jetzt aber: "ausgenommen Halbautomaten". Also wäre eine halbautomatische Version einer AK47 wieder erlaubt. Jetzt der dritte Zusatz: "auch nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft" - ist damit gemeint, daß eine AK47, auch wenn es ein halbautomatischer Nachbau allein durch ihr "gefährliches Aussehen" (langes Magazin etc.) eine "kriegswaffeneigenschaft" bekommt und daher doch verboten ist... oder was genau ist eigentlich eine "Kriegswaffeneigenschaft" Wenn, dann doch die Fähigkeit zu Vollauto? Etwas konfuse Grüße LT P.S.: Hoffe ich gehe mit dieser Haarspalterei niemanden auf die Nerven... aber ich will's halt wissen
Crow Posted June 11, 2002 Posted June 11, 2002 Zitat: Original erstellt von Lews Therin: P.S.: Hoffe ich gehe mit dieser Haarspalterei niemanden auf die Nerven... aber ich will's halt wissen Ich bin ziemlich sicher, daß Du damit keinem hier auf die Nerven gehst - Du bist bestimmt nicht der einzige, der das wissen möchte... ------------------ Das Leben ist hart, aber ungerecht!
B25 Posted June 11, 2002 Posted June 11, 2002 Z.B. auch Ruger Mini 14 in Zukunft im Fall der Fälle mit Klappschaft erlaubt ?
tar Posted June 11, 2002 Posted June 11, 2002 Zitat: Original erstellt von B25: Z.B. auch Ruger Mini 14 in Zukunft im Fall der Fälle mit Klappschaft erlaubt ? Sonst nimmst du halt den ulkigen Bullpup-Totalumbau.
bullpup Posted June 11, 2002 Posted June 11, 2002 Die Amis können doch gar keine Bullpup Waffen designen, sehnen doch alle schrecklich aus, deren Umbausätze.
MagnumHunter Posted June 14, 2002 Posted June 14, 2002 Kam gerade im Lokalradio Totalverbot von Pum Guns, jetzt meine Frage was passiert mit bereits erwobenen und eingetrgenen Pum Guns? Benutze meine zur schlecht Wetterjagd bzw. beim Frettieren, muß ich nun befürchten das diese Waffe eingezogen wird. Danke für eure Hinweise Gruß MagnumHunter
SWAT Posted June 14, 2002 Posted June 14, 2002 Zitat: Original erstellt von MagnumHunter: Kam gerade im Lokalradio Totalverbot von Pum Guns, jetzt meine Frage was passiert mit bereits erwobenen und eingetrgenen Pum Guns? Benutze meine zur schlecht Wetterjagd bzw. beim Frettieren, muß ich nun befürchten das diese Waffe eingezogen wird. Danke für eure Hinweise Gruß MagnumHunter Hallo Magnum Hunter, lass Dich von irgendwelchen Kommentaren aus Presse und Rundfunk hinsichtlich eines Totalverbotes der Vorderschaftrepetierflinten nicht in die Irre führen: Die meisten der Journalisten etc. kennen sich mit der Materie nun mal (leider ?) nicht aus. Fakt ist, dass lediglich solche Repetierflinten verboten werden, die statt des üblichen Schaftes einen Pistolengriff haben; die "normalen" Waffen mit Gewehrschaft fallen eindeutig nicht unter das Verbot. Also keine unnötige Panik. SWAT
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.