Bob DeHaney Posted June 5, 2002 Posted June 5, 2002 Dienstag habe ich mein Bedurfnis Bescheinigung bekommen (BSSB). Anruf beim Landratsamt Muenchen ob die andere Dokumente brauchen. Antwort ja, zusaetzliche Bedurfnis Bestaetigung von mein Verein. Einreichen bitte ueber meine Gemeinde. Falls genehmigt darf ich mein WBK hinbringen fuer den Eintrag. ------------------ Bob FWR 018252
Guest Posted June 5, 2002 Posted June 5, 2002 Zu welcher Fragestellung sollen wir unsere Meinungen kundtun? Habe ich etwas verpasst? ------------------ Viele Grüße MoSch Dieses Leben ist eines der härtesten... (Lebenslange Mitgliedschaft im FWR Nr. 008)
Guest Posted June 6, 2002 Posted June 6, 2002 Du--->Bürfnis vom Verein bestätigt ---> Euro 30 an Verband überweisen ----> alle Formulare incl. Überweisungsbeleg über 30 Euro an Kreisschützenmeister---> der leitet weiter an Verband---> zurück an Kreisschützenmeister---> zu Dir ---> an das Landratsamt [Dieser Beitrag wurde von VORTAC am 06. Juni 2002 editiert.]
Bob DeHaney Posted June 6, 2002 Author Posted June 6, 2002 Ich meine warum jetzt ein zusaeztliche Bescheiningung vom Vereine fur der Landratsamt Muenchen? Die Verband ist zustaendig fuer die 3te Kurzwaffe und hat mir die Beduerfnis bestaetigt. Naturlich lief mein Antrag ueber mein Verein und zuruck ueber mein Verein. ------------------ Bob FWR 018252
Mike Brauer Posted June 7, 2002 Posted June 7, 2002 Ich habs so gemacht: Ganz normal einen Antrag ausgefüllt, diesen vom Vereinspräses und Sportleiter mit Stempel und Unterschrift versehen lassen. Die für die Verbandsbestätigung notwendigen Teilnahmenachweise pro Waffe beigelegt und an der KW-Referenten geschickt. Wenn ein adressierter und frankierter Umschlag beiliegt, schickt dieser es gleich weiter an die Behörde und drei Wochen später ist die WBK da. BDS-LV4 ------------------ Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du! Together we stand, divided we fall
Guest Posted June 7, 2002 Posted June 7, 2002 Wenn ich Bob richtig verstanden habe, hat er die benötigte Bescheinigung vom Verband ja vorgelegt, nur die Behörde will nun noch zusätzlich eine Bescheinigung des Vereins. Ist natürlich eigentlich absoluter Müll, da eine Befürwortung des Verbandes ja wohl nur ausgestellt wird, wenn auch der Verein vorher seine Zustimmung mitgeteilt hat. Insofern ist die Reaktion der Behörde schon beachtenswert. Harry
Bob DeHaney Posted June 7, 2002 Author Posted June 7, 2002 Harry hat's richtig verstanden, und diesen Art von Behandlung von Sportschuetzen ist nicht neu bei der LRA Muenchen. GRRR Ich habe die Dame genau erklaert wie Harry, (ob sie verstanden hat das ist kein neuen WBK Antrag ist), nein wir brauchen unbedingt einen Bescheinigung vom Verein. ------------------ Bob FWR 018252
Thorsten Posted June 8, 2002 Posted June 8, 2002 Zitat: Original erstellt von Bob DeHaney: Harry hat's richtig verstanden, und diesen Art von Behandlung von Sportschuetzen ist nicht neu bei der LRA Muenchen. Daß man sich in München derzeit über geltendes Recht hinweg setzt, hat sich ja schon herumgesprochen. Was wäre denn, wenn man gar nicht in einem Verein Mitglied ist, sondern nur im Verband? Sowas hirnrissiges! ------------------ Gruß, Thorsten FWR- Mitglied 154
Guest Posted June 9, 2002 Posted June 9, 2002 Da sind wir wieder beim Thema, Beamtenwillkür!! Es ist echt enorm, mit welch Arroganter art sich manche Länder, aber auch Freistaate sich seiner Bürgerinteressen entziehen!
Thorsten Posted June 9, 2002 Posted June 9, 2002 Zitat: Original erstellt von Melone: Es ist echt enorm, mit welch Arroganter art sich manche Länder, aber auch Freistaate sich seiner Bürgerinteressen entziehen! Es sind zumindest in diesem Fall nicht "Länder oder Freistaat", sondern einzelne Sachbearbeiter, die ihre Macht mißbrauchen. Bei uns hier in Ostbayern geht alles wie gewohnt seinen Gang... ------------------ Gruß, Thorsten FWR- Mitglied 154
Guest Posted June 11, 2002 Posted June 11, 2002 Sehr geehrte Frau XY, ich beziehe mich auf meinen Antrag vom xx.xx.xxxx und bitte um Bescheidung. Sollten Sie den Antrag zurückweisen wollen, sehe ich Ihrem schriftlichen Bescheid entgegen. Sicher werden Sie für die Bearbeitung im Falle der Zurückweisung nicht länger, als vier Wochen benötigen. Diesen Zeitraum habe ich mir vorgemerkt. Mit freundlichen Grüßen Dingsda aus Bumsda Es geht aber auch einfacher: Verein aufsuchen, Bescheinigung erbitten und der Dame zu Willen sein. Denn, was kann es schöneres geben, als einer Dame zu Willen zu sein ?
tar Posted June 11, 2002 Posted June 11, 2002 >Denn, was kann es schöneres geben, als einer Dame zu Willen zu sein ? Ja, aber NO MA'AM! National Organization of Men Against Amazonian Masterhood
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