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IGNORED

Kopie der WBK auch gültig?


Lews Therin

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Geschrieben

Hallo,

mal trotz des Trubels und Mist zur Zeit eine ganz profane Frage:

ich will meine Original-WBK nicht immer mit mir rumschleppen wenn ich auf den Schießstand Trainieren fahre oder meine Waffen anderweitig transportiere (Büchsenmacher, Wettkämpfe...), passt ja in keinen Geldbeutel und verknicken tut sie auch.

Ist es erst mal rechtlich zulässig, mir eine Farbkopie meiner WBK zu machen? Oder mache ich mich da der Urkundenfälschung schuldig? (Ich verändere ja nichts daran, ich mache einfach nur eine Kopie).

Und dann - kann ich das Teil bei einer Kontrolle vorzeigen und ist die Polizei dann zufrieden, oder muss ich das Original dabei haben?

Danke schonmal,

Gruß LT

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Manchmal sagen drei Punkte mehr als drei Sätze...

FWR-Mitgliedsnr.: 0024923

Geschrieben

Ich kenne ne Menge Leute, die normalerweise nur die Kopie ihrer WBK dabeihaben, es scheint also zu funktionieren. Wenn Du eine normale S/W-Kopie machst, sollte sich der Verdacht eines Fälschungsversuchs von vornherein ausschliessen. Besonders sinnvoll bei anderen amtlichen Dokumenten und dementsprechend wohl auch bei ner WBK ist eine beglaubigte Kopie (amtlich genügt, muss nicht notariell sein), das sollte jeden Herrn und jede Dame in Uniform glücklich machen ;-))

Geschrieben

Also Urkundenfälschung ist es nicht!

ABER Du musst (lt. Gesetz) die original WBK dabei haben!

In wie weit sich bei der evt. Kontrolle die Polizeibeamten auch mit einer Kopie (evt. sogar amtlich Beglaubigt) zufriedengeben, hängt im Ermessen des Beamten, also kein Anspruch!

Geschrieben

Also mein Vorredner hat natürlich recht; gesetzlich ist original vorgeschrieben.

Ich hab mich auch lange mit ner Kopie durchgerettet (mit Kugelschreiber fett Kopie draufgeschrieben wg. Urkundenfälschung)

Mein Händler war aber mit der Kopie nicht einverstanden mit der Begründung dass man ja das Original eingezogen haben könnte und somit die Kopie nichts wert sei.

SO gesehen hat er recht, ich hatte das vorher nicht bedacht.

Für DICH heisst das dass du eigentlich sowohl beim Händler als auch bei einer Kontrolle das Original dabei haben musst.

ICH hab übrigens jetzt auch das Original im Geldbeutel. Ab einer gewissen Anzahl von Falten werden diese nicht mehr wahrgenommen. Und du bekommst jederzeit eine Ersatzkarte. Nimm also keine Rücksicht auf die Karte und nimm das Original mit.

Grüsse

Geschrieben

Ich hab immer eine beglaubigte Kopie dabei.Erst einmal allgemeine Verkehrskontrolle damit erlebt,der Polizist fand es O.K.

Gruß,Kraft

Geschrieben

"Und du bekommst jederzeit eine Ersatzkarte."

Was kostet diese Ersatzkarte? Ich habe ja die Horrorvision, meine beiden WBK's zu verlieren und dann jeden Stempel nochmal bezahlen zu dürfen rolleyes.gif - ist dem gar nicht so?

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Lews Therin:

Werd ich dann wohl auch so machen (beglaubigte Kopie)
smile.gif

Das Dokument ist nicht geschaffen worden, damit du es im Tresor liegen lässt. Somit wäre deine Entscheidung grundsätzlich nicht die richtige!

Geschrieben

@Pitt

Kann ich mir vorstellen dass du da schon Horrorgeschichten gehört hast. Die hab ich auch gehört.

Bei uns ist es DEFINITIV (kenn ich von einem Bekannten) so dass die Karte 15.- DM kostet.

DIES GILT NATÜRLICH NUR wenn du keine Verlustgebühren, Ungültigkeitserklärungen im Amtsblatt usw. dazukommen. Das heisst, du musst das Original noch im Besitz haben und deine Ordnungsbehörde muss NUR alles abschreiben können. Da ist kein weiterer Voreintrag (weil die Karte eh voll war) ect. ect. dabei.

Die Horrorgeschichten kommen eben daher weil die Leute in Wirklichkeit keine Ersatzkarte sondern auch noch etwas anderes wollten.

GLAUBTS MIR, ich habs selbst erlebt.

Was bei einer Ersatzkarte natürlich fehlt sind die Händlerstempel und unterschriften.

Die wird einfach mit Maschine abgetippt und neu gestempelt.

Das mit der Polizei hab ich auch schon erlebt. DENEN genügt die Kopie sehr oft; hab ich auch oft genug erlebt. Kommt aber daher dass die zu wenig Bescheid wissen. Wie gesagt auf den Tick mit dem Einzug des Originals hat mich der Händler gebracht. Vielleicht ist er schon mal reingelegt worden? Die "schärfste" Kontrolle bei mir war mal dass die Polizei die WBK zwar angeschaut hat, den auf dem Rücksitz liegenden Gewehrkoffer musste ich allerdings gar nicht öffnen.

Grüsse

Geschrieben

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Die "schärfste" Kontrolle bei mir war mal dass die Polizei die WBK zwar angeschaut hat, den auf dem Rücksitz liegenden Gewehrkoffer musste ich allerdings gar nicht öffnen.

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Bei mir wars umgekehrt, der Polizist war so in meinem MR73 verliebt, daß er nicht mehr nach der Waffenbesitzkarte gefragt hat.

Fand ich "toll" damals, hab aber nichts gesagt.

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Manurhin

quis custodiet ipsos custodes

FWR 3908

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