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Warum ist die Barrett M99 eine verbotene Waffe in Hessen?


Trollo

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Hallo, ich will mir eine Barrett M99 zulegen. Nach langem hin und her könnte ich jetzt eine solche Waffe nach Deutschland bekommen. Jetzt ist diese in Hessen verboten. Warum kann man sie dann in Bayern, NRW, Sachsen usw. erwerben?

Wo kann ich den nachlesen welche Waffen in Hessen verboten sind? Kann man an diesem Verbot etwas rütteln? Es ist schließlich von Bundesaland zu Bundesland unterschiedlich.

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Gruß Thomas

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Importieren geht narürlich nicht. Wäre doch ein wenig zu billig smile.gif

Wenn es Dir ernst ist, kannst Du eine Anfrage an Deine zuständige Ordnungsbehörde stellen, ob sie die begehrte Waffe als verbotene Anscheinswaffe einstufen. Gegen diesen Bescheid kannst Du dann gerichtlich vorgehen.

Die rechtliche Grundlage hat Felix Baierle hier im Forum schon mal dargestellt (wo steckt er eigentlich - ich warte auf einen Kommentar zum "Auskunftspflicht"-Thread).

Wenn ich das richtig verstehe kann eigentlich die Länderbehörde zwar sagen, sie hält eine Waffe für eine verbotene Anscheinswaffe, die Entscheidung darüber kann aber nur ein Gericht treffen.

Daher der Klageweg.

Gruß

Harry

[Dieser Beitrag wurde von Harry Callahan am 25. April 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von Harry Callahan:

Wenn es Dir ernst ist, kannst Du eine Anfrage an Deine zuständige Ordnungsbehörde stellen, ob sie die begehrte Waffe als verbotene Anscheinswaffe einstufen. Gegen diesen Bescheid kannst Du dann gerichtlich vorgehen.

Zutreffend. Wer nicht rechtsschutzversichert ist und diese Möglichkeit nicht nutzt, darf dann auch nicht meckern.

Zitat:

Die rechtliche Grundlage hat Felix Baierle hier im Forum schon mal dargestellt

Bezweifele ich. So ziemlich alles, was von diesem Pseudonym hier zum Waffenrecht abgelassen wurde, flottierte zwischen unvollständig, schief und krass falsch. War schon traurig...

Carcano

[Dieser Beitrag wurde von carcano am 26. April 2002 editiert.]

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hallo !

auf deine frage mal erst ne gegenfrage:

ist das gewehr ein einzellader, repetierer oder ein halbautomat ?

wenn ich weiss , suche ich mal weiter !

juergen

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Zitat:

Original erstellt von carcano:

Bezweifele ich. So ziemlich alles, was von diesem Pseudonym hier zum Waffenrecht abgelassen wurde, flottierte zwischen unvollständig, schief und krass falsch. War schon traurig...

dein hang zur kritik abwesender war vor kurzem hier auch schon thema.

Posted

hallo !

@ trollo

wenn das teil ein mehrlader ist, sehe ich schwarz: durch die "optik" fallen die mehrlader unter den beliebten anscheinsparagraphen ( über den sinn diskutieren wollen wir hier ja eh nicht ! )

und ganz nebenbei: ich kenne eigentlich nur einen verband mit einer disziplin für .50bmg

auf 300 meter ( dann gibst das teil eh auf gelb )

und für nen repetierer gibt es kein "bedürfnis"

schade

juergen

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als ich mit dem Schiessport anfing, wollte ich auch alles als Mehrlader haben , weil... ja warum überhaupt ?

Heute weis ich, daß die präzisesten Waffen einzeln geladen werden, die Patrone behutsam von Hand auf die Ladeschale gelegt wird und mit Gefühl der Verschluss geschlossen wird.

Zeitdruck für eine hohe Kadenz gibts meist nur in Sniper-Movies.

Nach dem Schuß will man ja in Ruhe sehen, wie man auf die grosse Entfernung abgekommen ist (WIND !!). Einzeln laden von Hand schont die zuzuführenden Munition, weil die Murmeln nirgendwo anecken und auch das teure Hülsenmaterial.

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Zitat:

Original erstellt von juergen ott:

hallo !

ist das gewehr ein einzellader, repetierer oder ein halbautomat ?

juergen

Auch wenn Astanase etwas anderes behauptet ist die M99 ein Repetierer-Einzellader. Wenn ihr es immer noch nicht glaubt dann lest es kurz nach http://www.barrettrifles.com/rifles_99.html

Gruß Thomas und Danke für die reichlichen Antworten

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-

[Dieser Beitrag wurde von Harry Callahan am 29. April 2002 editiert.]

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Zitat:

...ist die M99 ein Repetierer-Einzellader. Wenn ihr es immer noch nicht glaubt dann lest es kurz nach


Ich habe nachgelesen. Laut Herstellerbeschreibung ist dies also eine Waffe mit "Bolt-Action Single-Shoot". Übersetzt heißt dies Einzellader mit Kammerverschluß. Eine im Präzisionswaffenbau häufig vorkommende Bauform.

Der Begriff Repetierer-Einzellader ist ein Widerspruch in sich.

Die Waffenrechtliche Definition von Einzellader bzw. Repetierer werde ich später hier posten.

Für ein Verbot der Waffe nach §37 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e, ist es überdies völlig unerheblich, ob es sich um eine Einzelladerwaffe oder eine Repetierwaffe handelt.

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