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IGNORED

Kl. Waffenschein - wie darf Waffe geführt werden?


Gast Tom1970

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Eine Kino-Veranstalltung ist meiner bescheidenen Meinung nach schlicht öffentlich und keine öffentliche Veranstaltung im Sinne des WaffG.

bye knight


Na gut, ich machs kurz...

Zitat (Polizei NRW)

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"Der Kleine Waffenschein berechtigt Sie nicht

- zum Führen von Waffen ohne PTB-Zulassungszeichen

- zum Führen von Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen bei öffentlichen Veranstaltungen

(Versammlungen, Demonstrationen, Theater, Kino, Fußballspiele, Jahrmärkte etc.)

-----------------------------------------------------

Quelle

Is leider so! tongue.gif

Gruss

Geschrieben

Noch ein kleiner Nachtrag

Frag mal die Leute, die einen ECHTEN Waffenschein haben!

Vor ein paar Jahren hatte mal ein Waffenscheininhaber (grosser Waffenschein) vor Gericht dagegen geklagt, das er seine Waffe nicht mit ins Theater, Kino usw mitnehmen darf.

Das Gericht hat die Klage zurückgewiesen mit der Begründung: "Theater, Kinobesuche und andere Vergnügungen sind keine lebensnotwendigen Beschäftigungen. Er kann solche Veranstaltungen ja meiden, oder er muss seine Waffe eben zuhause lassen."

Auch für den Weg dorthin sah das Gericht keine Rechtfertigung für eine Ausnahme: "Er könne die Waffe ja schliesslich bis zum Eingang des Theaters mitnehmen" "...was er dann damit mache, sei sein Problem".

Interessant war allerdings, dass das Gericht dem Waffenscheininhaber vorschlug, "die Waffe kurzfristig an einen Nichtberechtigten zur sicheren Verwahrung zu übergeben"! eek2.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

.

Interessant war allerdings, dass das Gericht dem Waffenscheininhaber vorschlug, "die Waffe kurzfristig an einen Nichtberechtigten zur sicheren Verwahrung zu übergeben"!
eek2.gif


War das vor einigen Jahren, d.h. nach dem alten Waffg, verboten?

Karl

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