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Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!
IGNORED

Gelbe WBK ?


Kraft

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Tag erst mal,

Ein guter Bekannter spielt mit dem Gedanken mir sein geerbtes .22 Einzelladergewehr zu überlassen,da er Kinder hat.Soweit ich weiß,muß sowas keinen Platz auf meiner Grünen verschwenden, aber wie würde das den so ablaufen mit der bis jetzt noch nicht vorhandenen Gelben-WBK ???

Gruß,Kraft

Geschrieben

sicherlich, möchtest du auch mit dieser waffe trainieren, und deine leistung (preiswert .22lfb)verbessern.

wenn es so ist, ab zur behörde und um gelbe wbk bitten.

gruss s+w686

Geschrieben

Frage: Wieso "verschwendest" Du Platz auf Deiner grünen WBK?

Die ist doch (zumindest bei Jägern) nicht begrenzt. Oder sind Ausstellung und Eintragung auf einer Gelben billiger?

Bitte klärt mich auf!

------------------

OldHand, FWR Lifetime Member 18

Geschrieben

Zitat:

§ 28 Abs. 2 WaffG (Waffenbesitzkarte):

Sportschützen wird eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die allgemein zum Erwerb von Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm berechtigt.

Abs. 4: Einer Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf nicht, wer eine Schußwaffe ...

Nr. 7: als Inhaber eines Jahresjagdscheines, Tagesjagdscheines oder Jugendjagdscheines (§§ 15, 16 des Bundesjagdgesetzes) erwirbt, sofern es sich um eine Schußwaffe mit einer Länge von mehr als 60 cm handelt, ausgenommen Selbstladewaffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann.

§ 32 Abs. 1 WaffG (Bedürfnis):

Ein Bedürfnis (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, ...

Nr. 2 ... als Sportschütze die Schußwaffen für den regelrechten Schießsport auf genehmigten Schießstätten, zur Teilnahme an ordentlichen

Schießwettbewerben oder zur Pflege des Brauchtums in Schützenvereinigungen zu benötigen, sofern es sich um Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm handelt.

[Dieser Beitrag wurde von Astanase am 01. April 2002 editiert.]

Geschrieben

Danke erst mal,

@ OldHand

Bin Sportschütze und hab schon 3 Kw drauf.

Wenn ich das richtig verstehe brauch ich also für die Gelbe nicht den gleichen Antragsweg wie bei der Grünen,sondern nur auf der Behörde kurz und einfach beantragen.

Ist das soweit richtig ?

Gruß,Kraft

Geschrieben

@Kraft: Der Antrag für die Gelbe ist der gleiche, wie der für die Grüne (bei uns jedenfalls). Du Markierst einfach nur das Feld "WBK für Sportschützen".

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 5, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Kraft:

Bin Sportschütze und hab schon 3 Kw drauf.

Wenn ich das richtig verstehe brauch ich also für die Gelbe nicht den gleichen Antragsweg wie bei der Grünen,sondern nur auf der Behörde kurz und einfach beantragen.

Ist das soweit richtig ?

Gruß,Kraft

Ohne die Aussagen meiner Vorredner wiederholen zu wollen : Wenn Du eine Langwaffe erwerben willst (auch auf grüne-WBK) ist es völlig uninteressant, wieviele Kurzwaffen Du hast. Meines Wissens nach ist die Anzahl von Langwaffen nicht beschränkt.

Der Unterschied liegt aber darin:

Wenn Du die Waffe auf grüne WBK erwerben willst, musst Du ein Bedürfnis für ein solches Gewehr nachweisen.

Um eine gelbe WBK zu bekommen, reicht eine kurze Beschinigung Deines Vereins über die Mitgliedschaft aus. Danach kannst Du Einzellader-Langwaffen OHNE Einzelnachweis eines Bedürfnisses erwerben.

Gruß

Harry

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